Betreff
"Löhe-Kinderhort" der Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Markus: Investitionskostenzuschuss Brandschutzmaßnahme
Vorlage
512/002/2014
Aktenzeichen
IV/512
Art
Beschlussvorlage

Die Brandschutzmaßnahme im Löhe-Kinderhort der evang.-luth. Kirchengemeinde St. Markus, Ritzerstr. 2, wird entsprechend Art. 27 BayKiBiG mit maximal 29.322,00 € bezuschusst.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aus Sicherheitsgründen sind im Löhe-Kinderhort Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Die Baugenehmigung wurde unter entsprechenden Auflagen erteilt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung des Vorhabens nach Art. 27 BayKiBiG

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Schreiben vom 05.09.2013 teilte die Gesamtkirchenverwaltung (GKV) mit, dass durch die geforderte Brandschutzmaßnahme Kosten entstehen werden. Zum damaligen Zeitpunkt war noch nicht geklärt, in welcher Form  die Brandschutzmaßnahme tatsächlich ausgeführt werden soll. Hierzu waren eine Abstimmung mit der unteren  Denkmalschutzbehörde und ein Brandschutzkonzept erforderlich.

Nach dem am 02.06.2014 vorgelegten Konzept werden die bestehenden Brandabschnitte innerhalb des Gebäudes verschoben. Dies hat zur  Folge, dass bestehende Wände und Dachabschlüsse ertüchtigt werden müssen, einzelne Türen ausgetauscht und Fenster zugemauert werden oder feuerbeständig auszuführen sind. Dies ist erforderlich, damit  die Sicherheit in der Einrichtung gewährleistet ist und den aktuellen Bestimmungen entspricht.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Das Vorhaben ist nach  Art. 27 BayKiBiG förderfähig. In Verbindung mit dem Stadtratsbeschluss vom 27.06.2013 beträgt der städtische Baukostenzuschuss 2/3 der förderfähigen  Kosten. Nach der vorgelegten Kostenaufstellung betragen die Gesamtkosten 55.632,50 €, davon sind 43.982,00 € förderfähig. Hieraus ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von max. 29.322,00 €. 
Sollte das Vorhaben kostengünstiger als in der vorgelegten Schätzung vom 14.05.2014 ausgeführt werden, wird der städtische Baukostenzuschuss analog der staatlichen Bestimmungen (FA-ZR 2006) reduziert, evtl. Kostensteigerungen sind durch die GKV voll zu tragen.
Eine Refinanzierung  nach FAG an die Stadt Erlangen ist nicht möglich, da die Bagatellgrenze von 100.000,00 € unterschritten wird.

      Die Brandschutzmaßnahme wurde im Herbst 2013 dem Stadtjugendamt angezeigt, eine Anmeldung im Haushalt 2014 war somit nicht möglich. Gemäß Art. 27 BayKiBiG besteht eine Förderverpflichtung von Seiten der Kommune.
Nachdem sich die zwingende Fertigstellung der Krippenbaumaßnahmen gemäß der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014 von 31.12.2014 um ein Jahr verlängert hat, entzerrt sich hier der enorme Zeitdruck für die Träger. Dadurch ist zu erwarten, dass sich der geplante Mittelabfluss 2014 in Einzelfällen ins Haushaltsjahr 2015 verschieben wird und die Maßnahme daher aus dem laufenden Haushalt finanziert werden kann. Die Verschiebung ist bei der Haushaltsplanung 2015 zu berücksichtigen, d. h. ein entsprechender Mittelansatz muss gewährleistet sein.

 

Investitionskosten:

€ 29.322,00

bei IPNr.: 365D.880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.365D.880      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: