Die Brandschutzmaßnahme im Löhe-Kinderhort der evang.-luth. Kirchengemeinde St. Markus, Ritzerstr. 2, wird entsprechend Art. 27 BayKiBiG mit maximal 29.322,00 € bezuschusst.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aus Sicherheitsgründen sind im Löhe-Kinderhort Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Die Baugenehmigung wurde unter entsprechenden Auflagen erteilt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung des Vorhabens nach Art. 27 BayKiBiG
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit Schreiben vom 05.09.2013 teilte die Gesamtkirchenverwaltung (GKV) mit, dass durch die geforderte Brandschutzmaßnahme Kosten entstehen werden. Zum damaligen Zeitpunkt war noch nicht geklärt, in welcher Form die Brandschutzmaßnahme tatsächlich ausgeführt werden soll. Hierzu waren eine Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde und ein Brandschutzkonzept erforderlich.
Nach dem am 02.06.2014
vorgelegten Konzept werden die bestehenden Brandabschnitte innerhalb des
Gebäudes verschoben. Dies hat zur Folge,
dass bestehende Wände und Dachabschlüsse ertüchtigt werden müssen, einzelne
Türen ausgetauscht und Fenster zugemauert werden oder feuerbeständig
auszuführen sind. Dies ist erforderlich, damit
die Sicherheit in der Einrichtung gewährleistet ist und den aktuellen
Bestimmungen entspricht.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG förderfähig. In Verbindung
mit dem Stadtratsbeschluss vom 27.06.2013 beträgt der städtische
Baukostenzuschuss 2/3 der förderfähigen
Kosten. Nach der vorgelegten Kostenaufstellung betragen die Gesamtkosten
55.632,50 €, davon sind 43.982,00 € förderfähig. Hieraus ergibt sich ein
städtischer Baukostenzuschuss von max. 29.322,00 €.
Sollte das Vorhaben kostengünstiger als in der vorgelegten Schätzung vom
14.05.2014 ausgeführt werden, wird der städtische Baukostenzuschuss analog der
staatlichen Bestimmungen (FA-ZR 2006) reduziert, evtl. Kostensteigerungen sind
durch die GKV voll zu tragen.
Eine Refinanzierung nach FAG an die
Stadt Erlangen ist nicht möglich, da die Bagatellgrenze von 100.000,00 €
unterschritten wird.
Die Brandschutzmaßnahme wurde im Herbst
2013 dem Stadtjugendamt angezeigt, eine Anmeldung im Haushalt 2014 war somit
nicht möglich. Gemäß Art. 27 BayKiBiG besteht eine Förderverpflichtung von
Seiten der Kommune.
Nachdem sich die zwingende Fertigstellung der Krippenbaumaßnahmen gemäß der
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014 von 31.12.2014 um ein Jahr
verlängert hat, entzerrt sich hier der enorme Zeitdruck für die Träger. Dadurch
ist zu erwarten, dass sich der geplante Mittelabfluss 2014 in Einzelfällen ins
Haushaltsjahr 2015 verschieben wird und die Maßnahme daher aus dem laufenden
Haushalt finanziert werden kann. Die Verschiebung ist bei der Haushaltsplanung
2015 zu berücksichtigen, d. h. ein entsprechender Mittelansatz muss
gewährleistet sein.
Investitionskosten: |
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29.322,00 |
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IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
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Sachkonto: |
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(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: