- Jahresabschluss 2013 -
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2013 einschl. Lagebericht gem. § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
Der Bauausschuss/ Werkausschuss für den
Entwässerungsbetrieb begutachtet den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres
2013.
Der Stadtrat stellt den
Jahresabschluss 2013 fest und beschließt den bilanziellen Jahresgewinn in Höhe
von 471 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Weiterhin wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich wirtschaftlicher Führung
und Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
- Feststellung
des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Gewinnverwendung
- Erteilung der Entlastung
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Begutachtung
im BWA am 24.06.2014
- Beschluss im RevA am 09.07.2014
- Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des
Jahres-
gewinns und Erteilung der Entlastung im
StR am 24.07.2014
Der Jahresabschluss 2013 des EBE wurde von der Werkleitung gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) im I. Quartal 2014 aufgestellt. Siehe hierzu den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013, in dem der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang enthalten sind.
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2013 erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 25.07.2013 durch die Fa. Rödl & Partner GmbH, 90491 Nürnberg. Die Prüfung erfolgte in einer Vorprüfung im Monat November 2013 und in einer Hauptprüfung im Monat April 2014. Die Prüfung wurde am 25. April 2014 abgeschlossen.
Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2013 vollinhaltlich erteilt.
Der Jahresabschluss 2013 wird den Mitgliedern des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) zur Stellungnahme vorgelegt.
Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Der Beschluss des Jahresabschlusses ist im Revisionssausschuss am 09.07.2014 vorgesehen.
Der Stadtrat soll gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 u. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 BS-EBE in der Sitzung am 24.07.2014 den geprüften Jahresabschluss 2013 feststellen und über die Behandlung des Jahresgewinns beschließen.
Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, dass der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2013 in Höhe von 471 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Des Weiteren soll die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.
Die
Mitglieder des BWA’s haben einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2013 für das Geschäftsjahr 2013 des Wirtschaftsprüfers erhalten.
Die Mitglieder des Stadtrates erhalten ein Testatexemplar des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 für das Geschäftsjahr 2013.
Erläuterung des Jahresergebnisses
Der Entwässerungsbetrieb erzielte im Wirtschaftsjahr 2013 Erlöse und Erträge in Höhe von TEUR 20.722, betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 19.505, ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von TEUR 746 sowie einen Jahresgewinn in Höhe von TEUR 471. Gegenüber dem prognostizierten Jahresverlust im Wirtschaftsplan 2013 in Höhe von TEUR 191 ist der ausgewiesene Jahresgewinn somit um TEUR 662 höher als erwartet. Dies ist unter anderem auf die planmäßige Auflösung (TEUR 594), der im Jahr 2011 gebildeten Rückstellung für Gebührenüberschüsse (TEUR 1.784) zurückzuführen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Anlagen: