Betreff
Fußgängerlichtsignalanlage Allee am Röthelheimpark / Marie-Curie-Straße - Erweiterung Vorsignal
Vorlage
613/006/2014
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die bestehende Fußgängerlichtsignalanlage (FuLSA) in der Allee am Röthelheimpark wird gemäß beiliegender Planung um ein Vorsignal erweitert.

 

Die Mittel sind von der Verwaltung zum Haushalt 2015 anzumelden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im östlichen Ast des Knotenpunktes Allee am Röthelheimpark / Marie-Curie-Straße / Ludwig-Erhard-Straße befindet sich eine FuLSA. Der eigentliche 4-armige Knotenpunkt ist ansonsten unsignalisiert.

An diesem Knotenpunkt ist eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Konflikten zwischen sämtlichen Ein- und Abbiegern vor allem während der Rot-Phase der FuLSA zu verzeichnen. Er war im Jahr 2012 Unfallhäufungsstelle.

Zur Verringerung bzw. Entschärfung dieser Konflikte ist es notwendig, während der Rot-Phase der FuLSA dem Querschnitt der Allee am Röthelheimpark aus Richtung Westen das frühzeitige Halten kenntlich zu machen. Dies gilt vor allem für die Linksabbieger in die Marie-Curie-Straße. Dieser Linksabbieger ist eigentlich von der Rot-Phase der FuLSA nicht betroffen und dürfte jederzeit abbiegen. Dies ist für die Einbieger aus den Nebenrichtungen jedoch nicht immer erkennbar. Es kommt regelmäßig zu Missverständnissen.

Zur Entschärfung der Situation wurde im Oktober 2013 die jetzige Lösung mittels Beschilderung „Bei Rot hier halten“ für beide Fahrspuren eingeführt. Leider kommt es durch die Linksabbieger häufig zur Missachtung dieser Regelung. Bei Verkehrsbeobachtungen wurde zudem beobachtet, dass sogar Rechtsabbieger in die Ludwig-Erhard-Straße an bereits regelkonform wartenden Geradeausfahrern unter Nutzung der Linksabbiegespur den Geradeausfahrer noch überholen um abzubiegen.

Um die Wartepflicht für die Allee am Röthelheimpark aus Richtung Westen während der Rot-Phase der FuLSA zu verdeutlichen, hat sich die derzeitige Regelung mittels Beschilderung „Bei Rot hier halten“ als ungeeignet erwiesen.

Die Wartepflicht kann nunmehr nur noch mittels einer Signalisierung ausreichend verdeutlicht werden. Eine Vollsignalisierung ist grundsätzlich möglich, wird jedoch aus Kostengründen nicht empfohlen. Eine Umsetzung ist auch hinsichtlich einer zeitlich möglichst schnellen Reaktion sowie der Wechselwirkungen mit der direkt benachbarten Lichtsignalanlage an der Kurt-Schumacher-Straße nicht angezeigt.

Die Verwaltung schlägt deshalb die Lösung mit Vorsignal gemäß Anlage 1 vor. Die aufgezeigten  Konflikte können damit deutlich entschärft werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die bestehende FuLSA soll -wie in der Anlage dargestellt- um ein Vorsignal erweitert werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für die Erweiterung sind entsprechende Tiefbau- und Markierungsarbeiten durchzuführen. Die Hardware (Signalmasten, Signalgeber) und Software (Steuerung) der Anlage ist zu ergänzen bzw. anzupassen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen derzeit nicht zur Verfügung und müssen für das Haushaltsjahr 2015 neu angemeldet werden. Wegen der verkehrlichen Bedeutung und der Dringlichkeit für die Beseitigung dieser Unfallhäufungsstelle soll die Maßnahme bei entsprechender Priorisierung der Mittelbereitstellung 2015 realisiert werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

     Auf Basis der vorliegenden Planung wurden die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme (Tiefbau, Markierung, Hardware LSA, Software LSA) auf ca. 25.000 € geschätzt

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 25.000,-

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

€ 250,- / Jahr

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden und sollen von Amt 66 zum Haushalt 2015 angemeldet werden


Anlagen:     Anlage 1 - Signallageplan FuLSA mit Vorsignal