Betreff
Resolution "Mindestabstände von Windkraftanlagen"
Vorlage
31/007/2014
Aktenzeichen
I/BM II/31
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen verabschiedet die nachfolgend aufgeführte Resolution „Mindestabstände von Windkraftanlagen“. Die Verwaltung wird beauftragt, die Resolution an die Bayerische Staatsregierung und die Fraktionen im Bayerischen Landtag weiterzuleiten.


1.   Ergebnis/Wirkungen

Position der Stadt Erlangen

Die Stadt Erlangen steht klar hinter der Energiewende. Eine zentrale Säule der Energiewende ist der Ausbau erneuerbarer Energien und damit auch die Nutzung der Windenergie. Sie ist kostengünstig und beansprucht wenig Fläche. Die wirtschaftliche Erzeugung von Strom in Bayern ist durch moderne Windkraftanlagen möglich.

Das Gesetz zu Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) – Mindestabstände von Windkraftanlagen beinhaltet eine Forderung nach höheren Abständen zwischen Windrädern und Wohnbebauung. Diese sogenannte 10-H-Regelung behindert den Ausbau der Windenergie in Bayern in erheblichem Maße und bedeutet eine Ausbremsung der Energiewende.

Speziell eine wirtschaftliche Umsetzung der Energiewende in Bayern wird durch eine Erhöhung der Abstandsflächen auf 10-H und einem damit verbundenen Entzug der Privilegierung massiv gefährdet. Flächen für Windenergie würden in Bayern kaum noch zur Verfügung stehen, weswegen die Windenergie kaum noch eine Rolle im regionalen Energiemix einnehmen wird und die von der Bayerischen Staatsregierung angestrebten ehrgeizigen Ziele bezüglich des Ausbaus der regenerativen Stromerzeugung in Bayern nicht erreicht werden können.

Kosten

Wir stimmen der Aussage im Gesetzentwurf nicht zu, dass durch die Einführung der 10-H-Regelung keine zusätzlichen Kosten entstehen, denn die verbleibenden Standorte sind in der Regel infrastrukturmäßig deutlich aufwändiger zu erschließen. Durch diese Erschwerung der Energiewende muss außerdem mehr Strom aus Kohlekraftwerken bezogen werden, was erhebliche Kosten durch Umweltschäden nach sich zieht, und/oder zusätzlich neue Stromleitungstrassen für den Transport von Energie gebaut werden.

Darüber hinaus werden Investitionskosten vernichtet. Im Vertrauen auf verlässliche Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber haben zahlreiche Stadtwerke, Kommunen und Bürgergenossenschaften begonnen, unter Aufwendung beachtlicher Investitionen Standorte auszuweisen, vorzuerschließen  und Anlagen zu planen.

Der zum 4. Februar 2014 festgelegte Stichtag, zu dem ein vollständiger Antrag auf bau- und immissionsrechtliche Genehmigung gestellt sein musste, ist aufgrund der langen Planungszeiten von Windenergieanlagen keine Sicherung vor Investitionsverlusten. Er erfüllt nicht die Anforderungen an einen angemessenen Vertrauensschutz für die Investoren.

Viele des bereits vorhandenen Windparks sind aufgrund des bisher geltenden Rechts wesentlich näher an Ortschaften, als 2 km. Ein Zubauen einzelner zusätzlicher Windräder innerhalb dieser Windparks muss möglich sein, wenn die zusätzlichen Anlagen die bisher vorhanden Abstände zu den Ortschaften nicht unterschreiten. Gleiches gilt für das Repowering. In beiden Fällen kann die regenerative Stromerzeugung sehr kostengünstig ausgebaut werden, da die erforderliche Infrastruktur bereits vorhanden ist. In anderem Fall entstehen erhebliche Zusatzkosten.

Bürgerbeteiligung

Selbst die angedachten Ausnahmeregelungen beinhalten einen hohen planerischen und bürokratischen Aufwand und stellen keine praktikable Alternative zu der bestehenden Regelung dar.

Die von der Bayerischen Staatsregierung gewünschte Befriedung wird nicht eintreten, da einzelne benachbarte Kommunen unterschiedliche Beschlüsse fassen werden und somit Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert sind. Abgrenzungsfragen zur Struktur der Gebäude und freie Flächen zur Siedlungserweiterung werfen weitere ungeklärte Fragen auf, für die es keine Rechtssicherheit geben wird.

Die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen ist mit Hilfe der Regionalplanung in Bayern in der Vergangenheit bereits im Einklang mit den Interessen der Bürger vor Ort erfolgt. Auch die Verhinderung des Baus neuer Anlagen aufgrund der Ablehnung von Bürgern ist möglich und wurde an zahlreichen Standorten umgesetzt. Die Regionalplanung hat somit den Zweck der Bürgerbeteiligung erfüllt und dafür gesorgt, dass Vorrang- und Vorbehaltsgebiete nur dort ausgewiesen werden, wo die Bürger mehrheitlich dafür sind. Eine Regelung von geringeren Abstandsflächen mittels Bebauungs- und Flächennutzungsplänen als Aufgabe der Kommunen und Gemeinden ist nicht notwendig, sondern kontraproduktiv.

Fazit

Aus allen vorgenannten Gründen lehnen wir daher den Gesetzentwurf ab und fordern die Bayerische Staatsregierung auf, auf die Nutzung der Länderöffnungsklausel zu verzichten und jegliche Unsicherheiten bezüglich etwaiger rückwirkender Stichtagsregelungen umgehend zu beseitigen. Eine 10-H-Regelung verstößt gegen die Privilegierung von Windenergieanlagen und verhindert eine wirtschaftliche,  demokratische, beteiligungsorientierte und damit von Bürgern und Kommunen getragene Energiewende.

Mit einer massiven Erschwerung des Ausbaus der Windenergie wird nicht nur die Energiewende ausgebremst, es werden auch Arbeitsplätze und getätigte finanzielle Investitionen vernichtet.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: keine