Auswirkungen der Haushaltssperre /
Budget und Arbeitsprogramm 2014 - Stand 31.05.2014
Die Ausführungen zu den Auswirkungen der Haushaltssperre auf das Budget werden zu Kenntnis genommen.
Nach dem derzeitigem Stand kann
vom Amt für Recht und Statistik auch bei Berücksichtigung der Haushaltssperre
in Höhe von 5% des Haushaltsansatzes für Aufwendungen (= 4.600 EUR) der
Budgetrahmen eingehalten werden. Zurzeit sind auch keine Entwicklungen
erkennbar, die die Einhaltung des Budgetrahmens gefährden.
Es sind keine Ereignisse bzw. Entwicklungen eingetreten oder absehbar, die eine Abarbeitung des Arbeitsprogrammes gefährden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass vom Amt für Recht und Statistik überwiegend Pflichtaufgaben (Führung von Prozessen, Zahlung von Versicherungsbeiträgen, Bearbeitung von Schadensfällen, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Erstellung von Statistiken) zu erledigen sind.