Betreff
Auswirkungen der Haushaltswirtschaftlichen Sperre auf den EB 77
Vorlage
EB77/001/2014
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Ausführungen des EB 77 zur Haushaltswirtschaftlichen Sperre und deren Auswirkungen werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die im Werkausschuss am 15.10.13 beschlossene Erarbeitung eines Grünkonzeptes wird erst im Haushaltsjahr 2015 begonnen (Einsparung im Haushalt 2014: 30.000,- €).
  3. Die neu geschaffene Stelle Vertretung Winterdienstmeister wird erst ab dem 01.10.14 besetzt (Einsparung im Haushalt 2014: 16.000,- €).

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Es werden Einsparungen in Höhe von 46.000,- € realisiert.

Einsparungen in Höhe von weiteren 154.000,- € sind durch EB 77 nicht planbar leistbar.

 

Der Verlustvortrag des EB 77 beträgt zum 31.12.13:   -478.027,07 €

Durch das Setzen und Vollziehen der unverminderten Haushaltssperre (200.000,- €) wird die bestehende Unterfinanzierung des EB 77 weiter verschärft und aus Sicht der Stadt das Haushaltsproblem 2014 nicht gelöst, sondern nur auf zukünftige Haushaltsjahre verschoben.

 

Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2014 der Stadt Erlangen zu erreichen, hat der Stadtrat am 10.04.14 eine umfassende Mittelsperre beschlossen. Während bei den meisten Ämtern die Höhe der Sperre 5% des Sachkostenbudgets beträgt, wurde für den EB 77 eine pauschale Sperre in Höhe von 200.000,- € festgelegt.

Diese Summe wurde in der Beschlussvorlage in Bezug zum städtischen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 8.550.000,- € dargestellt und verleitet damit zu der falschen Interpretation, die Sperre würde für den EB 77 lediglich 2,3% betragen. Tatsächlich beinhaltet der Betriebskostenzuschuss aber vor allem Personalkosten, Zinsanteile, Abschreibungen und Anteile für Verwaltungskostenerstattung, also Beträge, bei denen keine planbaren Einsparungen möglich sind.
Ebenfalls im Betriebskostenzuschuss enthalten und damit von der Haushaltssperre betroffen sind Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 393.466,56,- €, die dem EB 77 als städtischer Eigenanteil der Straßenreinigung gezahlt werden. Da der Kalkulationszeitraum der Straßenreinigungsgebühren bis Ende 2014 läuft und gemäß KAG Bayern Änderungen in diesem Zeitraum unzulässig sind, hält der EB 77 die anteilige Haushaltssperre hier für rechtswidrig.

 

Dem relativ geringen Sachkostenanteil von 561.500 € (Materialaufwand Stadtgrün und Winterdienst gemäß Wirtschaftsplan 2014) würde bei einem Ansatz von 5% lediglich eine Mittelsperre von ca. 28.000,- € entsprechen, während die beschlossenen 200.000,- €  eine Sperre in Höhe von 36% des Sachkostenbudgets bedeuten. Einsparungen in der zuletzt genannten Höhe sind durch EB 77 nicht planbar leistbar.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Tatsächliche Einsparungen im Haushaltsjahr 2014 sind dem EB 77 nur im Sachkostenanteil (561.500,- €) und im Personalkostenanteil für neu geschaffene Stellen 2014 durch verzögerte Besetzung möglich.
Im Antrag stellt der EB 77 deshalb folgende Einsparmöglichkeiten zur Entscheidung:

 

zu Antrag 2.:

Für die Erarbeitung eines Grünkonzeptes sind im Haushalt 2014 30.000,- € eingestellt und für das Haushaltsjahr 2015 weitere 60.000,- € vorgemerkt.
Eine Überarbeitung bzw. Neufassung des bestehenden Konzeptes aus den 80er Jahren ist aus Sicht des EB 77 zwingend erforderlich und wurde durch den Werkausschuss am 15.10.13 beschlossen. Durch eine Verschiebung des Projektes in das Jahr 2015 entsteht im Haushaltsjahr 2014 eine Entlastung von 30.000,- €, die jedoch mit einer Erhöhung des für 2015 vorgemerkten Betrages auf 90.000,- € einhergeht.

 

zu Antrag 3.:

Für 2014 wurde unter anderem eine Stelle in der EG 08 für eine Vertretung des Winterdienstmeisters geschaffen. Eine verzögerte Besetzung, erst ab dem 01.10.14, führt zu einer Einsparung von ca. 16.000,- €.

 

 

 

Zu möglichen Einsparungen im Winterdienst:

Weitere Einsparungen sind durch den im ersten Quartal 2014 sehr milden Winter zu erwarten. Wenn auch im vierten Quartal der Winter nicht überdurchschnittlich streng ausfällt, kann durch geringeren Salzverbrauch und unterdurchschnittliche Einsatzstunden durchaus ein positives Jahresergebnis in Höhe der Haushaltssperre in dieser Sparte entstehen. Dies sieht der Ansatz zur Finanzierung des Winterdienstes aber auch ausdrücklich vor. Ziel ist es, dass der EB 77 mit der Kämmerei außergewöhnliche Witterungsverhältnisse mit dem Ziel der mittelfristigen Kostendeckung des Betriebes abrechnet. Da das fortgeschriebene Ergebnis Winterdienst  über die Jahre 2002 - 2013 einen Fehlbetrag von -1.427.072,77 € ausweist, führt das Abziehen von Überschüssen durch Haushaltssperren bzw. durch fallweise Reduzierung des Betriebskostenzuschusses das Finanzierungskonzept ad absurdum.

 

 

 

Zur Einschätzung der finanziellen Gesamtsituation werden nachfolgend noch einmal die
wesentlichen Punkte der Beschlussvorlage 771/024/2013/1 „EB 77: Finanzielle Situation und Entwicklung für das Wirtschaftsjahr 2014“ aktualisiert zusammengefasst:


 


Fortgeschriebenes Jahresergebnis (2002 – 2013) Stadtgrün:

-569.345,98 €

Fortgeschriebenes Jahresergebnis (2002 – 2013) Winterdienst/Sonstiges:

-1.427.072,77 €

Summe:

-1.996.418,75 €

Bilanzielle Kompensation durch Nichtgebührenbereich Straßenreinigung:

1.008.272,68 €

Fehlbetrag Betriebskostenzuschuss:

-988.146,07 €

Bilanzielle Kompensation durch Überschüsse Werkstätten/Lager:

510.119,00 €

Verlustvortrag EB 77 zum 31.12.13:

-478.027,07 €

 

 

Nach § 8 der Eigenbetriebsverordnung ist dieser Verlustvortrag von der Stadt
spätestens nach 5 Jahren auszugleichen.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: