- Die Ausführungen des EB 77 zur Haushaltswirtschaftlichen Sperre und deren Auswirkungen werden zur Kenntnis genommen.
- Die im Werkausschuss am 15.10.13 beschlossene Erarbeitung eines Grünkonzeptes wird erst im Haushaltsjahr 2015 begonnen (Einsparung im Haushalt 2014: 30.000,- €).
- Die neu geschaffene Stelle Vertretung Winterdienstmeister wird erst ab dem 01.10.14 besetzt (Einsparung im Haushalt 2014: 16.000,- €).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Es werden Einsparungen in Höhe von 46.000,- € realisiert.
Einsparungen in Höhe von weiteren 154.000,- € sind durch EB 77 nicht planbar leistbar.
Der Verlustvortrag des EB 77 beträgt zum 31.12.13: -478.027,07 €
Durch das Setzen und Vollziehen der unverminderten Haushaltssperre
(200.000,- €) wird die bestehende Unterfinanzierung des EB 77 weiter verschärft
und aus Sicht der Stadt das Haushaltsproblem 2014 nicht gelöst, sondern nur auf
zukünftige Haushaltsjahre verschoben.
Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2014 der Stadt Erlangen zu erreichen, hat der Stadtrat am 10.04.14 eine umfassende Mittelsperre beschlossen. Während bei den meisten Ämtern die Höhe der Sperre 5% des Sachkostenbudgets beträgt, wurde für den EB 77 eine pauschale Sperre in Höhe von 200.000,- € festgelegt.
Diese Summe wurde in der Beschlussvorlage
in Bezug zum städtischen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 8.550.000,- €
dargestellt und verleitet damit zu der falschen Interpretation, die Sperre
würde für den EB 77 lediglich 2,3% betragen. Tatsächlich beinhaltet der
Betriebskostenzuschuss aber vor allem Personalkosten, Zinsanteile,
Abschreibungen und Anteile für Verwaltungskostenerstattung, also Beträge, bei
denen keine planbaren Einsparungen möglich sind.
Ebenfalls im Betriebskostenzuschuss enthalten und damit von der Haushaltssperre
betroffen sind Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 393.466,56,- €, die dem EB
77 als städtischer Eigenanteil der Straßenreinigung gezahlt werden. Da der
Kalkulationszeitraum der Straßenreinigungsgebühren bis Ende 2014 läuft und
gemäß KAG Bayern Änderungen in diesem Zeitraum unzulässig sind, hält der EB 77
die anteilige Haushaltssperre hier für rechtswidrig.
Dem relativ geringen Sachkostenanteil von 561.500 € (Materialaufwand Stadtgrün und Winterdienst gemäß Wirtschaftsplan 2014) würde bei einem Ansatz von 5% lediglich eine Mittelsperre von ca. 28.000,- € entsprechen, während die beschlossenen 200.000,- € eine Sperre in Höhe von 36% des Sachkostenbudgets bedeuten. Einsparungen in der zuletzt genannten Höhe sind durch EB 77 nicht planbar leistbar.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Tatsächliche Einsparungen im
Haushaltsjahr 2014 sind dem EB 77 nur im Sachkostenanteil (561.500,- €) und im
Personalkostenanteil für neu geschaffene Stellen 2014 durch verzögerte
Besetzung möglich.
Im Antrag stellt der EB 77 deshalb folgende Einsparmöglichkeiten zur
Entscheidung:
zu Antrag 2.:
Für die Erarbeitung eines
Grünkonzeptes sind im Haushalt 2014 30.000,- € eingestellt und für das
Haushaltsjahr 2015 weitere 60.000,- € vorgemerkt.
Eine Überarbeitung bzw. Neufassung des bestehenden Konzeptes aus den 80er
Jahren ist aus Sicht des EB 77 zwingend erforderlich und wurde durch den
Werkausschuss am 15.10.13 beschlossen. Durch eine Verschiebung des Projektes in
das Jahr 2015 entsteht im Haushaltsjahr 2014 eine Entlastung von 30.000,- €,
die jedoch mit einer Erhöhung des für 2015 vorgemerkten Betrages auf 90.000,- €
einhergeht.
zu Antrag 3.:
Für 2014 wurde unter anderem eine Stelle in der EG 08 für eine Vertretung des Winterdienstmeisters geschaffen. Eine verzögerte Besetzung, erst ab dem 01.10.14, führt zu einer Einsparung von ca. 16.000,- €.
Zu möglichen Einsparungen im Winterdienst:
Weitere Einsparungen sind durch den im ersten Quartal 2014 sehr milden Winter zu erwarten. Wenn auch im vierten Quartal der Winter nicht überdurchschnittlich streng ausfällt, kann durch geringeren Salzverbrauch und unterdurchschnittliche Einsatzstunden durchaus ein positives Jahresergebnis in Höhe der Haushaltssperre in dieser Sparte entstehen. Dies sieht der Ansatz zur Finanzierung des Winterdienstes aber auch ausdrücklich vor. Ziel ist es, dass der EB 77 mit der Kämmerei außergewöhnliche Witterungsverhältnisse mit dem Ziel der mittelfristigen Kostendeckung des Betriebes abrechnet. Da das fortgeschriebene Ergebnis Winterdienst über die Jahre 2002 - 2013 einen Fehlbetrag von -1.427.072,77 € ausweist, führt das Abziehen von Überschüssen durch Haushaltssperren bzw. durch fallweise Reduzierung des Betriebskostenzuschusses das Finanzierungskonzept ad absurdum.
Zur Einschätzung der
finanziellen Gesamtsituation werden nachfolgend noch einmal die
wesentlichen Punkte der Beschlussvorlage 771/024/2013/1 „EB 77: Finanzielle
Situation und Entwicklung für das Wirtschaftsjahr 2014“ aktualisiert
zusammengefasst:
Fortgeschriebenes Jahresergebnis
(2002 – 2013) Stadtgrün: |
-569.345,98
€ |
Fortgeschriebenes Jahresergebnis
(2002 – 2013) Winterdienst/Sonstiges: |
-1.427.072,77
€ |
Summe: |
-1.996.418,75 € |
Bilanzielle Kompensation durch
Nichtgebührenbereich Straßenreinigung: |
1.008.272,68
€ |
Fehlbetrag
Betriebskostenzuschuss: |
-988.146,07 € |
Bilanzielle Kompensation durch
Überschüsse Werkstätten/Lager: |
510.119,00 € |
Verlustvortrag
EB 77 zum 31.12.13: |
-478.027,07 € |
Nach § 8 der Eigenbetriebsverordnung ist dieser Verlustvortrag von der
Stadt
spätestens nach 5 Jahren auszugleichen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: