Betreff
Führungszeugnisse ehrenamtlich Tätige Jugendbetreuer in Vereinen
Vorlage
51/003/2014
Aktenzeichen
IV/51RR006
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In weiterer Ausgestaltung und Konkretisierung des Schutzauftrags an die Jugendämter wurde in

§ 72a Sozialgesetzbuch Achtes Buch –SGB VIII u.a. festgelegt, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Vereinen im Sinne des § 54 (Anm: Vereinsvormundschaften) sicherstellen sollen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat.

 

Hierzu sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen, die von den in Satz 1 genannten Personen auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit Kindern und Jugendlichen nur nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis nach Absatz 1 Satz 2 wahrgenommen werden dürfen.

 

Im Gegensatz zu hauptamtlich Beschäftigten, die jedenfalls ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, bedarf es bei ehrenamtliche Beschäftigten einer Beurteilung, in wieweit die im Gesetz vorgesehenen Merkmale „ betreuen, erziehen, ausbilden oder vergleichbarer Kontakt" im Einzelfall vorliegen.

 

Im Einvernehmen mit dem Bezirks-, Kreis- und Stadtjugendring wurde auf mittelfränkischer Ebene eine „Mustervereinbarung“ entworfen, die im Anhang beiliegt.

 

In Vorbereitung der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe wurden zusammen mit dem Landkreis Erlangen-Höchstadt vier Informationsveranstaltungen durchgeführt, an denen eine Vielzahl von Adressaten erreicht werden konnte.

 

Auf den Internetseiten des Stadtjugendrings und des Jugendamts sind unter www.sjr-erlangen.de und www.erlangen.de/jugendamt sämtliche Unterlagen und insbesondere die Präsentation zu den Informationsveranstaltungen abrufbar.

 

Weiter wurde zum Stellenplan eine halbe Stelle geschaffen, wobei 9,5 Stunden gesperrt sind, also derzeit nur 10 Stunden zur Verfügung stehen. Die Stelle ist inzwischen besetzt. Ihre Aufgabe ist die Beratung und Betreuung der Vereine. Außerdem sollen auch präventive Maßnahmen im Sinne der kommunalen Jugendarbeit angeboten werden.

 

 

Die Vereinbarungen wurden an ca. 200 Vereine und Träger gesandt. Der Rücklauf ist zufriedenstellend. Insbesondere ist festzustellen, dass in den vielen Telefonaten zum diesem Thema in keinem Fall die Notwendigkeit in Frage gestellt wurde. Von Seiten der Betroffenen ist ein Höchstmaß an Akzeptanz festzustellen. Es zeichnet sich ab, dass in Erlangen die Vereinbarungen flächendeckend abgeschlossen werden. Allerdings wurde auch deutlich, dass die Neuregelungen nicht nur beim Jugendamt und Stadtjugendring, sondern vor allem in den Vereinen zu einem hohen verwaltungstechnischen Mehraufwand führen.

 

Über den weiteren Verlauf wird zu gegebener Zeit berichtet.


Anlagen: