Betreff
Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten (Umlegungsauschussverordnung - UmlegAusschV) vom 18.01.1961 (GVBl. S. 27), zuletzt geändert am 21.03.2012 (GVBl. S.84)
hier: Neu- und Wiederbestellung von weiteren Umlegungsausschuss-Mitgliedern in Angleichung an die Stadtratsperiode (2014-2020)
Vorlage
612/001/2014
Aktenzeichen
VI\61
Art
Beschlussvorlage

Als weitere Mitglieder des Umlegungsausschusses werden ab sofort für die Amtsdauer von 3 Jahren mit Wirkung bis zum 30.04.2017 bestellt:

 

a.   Herr Vermessungsdirektor Stefan Pfister als Beamter mit der Qualifikation für die Fachlaufbahn
      Naturwissenschaft und Technik – Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation in seiner Funktion als
      Dienststellenleiter beim staatlichen Vermessungsamt Erlangen (§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 2 der o.g. Verordnung)

 

b.   als Stellvertreter von Herrn Pfister Herr Vermessungsoberrat Wolfgang Schlegel als Beamter mit der
      Qualifikation für die Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik – Schwerpunkt Vermessung und
      Geoinformation in seiner Funktion als stellvertretender Dienststellenleiter beim staatlichen Vermessungsamt
      Erlangen (§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 2 Abs.4 Satz 2 der o.g. Verordnung)

 

c.   Herr Verwaltungsrat Florian Albrecht mit der Befähigung zum Richteramt als Beamter des höheren
      Verwaltungsdienstes in seiner Funktion als Amtsleiter des Bauaufsichtsamtes bei der Stadt Erlangen
      (§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 3 der o.g. Verordnung)

 

d.   als Stellvertreterin von Herrn Albrecht  Frau Ltd. Rechtsdirektorin Juliane Kreller mit der Befähigung zum
      Richteramt
als Beamtin des höheren Verwaltungsdienstes (Leiterin des Rechtsamt der Stadt Erlangen)
      (§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 3  i.V.m. § 2 Abs.4 Satz 2 der o.g. Verordnung)

 

e.   Herr Berufsmäßiger Stadtrat Josef Weber der Stadt Erlangen als Bausachverständiger, der auf dem Gebiet
      des Baurechts und insbesondere der Bauleitplanung erfahren ist (
§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 5 der o.g. Verordnung)

 

f.   als Stellvertreterin von Herrn Weber Frau Ltd. Baudirektorin Annette Willmann-Hohmann als Bau-
     sachverständige, die auf dem Gebiet des Baurechts und insbesondere der Bauleitplanung erfahren ist i
n ihrer
     Funktion als Amtsleiterin im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung der Stadt Erlangen
      (§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 5  i.V.m. § 2 Abs.4 Satz 2 der o.g. Verordnung)

 

g.   Herr Vermessungsrat Dirk Lange als Sachverständiger in der Bewertung von Grundstücken -
      Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte bei der Stadt Erlangen und geprüfter
      Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS (§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 4 der o.g. Verordnung)

 

h.   als 1. Stellvertreterin für Herrn Lange Frau Dipl.-Ing. (FH) Gerda-Ellen Ostermann als öffentlich bestellte und
      vereidigte Sachverständige in der Bewertung von Grundstücken
      (§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 4  i.V.m. § 2 Abs.4 Satz 2 der o.g. Verordnung)

 

i.    als 2. Stellvertreter für Herrn Lange Herr Dipl.-Ing. (FH) Rudolf Siegesmund als öffentlich bestellter und
      vereidigter Sachverständiger in der Bewertung von Grundstücken
      (§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 4 i.V.m. § 2 Abs.4 Satz 2  der o.g. Verordnung).

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Umlegungsausschusses (erforderlich bei Anordnung einer Umlegung, sofern die Befugnis zur Durchführung nicht übertragen wird) sind die Neuberufungen bzw. die Wiederberufungen in dieses Gremium mit Beginn der neuen Stadtratsperiode notwendig.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

1.     Der Umlegungsausschuss der Stadt Erlangen besteht aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern
(§ 2 Abs.2 der o.g. Verordnung). Jedes Mitglied hat mindestens einen Vertreter. Die Amtszeit der weiteren Mitglieder des Umlegungsausschusses, die nicht erster Bürgermeister, dessen Stellvertreter oder Stadträte sind, beträgt nach § 3 der o.g. Verordnung drei Jahre. Diese Mitglieder sollen gemäß § 3 der Verordnung in zeitlicher Anlehnung an die laufende Stadtratsperiode bis zum 30.04.2017 in den Umlegungsausschuss im Bereich der kreisfreien Stadt Erlangen bestellt werden.

2.     Alle zu bestellenden weiteren Mitglieder sind mit ihrer Berufung in den Umlegungsausschuss einverstanden.

3.     Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und die Stadträte, wurden bei der konstituierenden Sitzung des Stadtrates
       am 05.05.2014 benannt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die notwendigen personellen Berufungen in den Umlegungsausschuss der kreisfreien Stadt Erlangen werden durch Beschluss wirksam.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in
                           Umlegungsangelegenheiten (Umlegungsausschussverordnung – UmlegAusschV)

                       2. Mitglieder des Umlegungsausschusses Stand 5/2014