hier: Neu- und Wiederbestellung von weiteren Umlegungsausschuss-Mitgliedern in Angleichung an die Stadtratsperiode (2014-2020)
Als weitere Mitglieder des Umlegungsausschusses werden ab sofort für die Amtsdauer von 3 Jahren mit Wirkung bis zum 30.04.2017 bestellt:
a. Herr Vermessungsdirektor
Naturwissenschaft und Technik –
Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation in seiner Funktion als
Dienststellenleiter beim
staatlichen Vermessungsamt Erlangen (§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 2 der o.g. Verordnung)
b. als Stellvertreter von Herrn Pfister Herr
Vermessungsoberrat Wolfgang Schlegel
als Beamter mit der
Qualifikation für die Fachlaufbahn
Naturwissenschaft und Technik – Schwerpunkt Vermessung und
Geoinformation in seiner Funktion
als stellvertretender Dienststellenleiter beim staatlichen Vermessungsamt
Erlangen (§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 2
i.V.m. § 2 Abs.4 Satz 2 der o.g. Verordnung)
c. Herr Verwaltungsrat Florian Albrecht mit der Befähigung
zum Richteramt als
Beamter des höheren
Verwaltungsdienstes in seiner
Funktion als Amtsleiter des Bauaufsichtsamtes bei der Stadt Erlangen
(§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 3 der o.g.
Verordnung)
d. als
Stellvertreterin von Herrn Albrecht Frau
Ltd. Rechtsdirektorin Juliane Kreller mit der Befähigung zum
Richteramt als Beamtin des
höheren Verwaltungsdienstes (Leiterin des Rechtsamt der Stadt Erlangen)
(§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 3 i.V.m. § 2 Abs.4 Satz 2 der o.g. Verordnung)
e. Herr Berufsmäßiger Stadtrat Josef Weber der
Stadt Erlangen als Bausachverständiger, der auf dem Gebiet
des Baurechts und insbesondere der
Bauleitplanung erfahren ist (§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 5 der o.g. Verordnung)
f. als Stellvertreterin von Herrn Weber Frau
Ltd. Baudirektorin Annette Willmann-Hohmann als Bau-
sachverständige, die auf dem Gebiet
des Baurechts und insbesondere der Bauleitplanung erfahren ist in ihrer
Funktion als Amtsleiterin im Amt für
Stadtentwicklung und Stadtplanung der Stadt Erlangen
(§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 5 i.V.m. § 2 Abs.4 Satz 2 der o.g. Verordnung)
g. Herr
Vermessungsrat Dirk Lange als Sachverständiger in der Bewertung von
Grundstücken -
Vorsitzender des
Gutachterausschusses für Grundstückswerte bei der Stadt Erlangen und geprüfter
Sachverständiger für
Immobilienbewertung ZIS (§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 4 der o.g. Verordnung)
h. als 1.
Stellvertreterin für Herrn Lange Frau Dipl.-Ing. (FH) Gerda-Ellen Ostermann als
öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige in der
Bewertung von Grundstücken
(§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 4 i.V.m. § 2 Abs.4 Satz 2 der o.g. Verordnung)
i. als 2. Stellvertreter für Herrn Lange
Herr Dipl.-Ing. (FH) Rudolf Siegesmund als öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger in der
Bewertung von Grundstücken
(§ 2 Abs.2 Satz 2 Nr. 4 i.V.m. § 2
Abs.4 Satz 2 der o.g. Verordnung).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Umlegungsausschusses (erforderlich bei Anordnung einer Umlegung, sofern die Befugnis zur Durchführung nicht übertragen wird) sind die Neuberufungen bzw. die Wiederberufungen in dieses Gremium mit Beginn der neuen Stadtratsperiode notwendig.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
1.
Der Umlegungsausschuss der Stadt Erlangen besteht aus dem Vorsitzenden
und sechs weiteren Mitgliedern
(§ 2 Abs.2 der o.g. Verordnung). Jedes Mitglied hat mindestens einen Vertreter.
Die Amtszeit der weiteren Mitglieder des Umlegungsausschusses, die nicht erster
Bürgermeister, dessen Stellvertreter oder Stadträte sind, beträgt nach § 3 der
o.g. Verordnung drei Jahre. Diese Mitglieder sollen gemäß § 3 der Verordnung in
zeitlicher Anlehnung an die laufende Stadtratsperiode bis zum 30.04.2017 in den Umlegungsausschuss im Bereich der
kreisfreien Stadt Erlangen bestellt werden.
2.
Alle zu bestellenden weiteren Mitglieder sind mit ihrer Berufung in den
Umlegungsausschuss einverstanden.
3.
Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und die Stadträte, wurden bei der
konstituierenden Sitzung des Stadtrates
am 05.05.2014 benannt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die notwendigen personellen Berufungen in den Umlegungsausschuss der kreisfreien Stadt Erlangen werden durch Beschluss wirksam.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Verordnung über die
Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in
Umlegungsangelegenheiten (Umlegungsausschussverordnung – UmlegAusschV)
2. Mitglieder des Umlegungsausschusses Stand 5/2014