Betreff
SPD-Fraktionsantrag Nr. 028/2014: Ersatz statt Aufarbeitung der Fenster an der Ostseite des Christian-Ernst-Gymnasiums
Vorlage
63/307/2014
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Die historischen Fenster der Ostfassade des Christian-Ernst-Gymnasiums werden erhalten. Die Verwaltung entspricht damit den Auflagen des Denkmalschutzes.

Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 028/2014 vom 12.02.2014 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auf den Beschluss zum Entwurf nach DABau im BWA vom 22.10.2013 wird verwiesen.

Die Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege haben ergeben, dass die historischen Fenster technisch sanierbar und damit zu erhalten sind. Historische Fenster sind für das Erscheinungsbild eines Denkmals entscheidend und können auch für ein Ortsbild insgesamt prägend sein. Grundsätzlich besteht das Ziel der Denkmalpflege im Erhalt der überlieferten historischen Fenster als einem wichtigen Teil der baugeschichtlichen Aussage.

 

Eine beabsichtigte Veränderung eines Baudenkmals ist unabhängig von den in der Vergangenheit erfolgten störenden Veränderungen eines Bauwerks zu bewerten. Anderenfalls würde das Baudenkmal schrittweise in seiner Gestalt und seinem Bestand preisgegeben.

Es können auch keine energetischen Gründe für den Austausch der Ostfenster angeführt werden, da bereits in der jetzigen Situation durch die vorhandenen innenliegenden Isolierglasfenster quasi eine Dreifachverglasung vorhanden ist.

 

Eine Erneuerung der Fenster kommt aus Sicht der Denkmalpflege grundsätzlich nur in Frage, wenn sich die historischen Fenster als technisch unsanierbar erweisen oder wenn die Instandsetzungskosten einen zumutbaren Rahmen überschreiten sollten. Die Sanierbarkeit ist nachweislich gegeben und die Zumutbarkeit der Instandsetzungskosten anhand schon restaurierter Fenster überprüft und nachgewiesen.

 

Auf den Antrag der Verwaltung zur Bezuschussung des denkmalpflegerischen Mehraufwandes ging ein Förderbescheid des BLfD in Höhe von 5.000 € ein. Der Bauantrag wurde inhaltlich mit Erhalt der historischen Fenster gestellt. Die weiteren Planungsschritte (Ausführungsplanung, Vergabe) werden im Sinne des Bauantrags veranlasst.

Die Kosten für den Erhalt der Fenster werden durch die Verwaltung zum Haushalt angemeldet.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)


Investitionskosten:

67.000 €

bei IPNr.: 217B. 401A

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

5.000 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlage:          SPD-Fraktionsantrag Nr. 028/2014