Betreff
Neue Entgeltordnung der Städtischen Sing- und Musikschule ab Schuljahr 2014/2015
Vorlage
41/034/2014
Aktenzeichen
VI/41
Art
Beschlussvorlage

Der neuen Entgeltordnung der städt. Sing- und Musikschule wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Erhöhung der Entgelte zum Schuljahr 2014/2015.

 

2.         Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Zuge der Rechnungsprüfung 2013 wurde festgestellt, dass die Unterrichtsentgelte der Sing- und Musikschule trotz Erhöhungen in den Jahren 2007 und 2010 unter dem bayerischen Landesdurchschnitt liegen. Der Kostendeckungsgrad (alle Ausgaben im Verhältnis zu allen Einnahmen) hat sich in den Jahren seit 2005 folgendermaßen entwickelt:

Haushaltsjahr 2005: 39,14    
Haushaltsjahr 2006: 40,74                
Haushaltsjahr 2007: 42,27    
Haushaltsjahr 2008: 44,36     (Entgelterhöhung in 2007)
Haushaltsjahr 2009: 45,34
Haushaltsjahr 2010: 47,68    
Haushaltsjahr 2011: 45,42     (Entgelterhöhung in 2010)
Haushaltsjahr 2012: 45,72

Der Landesverband berechnet den Deckungsgrad unterschiedlich (Gebührenertrag in Relation zu Lehrpersonalausgaben). Er betrug In
2010 37,1%, bayernweit durchschnittlich 45,3%
2011 36,7%, bayernweit durchschnittlich 45,8%
2012 35,1%, bayernweit durchschnittlich 45,3%.
Es zeigt sich, dass im bayernweiten Vergleich der Deckungsgrad konstant niedrig ist. Dies liegt an dem besonderen Angebot der Stadt Erlangen, jedem Kind einen niedrigschwelligen, wohnortnahen Zugang zur Musik zu ermöglichen. Diese Angebote sind politisch gewollt und verzeichnen ganzjährig 1426 Belegungen, dazu kommen 203 Belegungen in von uns betreuten Ganztagsklassen.

 

Die letzte Entgelterhöhung erfolgte 2010, seit 2011 sind die Personalkosten über 7,4% gestiegen, allein in 2012 um 3,5%.

Der Elternbeirat der Sing- und Musikschule erkennt die Notwendigkeit der Entgelterhöhung an.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             X         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: Entgeltordnung der Sing- und Musikschule 2014