Betreff
Einheitliche Schülerausweise; Antrag des Jugendparlaments vom 31.1.2013 sowie der SPD-Fraktion Nr. 014/2013 vom 7.2.2013
Vorlage
40/219/2014
Aktenzeichen
I/40
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag der SPD-Fraktion Nr. 014/2013 vom 7.2.2013 ist damit erledigt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Antrag zielt auf eine Vereinheitlichung aller Schülerausweise der Schulen der Sekundarstufe I und II. Schülerausweise sollen fälschungssicher sein. Die antragstellenden Schülerinnen und Schüler wollen erreichen, mit einem einheitlichen Schülerausweis eine Vertrauensbasis für den Eintritt in Kinos, Freizeitzentren und die Erlanger Lokalitäten zu erzielen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um eine Einheitlichkeit der Schülerausweise herzustellen, bedarf es eines Abstimmungsprozesses aller Schulen und ihrer Schülervertreter. Das Jugendparlament sieht die Wahrnehmung des Abstimmungs- und Koordinierungsbedarfes beim Schulverwaltungsamt.

Die Schulleitungen der weiterführenden Schulen wurden in der Sitzung vom 27.11.2013 zum Antrag des Jugendparlaments dahingehend befragt, ob sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind. Nach Auffassung der Schulleitungen wird ein derartiges Verfahren abgelehnt. Die Schulleitungen sehen die alleinige Zuständigkeit bei jeder einzelnen Schule. Das Jugendparlament wurde über die Entscheidung der Schulleitungen informiert.

 

 

3.  Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die „Ausstellung von Schülerausweisen“ wird in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 27. 8. 1996 (KWMBl. I S. 339) geregelt.

In dieser KMBek wird die Verantwortlichkeit für die Ausstellung von Schülerausweisen bei der Schule angesiedelt, der der Schüler angehört. Die jeweilige Schule stellt auf Antrag des Schülers einen Schülerausweis aus. Wenn sich die Schule eines privaten Dritten bedient, sind die Vorgaben des Art. 6 des Bayerischen Datenschutzgesetzes zu beachten. Die Schule darf sich nicht länger als ein Jahr an einen Privaten binden. Auch die Inhalte des Schülerausweises sind festgelegt. Die Kosten des Ausweises tragen die Eltern bzw. die Schüler.

Das bisherige Verfahren für die Ausstellung von Schülerausweisen entsprechend den Festlegungen der KMBek bleibt erhalten.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Ausstellung von Schülerausweisen muss bei der Schule bleiben. Einheitliche Ausweise von einem einheitlichen Anbieter hergestellt, würden einen enorm hohen Abstimmungsaufwand bedeuten, den das Schulverwaltungsamt nicht leisten kann. Der Personalaufwand hierfür kann nicht beziffert werden.

Priorität hinsichtlich der Aufgabenerfüllung im Schulverwaltungsamt haben die bestehenden Pflichtaufgaben nach dem Schulfinanzierungsgesetz (siehe auch Arbeitsprogramm 2014).

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 27. August 1996 (KWMBl. S. 339)