Eltersdorfer Straße 50; Fl.-Nr. 22 325; Gemarkung Eltersdorf;
Az.: 2013-747-VO
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wird nicht erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
Das
Vorhaben liegt am Rande der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34
BauGB) und erstreckt sich über die Grenze des Flächennutzungsplanes in die
landwirtschaftliche Fläche in den Außenbereich (§ 35 BauGB). |
Gebietscharakter: |
Mischgebiet
(MI) |
Widerspruch
zum Bebauungsplan: |
|
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist, einen Teil der vorhandenen Scheune abzubrechen und durch ein Wohngebäude zu ersetzen. Das Vorhaben wird nicht befürwortet, da der Neubau hier am Ortsrand um ca. 3 m in den Außenbereich ragt und aufgrund des hier vorhandenen Geländes 3-geschossig in die Landschaft wirkt. Eine Privilegierung ist nicht gegeben.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Anlage: Lageplan