Betreff
Neue Preisstruktur für die Übernachtung im Frankenhof
Vorlage
41/032/2014
Aktenzeichen
IV/41
Art
Beschlussvorlage

1.    Der neuen Preisstruktur für die Übernachtung im Frankenhof wird zugestimmt und zum     1. April 2014 umgesetzt.

2.    Der Stadtratsbeschluss vom 29. April 1987 über die Ermäßigung der Übernachtungspreise für Partnerstädte im Gästehaus und der Jugendherberge im Frankenhof wird für den künftigen Beherbergungsbetrieb (BgA) aufgehoben.  

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Als der Frankenhof am 24. Mai 1963 eröffnete, befanden sich in den Gebäudeteilen drei verschiedene Übernachtungsformen: eine Jugendherberge, ein Jugendgästehaus sowie ein Jugendwohnheim. Letzteres wurde im Laufe der 1980er Jahre in ein Studentenwohnheim umgewandelt, das 2009 den Betrieb einstellte. Seither werden die Geschosse vier bis sechs des Wohnturmes durch das Christian-Ernst-Gymnasium für schulische Zwecke genutzt. Der dritte Stock wird für die Unterbringung von Berufsschülern bereitgehalten. Als Gästehaus mit derzeit 52 Betten werden das erste und zweite Obergeschoss des Turmes sowie das Obergeschoss im Nordostteil des Frankenhofes genutzt. Die Jugendherberge, die mit maximal 67 Betten belegt werden kann, ist im Obergeschoss entlang der Südlichen Stadtmauerstraße untergebracht.

 

Im Rahmen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt im Kultur- und Freizeitamt, Abteilung Verwaltung 410, wurde unter Punkt  3.1.1 empfohlen, „die Übernachtungspreise neu zu überdenken und beschließen zu lassen“. Seit 1. Januar 2014 ist die Jugendherberge im Frankenhof nicht mehr Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk und somit nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit.  

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Eine Überprüfung der Übernachtungsformen durch die Kämmerei ergab, dass nunmehr, ab 1. Januar 2014, ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) vorliegt und somit aus den Entgelten für Übernachtung und Frühstück Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen ist. 

 

Um Ertragsverschlechterungen für das Budget des Amtes zu verhindern, ist eine Neu-strukturierung der Preise unumgänglich. Es wird folgende neue Preisstruktur vorgeschlagen:

 

(alle Preisangaben in EUR)

 

 

 

Preis /

alt a)

Preis /

neu a)

 

Zimmer brutto

Zimmer netto

MwSt.7%

Früh-stück /

brutto

Früh-stück /

netto

MwSt.19%

EZ-Zu-schlag

EZ

mit

D/WC

28,00

32,00

27,00

25,23

1,77

5,00

4,20

0,80

--

EZ

ohne D/WC

24,00

28,00

23,00

21,50

1,50

5,00

4,20

0,80

--

2erb)

mit

D/WC

24,00

28,00

23,00

21,50

1,50

5,00

4,20

0,80

4,00

2erb)

mit D / o. WC

24,00

26,00

21,00

19,63

1,37

5,00

4,20

0,80

4,00

2er b)

ohne D/WC

20,00

24,00

19,00

17,76

1,24

5,00

4,20

0,80

4,00

3-/4-Bett

ohne D/WC

20,00

24,00

19,00

17,76

1,24

5,00

4,20

0,80

4,00

Mehr-bettzi. c)

--

18,00

22,00

17,00

15,89

1,11

5,00

4,20

0,80

--

 

a) mit Frühstück  b) pro Person   c) bisheriger Jugendherbergsbereich

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Rechnungsprüfungsamt hat darüber hinaus, ebenfalls unter Punkt 3.1.1, angemerkt, dass „der festgelegte Einnahmeverzicht bei Übernachtungen von Personen aus den Partnerstädten überdacht werden“ solle; vergleiche hierzu den Stadtratsbeschluss vom 29.4.1987 in der Anlage. Amt 20 sieht hierin eine verdeckte Gewinnausschüttung und empfiehlt nunmehr, um finanzielle Nachteile für die Stadt zu vermeiden, folgende zwei Varianten: Entweder die Ermäßigungen in ihrer bisherigen Form werden vollständig abgeschafft oder das Ermäßigungssystem in seiner bisherigen Form beizubehalten und aus dem Budget `Partnerschaften´ (Amt 13) zu finanzieren.

 

Amt 41 schlägt vor, wie von der Kämmerei angeregt, den Partnerschaftsrabatt zu streichen, um den Beherbergungsbetrieb steuerlich korrekt führen zu können. Die Frage der Aufrechterhaltung einer Übernachtungsbezuschussung von Gästen aus Partnerstädten wurde mit Amt 13 erörtert; Amt 13 wird in eigener Zuständigkeit die finanziellen Auswirkungen mit der Kämmerei klären. 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:

1.Stadtratsbeschluss 29. April 1987: Gästehaus/Jugendherberge: Ermäßigung Übernachtungspreise; 2.Vermerk 2.10.2013: Beendigung der Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk