1. Der Bedarf für die
Errichtung eines Neubaus als Ersatz für den Werkstättentrakt der Berufsschule
wird festgestellt.
2. Der
ermittelte Flächenbedarf der drei Schulen (Berufsschule, Berufliche Oberschule
und Technikerschule) wird der Planung für eine Neuordnung des Schulzentrums
zugrunde gelegt.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt, eine sinnvolle Neuordnung des Grundstücks der Berufsschule mit FOS
und TS auszuarbeiten auf deren Basis ein Masterplan für die Erstellung eines
langfristigen Konzepts für eine bedarfsgerechte Nutzung einschließlich
entsprechender Kostenschätzungen beauftragt werden kann.
Das Ergebnis der Grundstücksneuordnung ist den städtischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
1.1 Schulsanierungsprogramm
Im Rahmen
des Schulsanierungsprogramms wurde auf dem Berufsschulgelände bisher der
Kaufmännische Trakt generalsaniert (2010). Weiter ist im Programm die Sanierung
des Werk-stättentrakts vorgesehen, da dort auf Grund des Gebäudezustands, sowie
vorhandener gravierender sicherheitstechnischer Mängel an Unterrichtsanlagen
als auch aufgrund erheblich veränderter Unterrichtsmethoden und Lehrinhalte in
den Lehrberufen der Metall- und Elektrofachrichtungen zwingender
Handlungsbedarf besteht.
Aufgrund der relativ
unwirtschaftlichen Ausnutzung des Grundstückes und des festgestellten
Sanierungsbedarfes der übrigen Gebäude, wurde anlässlich eines
SPD-Fraktionsantrages im UVPA am
Konsequenterweise sind in die weiteren Planungen neben der Sanierung der bestehenden Gebäude auch ein möglicher (Teil-)Abriss und Neubau von einzelnen/mehreren Gebäuden einzubeziehen.
Vor einer grundsätzlichen Entscheidung über den weiteren Gebäudebestand auf dem Berufsschulgelände, war der gesamte Flächenbestand gemeinsam mit den Schulen des Berufsschulzentrums (Berufsschule, Technikerschule, Fachoberschule und Berufsoberschule) zu überprüfen, der Flächenbedarf für die zukünftige Nutzung zu ermitteln und in einem Raumprogramm darzustellen.
1.2. Bestandsflächen
Auf dem Berufsschulgelände sind die Berufsschule sowie auch
die Fachoberschule und die Technikerschule untergebracht. Die Grundstücksgröße
beträgt 37.525 m².
Das Berufsschulzentrum wurde
zwischen 1976 und 1980 gebäudeweise in Betrieb genommen.
Der genutzte Raumbestand (nur schulische Hauptnutzflächen) im Berufschulzentrum mit Ausnahme des Kaufmännischen Trakts beläuft sich auf 14.663 m². Der kaufmännische Trakt wurde aufgrund der erst im Jahr 2010 abgeschlossenen Generalsanierung nicht in die Betrachtung einbezogen, da diese Nutzung nicht zuletzt aufgrund der bestehenden Bindungsfrist unverändert bleibt.
Flächenzusammenstellung
Berufsschulzentrum (ohne Kaufmännischen Trakt) |
||
|
|
Bestandsflächen |
|
|
Gesamt HNF m² |
A |
Berufschule |
9.833 |
|
(davon Werkstätten) |
4.313 |
B |
Technikerschule |
1.452 |
|
|
|
C |
FOS/BOS |
3.378 |
|
|
|
D |
Mensa |
0 |
|
|
14.663 |
Die Berufsschule nutzt für die Fachbereiche Metall und
Elektro vorwiegend den Werkstättentrakt und einen Teil des gewerblichen Trakts
(beide in veraltetem Zustand). Im Gewerblichen Trakt werden im Wesentlichen die
Bereiche Körperpflege, Raum und Farbe sowie das BVJ unterrichtet, während der
Bereich IT im gewerblichen Trakt und Hauswirtschaftstrakt (unsaniert)
untergebracht ist. Im generalsanierten kaufmännischen Trakt werden die
kaufmännischen Fachbereiche unterrichtet.
Die Verwaltung und ein Teil der Lehrerbereiche sind im
teilsanierten Verwaltungstrakt angesiedelt. Weitere Lehrerflächen befinden sich
dezentral in den jeweiligen Trakten.
Durch den Wegfall des hauswirtschaftlichen Fachbereichs
wurden ungenutzte Unterrichtsflächen teilweise einer neuen Nutzung zugeführt
(z.B. ehemalige Backstube).
Andere Unterrichtsflächen im Hauswirtschaftlichen Trakt
(z.B. Schulküche, Metzgerwerkstatt) sind
aufgrund des Zustandes und der Ausstattung derzeit nicht für den Unterricht
nutzbar und stehen daher leer.
1.3. Raumprogramm für den Neubau eines Werkstattgebäudes.
Die besondere Herausforderung bei der Erstellung des Raumprogramms für den bestehenden Werkstättentrakt ergab sich einerseits dadurch, dass die vorhandenen Schulbaurichtlinien von 1984 nicht mehr heutigen Erfordernissen in der beruflichen Ausbildung entsprechen und andererseits durch neue Lehrpläne und damit verbundene Unterrichtskonzepte, die zur Umsetzung einen veränderten Flächenbedarf und andere Raumzusammenhänge nach sich ziehen.
Für die Fachbereiche Metall und Elektro werden durch ein bedarfsgerechtes Raumkonzept Möglichkeiten zum handlungs- und lernfeldorientierten Unterricht geschaffen. Eine Trennung von Klassen- und Fachräumen ist nicht mehr zeitgemäß. Der Unterricht findet in integrierten Fachunterrichtsräumen (IFU) statt, die sowohl theoretische, praktische als auch projektorientierte Unterrichtsformen ermöglichen.
Für diese sog. IFU kann aufgrund des veränderten
Unterrichtskonzepts die Größenvorgabe der Schulbauverordnung nur eingeschränkt
Anwendung finden. Aus diesem Grunde wurde der veränderte Raumbedarf durch
Einrichtung von integrierten Fachunterrichtsräumen neu definiert, der
Raumplanung zugrunde gelegt
und in mehreren Abstimmungsterminen mit der Regierung fachlich diskutiert.
Im letzten Abstimmungsgespräch am
Neu zu schaffende Flächen für den Werkstättenbereich sind im
Zusammenhang mit den Bestandsflächen zu betrachten und mit der Regierung vom
Mittelfranken in der Gesamtheit abzustimmen.
Ferner sollen im neuen Werkstättenbereich zukünftig die
bereits untergebrachten Flächen für die FOS/BOS und die Techniker (bisher
insgesamt: 551m²) ersetzt werden sowie möglichst ein weiter gehender
Flächenbedarf (s. 1.4) der beiden Schulen nachgewiesen werden.
1.4. Raumprogramm Berufschulzentrum.
Dieser Raumbedarf wird für die Schulen im Berufsschulzentrum
den weiteren Planungen zugrunde gelegt.
Flächenzusammenstellung
Berufsschulzentrum
(ohne Kaufmännischen Trakt) |
||
|
|
Raumprogramm |
|
|
HNF m²
|
A |
Berufschule |
7.499 |
|
(davon Werkstätten) |
3.615 |
B |
Technikerschule |
1.999 |
|
|
|
C |
FOS/BOS |
3.712 |
|
|
|
D |
Mensa |
400 |
|
|
13.610 |
Demnach ist für alle Schulen von einem Flächenbedarf von 13.610 m² auszugehen.
Bei der Bemessung wurden die Hauptnutzflächen zugrunde gelegt, die für Neubauten förderfähig wären, d.h. das vorliegende Raumprogramm bildet den fiktiven schulischen Flächenbedarf ab, der für Neubauten einschlägig ist.
Räume für Lehrer und Verwaltung sind in dieser Ermittlung mit den Mindestgrößen nach der geltenden SchulbauVO berücksichtigt. Je nachdem, welche Gebäudetrakte erhalten oder abgerissen werden, werden sich aufgrund der Bestandssituation flächenmäßige Abweichungen ergeben. Es ist davon auszugehen, dass die seitens der Schulbaurichtlinien zustehenden Unterrichtsflächen, aber auch die Verwaltungs- und Lehrerflächen aufgrund der Bestandsituation z.T. überschritten werden und damit den obigen Raumbedarf der Berufsschule wieder erhöhen. Bei Neubauten müssten diese Flächenanteile mit der Regierung von Mittelfranken im Rahmen einer schulaufsichtlichen Genehmigung abgestimmt werden.
Um wie viele m² es sich konkret handeln wird, kann erst nach einer Entscheidung über den Erhalt bzw. Abriss einzelner Gebäude ermittelt werden.
Zusätzlicher Flächenbedarf gegenüber den Bestandsflächen ergibt sich bei der Technikerschule aufgrund der Einrichtung einer Fachakademie für Medizintechnik sowie aufgrund der teilweise sehr kleinen Unterrichtsräume im Bestandsgebäude.
Für die FOS/ BOS steigt der Flächenbedarf aufgrund von 2 weiteren unterrichtsnotwendigen Klassenzimmern.
Da die Schüler der Berufsschule ganztätig unterrichtet werden, sind im Raumprogramm Flächen für den Bau einer Mensa eingerechnet. Die Regierung geht dabei von einem Zweischichtbetrieb aus und rechnet mit 1,2 m² je Essensteilnehmer. Eine genaue Größe des Mensagebäudes kann erst nach Ermittlung der genauen Anzahl der Essensteilnehmer beziffert werden.
Der Grundstücksneuordnung bzw. der Erarbeitung des Masterplans für ein langfristiges und bedarfsgerechtes Nutzungskonzept ist das vorliegende Raumprogramm von mind. 13.610 m² unter Einrechnung etwaiger Bestandsflächen zugrunde zu legen.
1.4. Schülerentwicklung
In den 3 Schulen werden im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 3.993 Schüler/-innen unterrichtet:
·
Berufsschule 2.926
·
FOS /
BOS 562/ 148
·
Technikerschule
357
Für die Aufstellung und Genehmigung des jeweiligen Raumprogramms der
Schulen ist hinsichtlich des langfristigen Bedarfs die künftige Entwicklung der
Schülerzahlen maßgebend.
Die Schülerentwicklungen werden nach heutiger Einschätzung durch die
Schulleitungen wie folgt erwartet:
Berufsschule:
Die eher geringfügige Abnahme der Schülerzahlen von durchschnittlich 2,5 % in den letzten 4 Jahren zeigt, dass Erlangen vom allgemeinen demografisch bedingten Rückgang an bayerischen Berufsschulen unterdurchschnittlich betroffen ist.
Prognosen für die Entwicklung der Schülerzahlen sind für Berufsschulen eher schwer möglich, da das Ausbildungsverhalten sowohl von Betrieben als auch den Absolventen der allgemein bildenden Schulen starken Schwankungen unterworfen sein kann. Da für Erlangen aber insgesamt eher ein Bevölkerungszuwachs erwartet wird, ist unter Berücksichtigung der stabilen Struktur der Berufsfelder der BS mit keinen großen Schülerrückgängen zu rechnen, die die Beschulung der vorhandenen Berufe an der BS, insbesondere im Metall- und Elektrobereich, in Frage stellen würden“.
FOS/BOS/ Technikerschule:
Die Entwicklung der Schülerzahlen an FOS/BOS und der Technikerschule hängen von verschiedenen Faktoren ab.
In beruflichen Schulen wird die Schülerentwicklung stark von der konjunkturellen Entwicklung und der Verfügbarkeit von Lehrstellen und Ausbildungsplätzen beeinflusst. Durch den hohen Gastschulanteil an der Erlanger FOS ist nicht nur die demographische Entwicklung im Stadtgebiet, sondern auch in den Landkreisen von Bedeutung. Die Übertrittsquoten von den Realschulen waren in der Vergangenheit steigend. Die Schulen rechnen in Zukunft mindestens mit konstanten Schülerzahlen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grund des Sanierungsbedarfes
auch der übrigen Gebäude und der relativ unwirtschaftlichen Ausnutzung des
Grundstückes soll im Zusammenhang mit einem Neubau des Werkstättengebäudes eine
grundsätzliche Neuordnung der Nutzungen und Gebäude mit einer höheren
Verdichtung auf dem Grundstück untersucht werden, um freiwerdende
Grundstücksflächen einer Vermarktung oder einer anderen Nutzung zuzuführen.
Auf die Ausführungen im UVPA
-Beschluss vom
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Masterplan-Konzept für die
beruflichen Schulen
Es soll für die Liegenschaft im Rahmen eines verwaltungsinternen Ideenwettbewerbs ein Rahmen für ein Entwicklungskonzept u.a. mit folgenden Kriterien entwickelt werden
(Betrachtungszeitraum 25 Jahre):
·
Aufrechterhaltung
des Unterrichtsbetriebs der Schulen während der Bautätigkeiten,
Bildung von möglichen Bauabschnitten bei der Umsetzung des Konzepts
·
Neubau
des Werkstättentraktes in anderem Grundstücksbereich als erste Maßnahme
·
Berücksichtigung
der vorhandenen Bausubstanz bei Überlegungen zu (Teil-)Abbrüchen einzelner Gebäude(teile)
oder Sanierungen
·
Berücksichtigung
sich verändernder Nutzungen in den Einzelgebäuden
·
Verbesserung
der städtebaulichen Einbindung des Areals
· Abschätzung der zu erwartenden Zuwendungen
Das Ergebnis dieser Untersuchungen wird anschließend in den Gremien
erörtert und zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei Zustimmung soll auf dieser
Arbeitsgrundlage ein Architekt mit der weiteren Ausarbeitung des Masterplans
beauftragt werden. (u.a. Nachweis des Raumprogramms, konkrete
Bauabschnittsbildungen, Projektkostenschätzung).
Nach nochmaliger Beschlussfassung in den Gremien könnte danach bis Ende
dieses Jahres ein VOF-Verfahren zur Planerauswahl für den Neubau des
Werkstättengebäudes und ggfs. weiterer Umbaumaßnahmen am Berufsschulgelände
eingeleitet werden.
Ziel dieses Verfahrens und des zeitlichen Ablaufs wäre die Einreichung
eines FAG-Förderantrags für die Gesamtmaßnahme Modernisierung der
beruflichen Schulen bis
Herbst 2015 und ein frühestmöglicher Baubeginn zum Neubau des
Werkstättentraktes in 2016.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
Für die Erstellung des Masterplans und späteren Einleitung eines VOF-Verfahrens stehen Haushaltsmittel in Höhe von 130.000 € zur Verfügung.
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 231A.401
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Beschluss des HFPA vom
2. Vorentwurf Raumprogramm