Betreff
Prüfung von Maßnahmen zur Schulung von Hilfskräften; Antrag der F.D.P.-Stadtratsfraktion Nr. 018/2014 vom 27.01.2014 - GGFA Kooperationen
Vorlage
II/291/2014
Aktenzeichen
II/GGFA
Art
Beschlussvorlage

1.        Der Sachbericht dient zur Kenntnis.

2.        Der Antrag der F.D.P.-Stadtratsfraktion Nr. 018/2014 vom 27.01.2014 ist damit bearbeitet.

 


1.    Was wurde unternommen:

Um dem Antrag der FDP Fraktion nachzukommen, wurde am 6.2.14 ein Gespräch mit den Leitungskräften der Erlanger Diakonie (Herrn Tereick, Frau Beiser, Frau Buchner) aus dem Bereich der Pflegeeinrichtungen geführt, um Möglichkeiten für eine Kooperation dahingehend abzustimmen, wie geeignete SGB II Arbeitssuchende, wenn nötig unterstützt durch ein Schulungsangebot, für den Einstieg in Pflegeberufe zu gewinnen sind.

Die GGFA ist seit langem dabei, die Brücke in Pflegeberufe zu bauen. So gelang es aktuell die Zusage von der Rechtsaufsicht des Bay. Ministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu erhalten, dass nun doch bei der Aufnahme einer Pflegehelferausbildung auf der Grundlage einer individuell überprüften Ermessensentscheidung die Grundsicherung gewährt werden kann, was bisher nicht möglich war. Hierdurch wird eine materiell gesicherte Pflegehelferausbildung für SGB II Empfänger erst möglich.

Die GGFA hat als Jobcenterakteur, zuständig für die Integration, bereits in den vergangenen Jahren Arbeitsgelegenheiten verbunden mit einer zweiwöchigen Vorqualifizierung im Pflegebereich und eine Ausbildung zum Betreuungsassistenten bei externen Trägern eingeworben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Teilnehmerpotential jeweils nach einigen Kursdurchgängen ausgeschöpft war. In den letzten zwei Jahren konnten deshalb lediglich Einzelfälle in eine Ausbildung im Pflegebereich überführt werden.

Aufgrund der qualifizierten Anforderungen an mögliches Pflegepersonal bestand im Gespräch mit der Diakonie Konsens, dass sich hier die Pflegeeinrichtungen gemeinsam aufstellen und sowohl über den SGB II Kreis als auch über die Stadtgrenze hinaus eine Anwerbeinitiative starten sollten. Ebenfalls gemeinsam attestiert wurde, dass die Einsatzschichten im Pflegehelferbereich (morgens oder abends) eher zu Teilzeitbeschäftigungen führen und die gängigen Arbeitszeiten in der Pflege eine hohe Hürde z.B. für Alleinerziehende darstellen.

2.    Wie geht es weiter:

Die GGFA wird den aktuellen Arbeitslosenbestand und den Bestand von Maßnahmeteilnehmern auf mögliche Interessenten noch einmal genau durchforsten und offensiv für eine Qualifizierung und einen Einsatz in der Pflege zu werben. Weiterhin wird geprüft, welche Maßnahmenformen sich vor allem für die Erprobung und Feststellung einer beruflichen Eignung anbieten und welches Förderpotential im Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters zur Verfügung gestellt werden kann.

Die GGFA wird ebenfalls auf das Jugendamt zugehen um abzufragen, welche Möglichkeiten betreff der Kinderbetreuung es z.B. für Randzeitenbetreuung oder ob es Tagesmütterangebote in Pflegeinrichtungen geben könnte.

Die Diakonie prüft von ihrer Seite, ob sie Werbeveranstaltungen entweder in ihren Heimen oder in Jobcentermaßnahmen anbieten kann und welche Praktikumsplätze für mögliche Feststellungmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden können.

Es ist abgesprochen, sich in drei bis vier Wochen auszutauschen und sich über die weiteren Schritte zu verständigen. Die GGFA wird beim nächsten SGA am 26.3 und im darauf folgenden HFPA über die aktuelle Entwicklung berichten.

 

 


Anlagen: Fraktionsantrag der F.D.P.-Stadtratsfraktion Nr. 018/2014 vom 27.01.2014