Betreff
Luftreinhaltung; Bericht zur Situation 2013
Vorlage
31/258/2014
Aktenzeichen
II/31/KJD
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Von den über viele Jahre untersuchten Luftschadstoffen sind in der Bundesrepublik noch zwei Schadstoffe in Konzentrationen zu beobachten, die im Hinblick auf ihre gesundheitliche Relevanz weiterhin Aufmerksamkeit erfordern: Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid NO2. In Erlangen sind diese Schadstoffe in den letzten Jahren jeweils nur in Konzentrationen unterhalb der gültigen Grenzwerte aufgetreten.

 

1      Luftbelastung mit Feinstaub PM10

Der geltende Jahresmittel-Grenzwert von 40 mg/m3 wurde im Jahr 2010 in Erlangen nicht überschritten.

Der geltende Tagesmittel-Grenzwert von 50 mg/m3 darf nach der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung pro Jahr 35 mal überschritten werden. Diese Anzahl wurde an beiden Erlanger Messstellen nicht überschritten.

 

Feinstaubmesswerte in Erlangen

 

Kraepelinstraße

Pfarrstraße

Jahr

Jahresmittelwert

Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittel-Grenzwertes von
50
m/m3

Jahresmittelwert

Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittel-Grenzwertes von 50 m/m3

2005

23,4

15

28,1

22

2006

22,6

14

27,6

23

2007

18,8

7

24,0

11

2008

17,8

4

21,4

9

2009

20,5

15

22,3

15

2010

20,0

13

23

17

2011

20,0

?

Ab 2011 keine PM10-Messwerte mehr

2012

Ab 2012 keine PM10-Messwerte mehr

--

--

2013

--

--

--

--

 

 

 

 

 

2      Luftbelastung mit Stickstoffdioxid NO2 im Jahr 2013

Seit dem Jahr 2010 sind folgende NO2-Grenzwerte einzuhalten:
1-Stunden-Wert von 200 mg/m3,
Jahresmittelwert von 40 mg/m3

Diese Werte wurden im Jahr 2010 nicht überschritten.

 

Stickstoffdioxidmesswerte in Erlangen

 

Kraepelinstraße

Pfarrstraße

Jahr

Jahresmittelwert

Anzahl der Überschreitungen des 1-Stundenmittel-Grenzwertes von
200
m/m3

Jahresmittelwert

Anzahl der Überschreitungen des 1-Stundenmittel-Grenzwertes von
200
m/m3

2005

23

0

41

0

2006

23

0

39

0

2007

20

0

31

0

2008

25

0

35

0

2009

25

0

38

1

2010

22

0

36

0

2011

20

0

Ab 2011 keine NO2-Messwerte mehr

2012

22

0

--

--

2013

20*

n.n.

--

--

* Vorläufiger Wert

 

3      Umweltzone

Bei dieser Schadstoffimmissionsentwicklung wurde nach längeren Beratungen letztendlich auf die Einrichtung einer Umweltzone in Erlangen verzichtet.

4      Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB), Abbau der Luftmessstation Pfarrstraße

Das Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt zur Beurteilung der Luftgüte das ,,Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB)". Die Vorgaben der ,,Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa", die mit der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BlmSchV) mit Gültigkeit ab
06.
August 2010 in nationales Recht überführt wurden, erfordern eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des LÜB.

Die erforderliche Mindestzahl an Probenahmestellen in einem Ballungsraum oder Gebiet richtet sich im Wesentlichen nach der Bevölkerungszahl und ist in Anlage 5 der neuen 39. BlmSchV für die Schadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid sowie in Anlage 9 für Ozon festgelegt. Im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen wurden daher die Messstation Erlangen-Pfarrstraße und Nürnberg-Ziegelsteinstraße abgebaut. Deren Daten korrelieren mit denen der Station Nürnberg/Von-der-Tann-Straße, die den Einfluss des Verkehrs jedoch besser wiedergibt.

 

Die Stadt Erlangen hat mit Hinweis auf die zeitweise gestiegenen NO2-Werte gegen den Abbau protestiert. Dieser Protest wurde abgelehnt. In der Folgezeit blieben die Messwerte an der Messstation Nürnberg-von-der-Tann-Straße relativ stabil, ohne signifikante Steigerungen der Messwerte, so dass auch für Erlangen nicht von einer Steigerung auszugehen ist. Bei den regelmäßigen Besprechungen der Steuerungsgruppe Luftreinhaltung wurde deswegen auch nur für Nürnberg der Bedarf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans gesehen.

 

Als Folge der Erkenntnisse über die Gefährlichkeit kleiner und kleinster Feinstaubpartikel wurde von der EU auch die Ermittlung von PM2,5 vorgegeben. In Erlangen ist eine solche Messstation gemäß den Vorgaben nicht erforderlich.

5      Luftreinhalteplan Großraum Nürnberg

Im Rahmen der regelmäßigen Fortschreibung des Luftreinhalteplans „Großraum Nürnberg“ berichtet die Stadt Erlangen der Regierung von Mittelfranken einmal jährlich über aktuelle Maßnahmen zur Luftreinhaltung.

 

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Anlagen:        keine