1. Die Ausführungen der Verwaltung zur Jahresbilanz 2013 der Bildungs- und Teilhabeleistungen in der Stadt Erlangen werden zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt sich mit einer Initiative gemäß dem Vorschlag in der Ziffer 5 dieser Vorlage an den Bayerischen Städtetag zu wenden.


Nach langen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss beschloss der Gesetzgeber im März 2011 das sogenannte Bildung- und Teilhabepaket. Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien (SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerber) sollten bestimmte Leistungen zusätzlich finanziert werden, die im Umfeld des Schulbesuchs anfallen oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern.

 

Während in der ersten Phase der Umsetzung die Bewältigung der äußerst bürokratischen Verfahrensregelungen im Vordergrund stand (in 2013 gab es hierzu eine Gesetzesnovelle, die aber nur marginale Vereinfachungen brachte), rücken mittlerweile Finanzierungsprobleme, sowie die Frage in den Mittelpunkt, in wie weit das angestrebte Ziel erreicht wird, die Chancengleichheit im Bildungswesen und die gesellschaftliche Teilhabe für arme Kinder zu verbessern.

 

1. Gesamtbilanz 2013

Obwohl bereits in den Vorjahren 2011 und 2012 in Erlangen eine überdurchschnittlich häufige Inanspruchnahme der B- und T- Leistungen zu verzeichnen war, konnte diese in 2013 noch einmal erheblich gesteigert werden (siehe Anlage 1):

·         Die Anzahl der Anträge auf B- und T- Leistungen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um ein Drittel auf nunmehr fast 5.600

·         Die Summe der bewilligten und ausgezahlten B- und T- Leistungen konnte um knapp 40 % gesteigert werden und betrug im Jahr 2013 in Erlangen über 720.000,- € gegenüber ca. 515.000,- € in 2012 und ca. 372.000,- € in 2011.

 

2. Anspruchsberechtigte Personengruppen

Bei den begünstigten Personengruppen fallen zahlenmäßig vor allem die Kinder aus SGB II- Familien ins Gewicht, sowie auch die Kinder von Wohngeldbeziehern, die in der Vergangenheit B- und T- Leistungen relativ häufiger in Anspruch genommen hatten:

·         Es ist erfreulich, dass in 2013 bei der Gruppe der SGB II- Kinder eine wesentlich höhere Steigerung bei der Nutzung von B- und T- Leistungen (+ 55 %) zu verzeichnen war, als bei der Gruppe der Wohngeld- Kinder (+10 %)

·         Auffällig ist darüber hinaus die deutlich intensivere Inanspruchnahme des B- und T- Pakets durch Kinder von Asylbewerbern. Die ausgezahlten Leistungen für diesen Personenkreis stiegen von ca. 3.700,- € in 2012 auf fast 27.000,- € im Jahr 2013 und leisten somit einen wirksamen Beitrag zur besseren Integration von Asylbewerber- Kindern in Erlangen.

 

3. Die einzelnen Leistungsarten

Der Katalog der B- und T- Leistungen umfasst im Wesentlichen die Kosten für Ausflüge und Mittagessen in Schulen und Kitas, sowie Schulbedarf, Nachhilfe und soziale, kulturelle Teilhabe. Die Grafiken auf den Anlagen 2 und 3 zeigen die Entwicklung der finanziellen Inanspruchnahme dieser einzelnen B- und T- Leistungen in Erlangen in den Jahren 2011 bis 2013 (bezogen allerdings nur auf die beiden größten Personengruppen, also der Kinder im SGB II- Bezug, sowie der Kinder aus Wohngeld und Kinderzuschlag beziehenden Familien).

·           Beim Schulbedarf (100,- € pro Schuljahr) und bei mehrtägigen Klassenfahrten kann aufgrund der Antragszahlen davon ausgegangen werden, dass mittlerweile nahezu alle berechtigten Kinder diese Leistungen in Anspruch nehmen. Beide Leistungen waren allerdings schon vor der Einführung des B- und T- Pakets als gesetzliche Leistungen vorhanden.

·           Die Finanzierung 1-tägiger-Ausflüge wird ebenfalls sehr häufig in Anspruch genommen (hohe Steigerungsrate besonders bei Kita- Ausflügen). Wegen der relativ geringen Kosten fällt dieser Posten in der Gesamtabrechnung allerdings kaum ins Gewicht

·         Die Kosten für Mittagessen in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind lediglich in den Schulen in nennenswertem Umfang gestiegen. Aufgrund der engen Einbindung von Schulen und Jugendamt bei Bewilligung und Abwicklung dieser B- und T- Leistung kann aber vermutet werden, dass hier ebenfalls der berechtigte Personenkreis weitestgehend erreicht wird

·         Die Schülerbeförderung war in Bayern als B- und T- Leistung noch nie relevant, da die hierbei anfallenden Kosten durch das Bayerische Gesetz über Schulwegkostenfreiheit praktisch vollständig abgedeckt werden

·         Bei der Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe gab es sowohl bei den Antragszahlen, wie auch bei den ausgezahlten Kosten (max. 10,- € pro Monat) zwar nennenswerte Steigerungen zu verzeichnen. Die Vielzahl der denkbaren Fördermöglichkeiten und der vergleichsweise bescheidene Kostenaufwand, der dabei anfiel, lässt jedoch vermuten, dass hier noch bei weitem nicht alle Kinder diese B- und T- Leistung ausschöpfen, die dazu berechtigt wären

·         Am Auffälligsten ist jedoch die Entwicklung bei der B- und T- Leistung „Lernförderung“. Hier ist von 2012 auf 2013 ein Anstieg der eingesetzten Gelder von ca. 45.000,- € auf über 190.000,- € zu verzeichnen. Dies ist das Ergebnis unseres „Modellversuchs Lernförderung“, bei dem zum ersten Mal ein volles Schuljahr in die Statistik einging. Hier wird Nachhilfe in schulischer Verantwortung und Trägerschaft für möglichst viele berechtigte Kinder bereitgestellt und so das Erreichen schulischer Abschlüsse gerade für arme Kinder unterstützt. Das Sozialamt ist stolz, mit diesem Modell „Lernförderung“ einen wichtigen Beitrag zur Erzielung von mehr Chancengleichheit für Kinder aus armen Familien im Bildungsbereich leisten zu können – und damit auch einen Beitrag für einen späteren, erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt. Hervorzuheben ist aber auch das Engagement der beteiligten Schulen, die diese Möglichkeiten konsequent nutzen, um ihren Schülerinnen und Schülern aus armen Familien diese zusätzliche Unterstützung zu geben.

 

4. Die finanzielle Bilanz 2013

Die finanzielle Bilanz der B- und T- Leistungen 2013 in Erlangen zeigt einen positiven, aber auch einen negativen Aspekt.

 

Positiv zu werten ist der erneute, deutliche Anstieg bei der Inanspruchnahme der B- und T- Leistungen, der sich in einem ebenso deutlich erhöhten Finanzaufwand zeigt (siehe Anlage 4):

 

·         Für die individuellen B- und T- Sachleistungen, die nach dem Gesetz zu 100 % aus dem Bundeshaushalt erstattet werden, wurden in Erlangen im Jahr 2013 insgesamt ca. 616.000,-  € ausgegeben, gegenüber ca. 439.000,- € in 2012 und ca. 307.000,- € im Jahr 2011

·         Die anfallenden Verwaltungskosten sowie die Aufwendungen für Schulsozialarbeit und Hort- Mittagessen wurden ebenfalls zu 100 % aus dem Bundeshaushalt erstattet (nach dem seinerzeitigen Kompromiss im Vermittlungsausschuss sind allerdings die Bundeszahlungen für Schulsozialarbeit und Hort- Mittagessen zum 31.12.2013 ausgelaufen)

·         Hinzu kommen die individuellen Sachleistungen für Kinder von Asylbewerbern und SGB XII- Empfängern mit über 29.000,- € in 2013 (2012: ca. 7.000,- €, 2011: ca. 4.000,- €), die ganz oder teilweise aus anderen staatlichen Töpfen erstattet werden

·         Rechnet man dann noch die Übernahme des gesetzlich verlangten 1 € Eigenanteils der begünstigten Kindern für die Teilnahme am Mittagessen in Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Stadt Erlangen hinzu (rein freiwillige Leistung der Stadt in Höhe von ca. 198.000,- € im Jahr 2013), so kommt man auf einen Gesamtkostenaufwand für B- und T- Leistungen in Erlangen in Höhe von beachtlichen ca. 1,2 Millionen Euro im Jahr 2013.

 

Negativ zu werten ist bei dieser finanziellen Bilanz dagegen die Tatsache, dass die gesetzlich vorgesehene 100 %-ige Kostenerstattung aus dem Bundeshaushalt zwar beim Land ankommt. Die landesinterne Weiterverteilung dieser Gelder an die einzelnen Städte und Landkreise Bayerns ist aber noch nicht geregelt und funktioniert deshalb auch noch nicht annähernd. Dadurch werden gerade Kommunen wie Erlangen (mit überdurchschnittlich hoher Inanspruchnahme von B- und T- Leistungen und damit hohem B- und T- Kostenaufwand) finanziell hart bestraft.

·         Nach § 46 Absätze 6-8 SGB II erstattet der Bund den Kommunen die individuellen B- und T- Sachleistungen für die Kinder zu 100 %, deren Eltern SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlagsleistungen beziehen. Dies hat in Erlangen im Jahr 2013 einen Kostenaufwand 615.525,76 € verursacht.

·         Tatsächlich gingen 2013 bei der Stadt Erlangen für diesen Zweck aber lediglich Bundesmittel in Höhe von 278.965,80 € ein. Da die Bundeserstattungen des laufenden Jahres für jedes Bundesland jeweils so bemessen werden, dass der landesweite B- und T- Aufwand des Vorjahres zu 100 % erstattet wird, müsste Erlangen eigentlich in 2014 mit einer Nachzahlung an Bundesmitteln durch das Land Bayern in Höhe von 336.559,96 € rechnen können

·         Diese bedarfsgerechte, nachträgliche Weiterverteilung der Bundesmittel durch das Land an die einzelnen Bayerischen Kommunen erfordert jedoch eine gesonderte landesgesetzliche Regelung (deren Notwendigkeit im vergangenen Jahr lange Zeit sowohl vom BayStMAS, wie auch von den bayerischen kommunalen Spitzenverbänden überhaupt bestritten wurde – Kommunen mit geringem B- und T- Aufwand könnten so nämlich finanziell profitieren zu Lasten der Kommunen mit hohem B- und T- Aufwand). Soweit bekannt arbeitet das StMAS zwar derzeit an einer entsprechenden Landesregelung, die ihr doch vorrangig wenig Verwaltungsaufwand verursachen soll – das Erreichen der 100 %-igen Kostenerstattung bei den einzelnen Kommunen wird jedoch im Ministerium als nachrangig betrachtet.

·         Zu verdanken haben wir diese unübersichtliche Situation einer Entscheidung der letzten großen Koalition (einem sogenannten „GroKo-Deal“), die in der Föderalismus-Reform von 2006 das Grundgesetz so geändert hat, dass direkte Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen im Regelfall nicht erlaubt sind. Eine unmittelbare Erstattung der kommunalen B- und T- Ausgaben aus dem Bundeshaushalt ist somit nach dem Grundgesetz nicht möglich. Um trotzdem eine Kostenerstattung durch den Bund zu erreichen musste deshalb der Umweg über die Länderhaushalte gewählt werden (konkret: eine entsprechende Erhöhung der KdU- Bundeserstattungen, die ebenfalls zunächst an die Länder gezahlt wird und dann von den Ländern an ihre Kommunen weiterverteilt wird). Die Höhe des örtlichen B- und T- Aufwandes fällt jedoch in den einzelnen Kommunen nicht nur in höchst unterschiedlicher Höhe an – sie entwickelt sich auch von Jahr zu Jahr in höchst unterschiedlichem Umfang. Um zu einer echten Kostenerstattung in allen bayerischen Städten und Landkreisen zu kommen ist deshalb eine gesonderte landesrechtliche Verteilungsregelung unerlässlich.

 

5. Initiative beim Bayerischen Städtetag

 

In dieser Situation wäre es hilfreich Unterstützung durch den Bayerischen Städtetag zu erhalten (das BayStMAS hat seine Bereitschaft angedeutet, entsprechende Anregungen der kommunalen Spitzenverbände aufzugreifen).

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass sich der SGA, bzw. die Stadt Erlangen, mit folgenden Forderungen formell an den Bayerischen Städtetag wendet:

·         Der Bayerische Städtetag möge sich beim BayStMAS dafür einsetzen, dass die landesinterne Regelung zur Weiterverteilung der B- und T- Bundeserstattungen an die Bayerischen Städte und Landkreise so gestaltet wird, dass vorrangig eine möglichst vollständige Kostenerstattung des jeweiligen örtlichen B- und T- Kostenaufwandes des Vorjahres erreicht wird. Kommunen in Bayern, die eine überdurchschnittlich intensive Inanspruchnahme der B- und T- Leistungen erreicht haben, dürfen für diese erfolgreiche Arbeit nicht finanziell bestraft werden.

·         Im Gegenzug sollte sich der Bayerische Städtetag auch dafür verwenden, dass der seit 2005 gezahlte sogenannte Hartz IV- Belastungsausgleich (landesweit jährlich ca. 90 Millionen Euro), der die Einführung des Hartz IV- Gesetzes für die Kommunen finanziell abfedern sollte und der sich aus den Hartz IV bedingten Wohngeldeinsparungen des Landes speist, nach 10 Jahren nunmehr abgeschafft werden sollte. Die Berechnung dieses Hartz IV- Belastungsausgleichs ist sehr verwaltungsaufwändig und sehr wenig zielgenau, denn er begünstigt gerade die Kommunen, die ohnehin eine relativ geringe Sozialhilfebelastung zu tragen haben. Stattdessen sollten diese Landesmittel entweder pauschal dem kommunalen Finanzausgleich zusätzlich zugeschlagen werden – oder besser: zur Aufstockung der sozialen Wohnungsbauförderung in Ballungsgebieten in Bayern verwendet werden.

 


Anlagen:        1. Gesamtbilanz der B- und T- Leistungen 2013 in Erlangen

                        2. Kostenvergleich Mittagessen 2011 bis 2013

                        3. Kostenvergleich allgemeine B- und T- Leistungen 2011 bis 2013

                        4. Finanzielle Bilanz der B- und T- Leistungen 2011 bis 2013