hier: zum SPD-Fraktionsantrag Nr. 178/2013 vom 21.10.2013
Dem Vorschlag der Antragstellerin auf Einführung eines „Erlangen Passes“ im 1. Halbjahr 2014 wird nicht gefolgt. Der Fraktionsantrag Nr. 178/2013 vom 21.10.2013 ist damit abschließend bearbeitet. Eine gesonderte Befassung der weiteren genannten Stadtratsausschüsse mit diesem Antrag unterbleibt.
Mit dem Fraktionsantrag Nr. 178/2013 setzt sich die Antragstellerin zur
Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Erwachsenen in Armut
für die Einführung eines Erlangen Passes ein, der
- noch im
ersten Halbjahr 2014 in allen betroffenen Stadtratsausschüssen vorgestellt
werden soll
- personen- und
zweckgebunden sein soll
- dessen
begünstigter Personenkreis von der Verwaltung sinnvoll definiert werden
soll
- über dessen
Ermäßigungen von der Verwaltung ausreichend informiert werden soll
- dessen
Inanspruchnahme von der Verwaltung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit
gefördert werden soll und
- für den auch
weitere Ermäßigungen für Erlangen- Pass- Inhaber bei Vereinen und privaten
Anbietern aus den Bereichen Sport, Kultur und Gastronomie angeworben
werden sollen.
Dabei unterstellt die Antragstellerin, dass zusätzliche Finanzmittel
nicht erforderlich seien, weil durch eingeräumte Ermäßigungen möglicherweise
auch eine höhere Anzahl von Nutzungen erfolgen kann, durch die beim Anbieter
der Leistung die zunächst entstehenden Mindereinnahmen möglicherweise wieder
ausgeglichen werden könnten.
Wie bereits in den vergangenen Jahren bei früheren Anträgen zur
Einführung eines Erlangen Passes schlägt auch jetzt die Verwaltung aus
folgenden Gründen vor, diesem Wunsch nicht näher zu treten:
Ø Die Vorstellung, dass mit der Einführung
eines Erlangen Passes kein zusätzlicher Finanzbedarf verbunden sein soll,
beruht auf reinem Wunschdenken. Es kann zwar nicht ausgeschlossen werden, das
Preisermäßigungen zu einer stärken Nachfrage führen. Wenn aber ein Anbieter im
Sport- oder Kultur- Bereich die Teilnehmergebühren zum Beispiel halbiert und
dann zum Beispiel die doppelte Anzahl von Kursteilnehmern begrüßen kann, so
müssen die doppelten Sachkosten, Raumkosten und das doppelte Betreuungspersonal
bereit gehalten werden. Kein Leistungsanbieter wird also eine Erhöhung der
Nachfrage aufgrund einer Preisermäßigung als kostenneutral ansehen können und
auf eine finanzielle Entschädigung für den gewährten Preisnachlass verzichten
können. Die Vorstellung, dass Preisnachlässe auf der Anbieter- Seite keine zusätzlichen
Finanzmittel der Stadt erfordern würden, erweist sich als Illusion.
Ø Aber auch auf Verwaltungsseite wäre ein
erheblicher zusätzlicher Finanzaufwand erforderlich. Die Herstellung,
Verteilung und Administrierung von Erlangen Pässen (ob im Scheck-Karten Format
oder in anderen Formaten, ob mit oder ohne Passbild, bei jedenfalls begrenzten
Gültigkeitsdauern und so weiter), sowie die Akquirierung neuer
Ermäßigungstatbestände bei öffentlichen oder privaten Leistungsanbietern, die
Werbung für die Inanspruchnahme des Passes und die finanziellen Abrechnungen
mit Leistungsanbietern samt haushaltstechnischer Abwicklung der
Erstattungszahlungen erfordern entsprechende Sachkosten und mindestens 2-3 neue
Planstellen in der Stadtverwaltung.
Ø Dafür sind jedoch weder Ansätze im Haushalt
und Stellenplan vorgesehen, noch ist dieses Vorhaben im Arbeitsprogramm 2014
vorgesehen.
Ø Darüber hinaus gibt es zur Förderung der
gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern aus bedürftigen Familien bereits seit
2011 die umfänglichen Leistungsangebote des Bildungs- und Teilhabepakets. Die
Stadt Erlangen gehört zu den Kommunen, in denen deutschlandweit die intensivste
Inanspruchnahme dieser B- und T- Leistungen erreicht werden konnte. In 2013
konnte der Gesamtaufwand auf über 1 Million Euro zzgl. von ca. 198.000,- € für
die Übernahme des 1 Euro- Eigenanteils bei Mittagessen gesteigert werden (trotz
der gesetzlichen Garantie einer 100 %-igen Erstattung durch den Bund sind bei
der Stadt im vergangenen Jahr nur ca. 279.000,- € Bundesmittel gelandet, weil
der Freistaat noch keine sachgerechte Regelung zur Weiterverteilung der
Bundesgelder an die bayerischen Kommunen getroffen hat). Dabei hat sich jedoch
gezeigt, dass ausgerechnet die B- und T- Leistung „soziale und kulturelle Teilhabe“
gem. §28 Abs. 7 SGB II mit die geringste Summe beansprucht hat, weil es von den
Betroffenen mit am geringsten nachgefragt wurde (siehe hierzu auch die gesonderte
Vorlage für den heutigen SGA zur B- und T- Bilanz 2013).
Ø Die Verwaltung geht davon aus, dass die Antragstellerin
mit Ihrem Vorstoß nicht beabsichtigt, die – zumindest im Prinzip –
bundesfinanzierten B- und T- Leistungen zur Förderung gesellschaftlicher
Teilhabe durch rein kommunal finanzierte freiwillige Leistungen zu ersetzen. Es
könnte also insoweit lediglich um eine betragsmäßige Ergänzung der
bundesfinanzierten B- und T- Leistungen durch zusätzliche kommunale Mittel
gehen. Dazu müssten aber zunächst solche zusätzlichen Mittel von der Kommune
bereitgestellt werden – was derzeit nicht der Fall ist. Darüber hinaus wäre
eine solche Aufstockung bundesfinanzierter Leistungen durch kommunale Mittel
wesentlich einfacher und unkomplizierter durch die B- und T- Stelle umzusetzen
– anstatt durch die flächendeckende Ausgabe gesonderter Erlangen Pässe.
Ø Im Übrigen vertritt die Verwaltung nach wie
vor die Auffassung, dass es im Sinne einer wirksamen Armutsbekämpfung
sinnvoller und wichtiger ist, die Fähigkeiten zur Überwindung von Armut zu
stärken und zu unterstützen, um den Teufelskreis der „Vererbung von Armut“ zu
durchbrechen, anstatt die Situation der Armut lediglich zu erleichtern, durch
Vergünstigungen erträglicher zu gestalten. Nur darauf zielt die Ausgabe von
Erlangen Pässen, die als „Armutsausweis“ dienen sollen, mit denen Ermäßigungen
leichter in Anspruch genommen werden können. Die Verwaltung hält es für besser,
die knappen kommunalen Mittel auf Maßnahmen zu konzentrieren, die auf
Erleichterungen und auf Unterstützung zum Erreichen von Schulabschlüssen abzielen;
denn gute Schulabschlüsse sind der Schlüssel für einen erfolgreichen Einstieg
in den Arbeitsmarkt – und damit in die spätere Überwindung von Armut aus
eigener Kraft. Deshalb hat sich die Verwaltung auch so intensiv darum bemüht,
eine möglichst intensive Inanspruchnahme der B- und T- Leistungen zu erreichen,
die Kindern aus bedürftigen Familien beim Erreichen schulischer Abschlüsse
Unterstützung und Hilfe geben.
„Armutsausweise“ dagegen erschöpfen sich in der Vermittlung punktueller
Ermäßigungen – bei gleichzeitig unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand.
Letztlich wird auch an der Armutslage nichts verändert – er hilft lediglich
öffentlichkeitswirksam auf eine Vielzahl von Unterstützungen verweisen zu
können, die von den Betroffenen erstaunlich wenig in Anspruch genommen werden
(wie das Beispiel des Nürnberg Passes oder anderer Versuche, sogenannte
Rabattkarten zu verbreiten, zeigt).
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem Anliegen des Fraktionsantrages
nicht zu folgen.
Anlagen: 1. Fraktionsantrag Nr. 178/2013 vom 21.10.2013