Betreff
Anfrage aus der Sitzung des UVPA am 3.12.2013 zum beantragten Gehwegaufparken in der Straße Am Weichselgarten
Vorlage
321/117/2013
Aktenzeichen
III/32
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.



In der Sitzung des UVPA am 3.12.2013 wurde die Verwaltung gebeten, die Ausschussmitglieder in der Januarsitzung 2014 über den Sachstand zum beantragten Gehwegparken in der Straße Am Weichselgarten zu informieren.

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.11.2013 hat ein in der Straße Am Weichselgarten ansässiger Gewerbebetrieb beantragt, das Aufparken auf dem südlichen Gehweg der Straße Am Weichselgarten in Höhe der Anwesen Nummern 8 – 14 zuzulassen.

Der Antrag wurde zusammenfassend wie folgt begründet:

"Autofahrer würden sich der sehr engen Straßenbegebenheit anpassen und halbseitig auf dem Gehweg parken. Seit einigen Tagen würde das Gehwegparken nun polizeilich geahndet und so der Parkverkehr auf die Straße gezwungen. Dies führe wiederum zu erheblichen Behinderungen und Sachbeschädigungen an Fahrzeugen (abgefahrene Außenspiegel etc.) auf Grund der beengten Straßenverhältnisse.

Es wird deshalb die Einführung des Aufparkens auf dem südlichen Gehweg der Straße Am Weichselgarten beantragt. Der überwiegende Teil der Fußgänger würde sowieso auf der Nordseite laufen. Außerdem gäbe es so gut wie keine Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer in diesem Bereich."

 

Rechtliche Beurteilung

Verwaltung und Polizei haben den Antrag mit folgendem Ergebnis geprüft:

Derzeit wird in der Straße Am Weichselgarten im genannten Streckenabschnitt auf der Nordseite in vorhandenen Parkbuchten und auf der Südseite, aufgrund zuletzt vermehrt stattfindender Überwachung, auf der Straße geparkt. Die Fahrbahnbreite beträgt dort durchschnittlich ca. 6,60 m und ist somit geeignet einseitigen Parkverkehr auf der Südseite aufzunehmen. Ein Aufparken auf dem südlichen Gehweg ist im Interesse des fließenden Verkehrs nicht zwingend notwendig, da bei Parkverkehr auf der Straße eine Restfahrbahnbreite von ca. 4,60 m verbleibt. Um Gegenverkehr mit Lkw auf der Fahrbahn zu ermöglichen, müsste bei Zugrundelegung einer erforderlichen Breite von 5,50 m im vorliegenden Fall ca. 0,80 bis 1 m auf dem südlichen Gehweg aufgeparkt werden. Zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens in der Straße Am Weichselgarten wird die verbleibende Restfahrbahnbreite von derzeit ca. 4,60 m als ausreichend angesehen, zumal Ausweichstellen in Form von Grundstücks- und Gewerbezufahrten für den Gegenverkehr in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

Der Gehweg auf der Südseite ist nur knapp 2 m breit. Die im Oktober 2013 eingebrachte Mitteilung zur Kenntnis zur Einhaltung der Vorgaben zur Barrierefreiheit, das Aufparken auf Gehwegen künftig nur noch dann zuzulassen, wenn eine durchgehende Restgehwegbreite von mind. 1,80 m verbleibt, steht der beantragten Aufparkregelung entgegen. Außerdem werden bei ständigem Aufparken auf dem Gehweg verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Schäden am Gehweg erwartet, da dieser für eine derartige Nutzung nicht ausgebaut ist.

Auf Grund der genannten Aspekte kann die Verwaltung und Polizei das beantragte Aufparken auf dem südlichen Gehweg der Straße am Weichselgarten nicht befürworten.