Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
In der Sitzung des UVPA am 3.12.2013 wurde die Verwaltung gebeten, die
Ausschussmitglieder in der Januarsitzung 2014 über den Sachstand zum
beantragten Gehwegparken in der Straße Am Weichselgarten zu informieren.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 20.11.2013 hat ein in der Straße Am
Weichselgarten ansässiger Gewerbebetrieb beantragt, das Aufparken auf dem südlichen
Gehweg der Straße Am Weichselgarten in Höhe der Anwesen Nummern 8 – 14
zuzulassen.
Der Antrag wurde zusammenfassend wie folgt begründet:
"Autofahrer
würden sich der sehr engen Straßenbegebenheit anpassen und halbseitig auf dem
Gehweg parken. Seit einigen Tagen würde das Gehwegparken nun polizeilich
geahndet und so der Parkverkehr auf die Straße gezwungen. Dies führe wiederum
zu erheblichen Behinderungen und Sachbeschädigungen an Fahrzeugen (abgefahrene
Außenspiegel etc.) auf Grund der beengten Straßenverhältnisse.
Es wird deshalb die
Einführung des Aufparkens auf dem südlichen Gehweg der Straße Am Weichselgarten
beantragt. Der überwiegende Teil der Fußgänger würde sowieso auf der Nordseite
laufen. Außerdem gäbe es so gut wie keine Fußgänger mit Kinderwagen oder
Rollstuhlfahrer in diesem Bereich."
Rechtliche
Beurteilung
Verwaltung und Polizei haben den Antrag mit folgendem
Ergebnis geprüft:
Derzeit wird in der Straße Am Weichselgarten im genannten
Streckenabschnitt auf der Nordseite in vorhandenen Parkbuchten und auf der
Südseite, aufgrund zuletzt vermehrt stattfindender Überwachung, auf der Straße
geparkt. Die Fahrbahnbreite beträgt dort durchschnittlich ca. 6,60 m und ist
somit geeignet einseitigen Parkverkehr auf der Südseite aufzunehmen. Ein
Aufparken auf dem südlichen Gehweg ist im Interesse des fließenden Verkehrs
nicht zwingend notwendig, da bei Parkverkehr auf der Straße eine
Restfahrbahnbreite von ca. 4,60 m verbleibt. Um Gegenverkehr mit Lkw auf der
Fahrbahn zu ermöglichen, müsste bei Zugrundelegung einer erforderlichen Breite
von 5,50 m im vorliegenden Fall ca. 0,80 bis 1 m auf dem südlichen Gehweg
aufgeparkt werden. Zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens in der Straße Am
Weichselgarten wird die verbleibende Restfahrbahnbreite von derzeit ca. 4,60 m
als ausreichend angesehen, zumal Ausweichstellen in Form von Grundstücks- und
Gewerbezufahrten für den Gegenverkehr in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
Der Gehweg auf der Südseite ist nur knapp 2 m breit. Die im
Oktober 2013 eingebrachte Mitteilung zur Kenntnis zur Einhaltung der Vorgaben
zur Barrierefreiheit, das Aufparken auf Gehwegen künftig nur noch dann
zuzulassen, wenn eine durchgehende Restgehwegbreite von mind. 1,80 m verbleibt,
steht der beantragten Aufparkregelung entgegen. Außerdem werden bei ständigem
Aufparken auf dem Gehweg verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Schäden am Gehweg
erwartet, da dieser für eine derartige Nutzung nicht ausgebaut ist.
Auf Grund der genannten Aspekte kann die Verwaltung und Polizei das beantragte Aufparken auf dem südlichen Gehweg der Straße am Weichselgarten nicht befürworten.