Betreff
Beschluss über die Haushaltssatzung 2014
Vorlage
II/271/2013
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die

Haushaltssatzung der Stadt Erlangen

für das Haushaltsjahr 2014

 

„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt:
er schließt

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

294.623.700 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

313.931.800 Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

-19.308.100 Euro

 

 

 

2.

im Finanzplan

 

a)

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

299.528.700 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

299.426.800 Euro

 

und einem Saldo von

101.900 Euro

 

 

 

b)

aus Investitionstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

16.560.300 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

36.164.200 Euro

 

und einem Saldo von

-19.603.900 Euro

 

 

 

c)

aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

16.859.000 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

8.430.000 Euro

 

und einem Saldo von

8.429.000 Euro

 

 

 

d)

und einem Saldo des Finanzhaushalts von

 -11.073.000 Euro

 

(2)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 des „Entwässer-ungsbetriebes der Stadt Erlangen“ (EBE) wird hiermit festgesetzt;

 

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

19.927.295 Euro

 

in den Aufwendungen mit

23.193.000 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

23.233.195 Euro

 

(3)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 des „Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ (EB 77) wird hiermit festgesetzt:

 

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

24.987.600 Euro

 

darin: Erlöspauschalen seitens der Stadt
(ab 2014 incl. Straßenreinigung)

8.550.000 Euro

 

in den Aufwendungen mit

24.964.000 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.497.600 Euro

 

§ 2

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 13.446.000 Euro festgesetzt.

(2)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 16.099.900 Euro festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.016.000 Euro festgesetzt.

 

§ 3

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 21.795.000 Euro festgesetzt.

(2)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 7.550.000 Euro festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.156.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                               350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                          500 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                              440 v. H.

 

§ 5

1)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 50 Mio. Euro festgesetzt.

2)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.321.200 Euro festgesetzt.

3)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.

Erlangen, den

STADT ERLANGEN

 

Dr. Balleis

Oberbürgermeister

 


 

 


Anlagen: