Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2014
„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit
festgesetzt:
er schließt
1. |
im Ergebnishaushalt mit |
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dem Gesamtbetrag der Erträge von
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294.623.700
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von |
313.931.800
Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis) von |
-19.308.100
Euro |
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2. |
im Finanzplan |
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a) |
aus laufender Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
299.528.700
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
299.426.800
Euro |
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und einem Saldo von |
101.900
Euro |
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b) |
aus Investitionstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
16.560.300
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
36.164.200
Euro |
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und einem Saldo von |
-19.603.900
Euro |
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c) |
aus Finanzierungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
16.859.000
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
8.430.000
Euro |
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und einem Saldo von |
8.429.000
Euro |
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d) |
und einem Saldo des Finanzhaushalts von |
-11.073.000 Euro |
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 des „Entwässer-ungsbetriebes der Stadt Erlangen“ (EBE) wird hiermit festgesetzt;
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
19.927.295
Euro |
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in den Aufwendungen mit |
23.193.000
Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
23.233.195
Euro |
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 des „Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ (EB 77) wird hiermit festgesetzt:
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
24.987.600
Euro |
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darin: Erlöspauschalen seitens
der Stadt |
8.550.000
Euro |
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in den Aufwendungen mit |
24.964.000
Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
3.497.600
Euro |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 13.446.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 16.099.900 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.016.000 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 21.795.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 7.550.000 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.156.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 500 v. H.
2. Gewerbesteuer 440 v. H.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 50 Mio. Euro festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.321.200 Euro festgesetzt.
3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.
Erlangen, den
STADT ERLANGEN
Dr. Balleis
Oberbürgermeister
Anlagen: