Betreff
18. Änderung des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken: Änderung des Kapitels B V 3 Energieversorgung (Windkraft)
Hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/220/2013
Aktenzeichen
Ref. VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Planungsverband Industrieregion Mittelfranken hat in der Planungsausschusssitzung am 23.09.2013 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 18. Änderung des Regionalplans beschlossen. Der Auslegungszeitraum endet am 31.01.2014.

 

Die Änderung betrifft die in Kapitel B V 3 – Energieversorgung – des Regionalplans ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraft. Sie stellt eine Fortführung der 15. und 17. Änderung dar, in dem vorgenommene Änderungen an Gebietsabgrenzungen sowie Neuvorschläge einer (erneuten) Prüfung unterzogen werden.

 

In den Vorranggebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit der vorrangigen Funktion Nutzung der Windkraft nicht vereinbar sind. In den Vorbehaltsgebieten soll der Nutzung der Windkraft bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. In den Gebieten der Region außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind raumbedeutsame Windkraftanlagen ausgeschlossen (Ausschlussgebiete).

 

Die Änderung umfasst als Ergebnis von Einzelflächenbetrachtungen folgende Veränderungen gegenüber dem Stand der 15. bzw. 17. Änderung des Regionalplans:

 

Änderungsinhalt

Vorranggebiete

Vorbehaltsgebiete

Flächenmäßige Reduzierung

4

8

Flächenmäßige Erweiterung

1

4

Abstufung

- 8

+ 8

Wegfall

-

1

Neuaufnahme

-

7

 

Die Ausweisungen orientieren sich an den bisher zugrunde gelegten Kriterien für den Ausbau der Windkraftnutzung gemäß Bayerischen Winderlass vom 20.12.2011. Die aktuell diskutierte Neuausrichtung der Energiewendepolitik, wie

 

-       Festlegung des Mindestabstands zu Wohnbebauung als Ländersache (Bundesratsinitiative der Freistaaten Bayern und Sachsen; In Bayern steht als Abstand das Zehnfache der Anlagenhöhe zur Diskussion, d.h. bis zu 2.000 m Abstand zu Wohnbebauung)

-       Erhöhung des Referenzertrags von 60 % auf 75 – 80 % (Energieausbeute, ab der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gewährt wird - bezogen auf einen definierten Idealstandort; Geplante Änderung gem. Koalitionsvertrag)

 

findet keinen Niederschlag im laufenden Änderungsverfahren.

 

Keine der Änderungsflächen befindet sich auf Erlanger Stadtgebiet oder grenzt unmittelbar an. Die in Erlangen ausgewiesenen Vorbehaltsflächen westlich von Hüttendorf liegen als Teil der 17. Änderung des Regionalplans derzeit bei der Regierung von Mittelfranken zur Verbindlicherklärung.

 

Belange der Stadt Erlangen sind von der 18. Änderung des Regionalplans nicht berührt.

 

Die Verwaltung wird dem Regionalen Planungsverband daher mitteilen, dass gegen die 18. Änderung des Regionalplans keine Einwände bestehen.