Der Sachbericht zur Erweiterung der Berufsschule und eine erweiterte Nutzung des Geländes wird zur Kenntnis genommen und die darin vorgeschlagene Vorgehensweise befürwortet.
Der Antrag der SPD-Fraktion Nr.154/2013 vom 08.10.2013 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Neuordnung der Bebauung auf dem Grundstück der Berufsschule mit dem Ziel freie Grundstücksflächen zu generieren
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Ausgangslage
Im Rahmen des Schulsanierungsprogramms wurde auf dem Berufsschulgelände bisher der Kaufmännische Trakt generalsaniert (2010). Weiter ist im Programm die Sanierung des Werkstättentraktes vorgesehen, da dort auf Grund des Gebäudezustands, sowie vorhandener sicherheitstechnischer Mängel an Unterrichtsanlagen und veränderter Unterrichtsmethoden und Lehrinhalte in den Lehrberufen der Metall- und Elektrofachrichtungen großer Handlungsbedarf besteht
Auf Grund des Sanierungsbedarfes auch der übrigen Gebäude, sowie der derzeit relativ unwirtschaftlichen Ausnutzung des Grundstückes lohnt es sich aus Sicht der Verwaltung über eine grundsätzliche Neuordnung der Nutzungen und Gebäude nachzudenken. Eine Grundstücksneuordnung kann zu einer höheren Verdichtung der Nutzungen führen, so dass Grundstücksflächen freigemacht, und der Vermarktung zugeführt werden könnten. Dies bedeutet, dass neben der Sanierung auch an den Abriss und Neubau von einzelnen Gebäuden gedacht wird.
Bestand
Auf dem Berufsschulgelände an der Drausnickstraße ist die Berufsschule sowie auch die Fachoberschule und die Technikerschule untergebracht. (siehe Anlage 2)
Die Grundstücksgröße beträgt 37.525 m².
Die gesamten Nettonutzflächen der Gebäude betragen rd. 28.000 m².
Folgende Baukörper sind
vorhanden (Flächenangaben Nettonutzflächen einschl. Fluren):
Werkstättentrakt 1 - 2 geschossig ca. 6.100 m² Unsaniert
Gewerblicher Trakt 4 - 5 geschossig ca. 6.700 m² Unsaniert
Hauswirtschaftstrakt 2 - 3 geschossig ca. 2.000 m² Unsaniert
Verwaltung 2 - 3 geschossig ca. 2.000 m² Teilsaniert
Kaufmännischer Trakt 4 geschossig ca. 4.500 m² Generalsaniert 2010
Fachoberschule (FOS) 3 geschossig ca. 4.200 m² Teilsaniert
Technikerschule (TS) 3 geschossig ca. 2.500 m² Teilsaniert, Denkmalschutz
Im Werkstättentrakt werden auch Räume durch die FOS und TS genutzt. Im gewerblichen sowie Hauswirtschafts- und Verwaltungstrakt werden teilweise Räume im Untergeschoss zu Unterrichtszwecken genutzt.
Bedarf
Vor einer Prüfung wie mit dem Gebäudebestand auf dem Berufsschulgelände verfahren werden soll, muss erst der zukünftige Bedarf sorgfältig ermittelt werden. Die Verwaltung ist derzeit schon dabei, zusammen mit den Schulleitungen der betroffenen Schulen und der Regierung von Mittelfranken einen Raumbedarf zu erarbeiten, der die zukünftige Nutzungen der Schulen in einem tragfähigen Konzept abbildet.
Konzept und möglicher zeitlicher Ablauf
- Abstimmung des Bedarfs mit der Regierung von Mittelfranken bis Anfang 2014
- Bedarfsbeschluss im SchulA für Berufsschule im Frühjahr 2014
- anschließend Erarbeitung einer sinnvollen Grundstücksneuordnung in der Verwaltung und Vorstellung des Ergebnisses in den Gremien im Frühsommer 2014
- Beauftragung eines „Masterplans“ auf Basis der verwaltungsintern erarbeiteten Rahmenbedingungen zur Ausarbeitung einer konkreten, schrittweisen Realisierung mit Kosten und Vorschlägen zur Umsetzung unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebs.
- Das Ergebnis des Masterplans bildet die Vorgaben für die Planerauswahl in einem VOF-Verfahren oder einem Wettbewerb (Ende 2014).
- Im günstigsten Fall wäre frühestens ein Baubeginn im Laufe des Jahres 2016 möglich, sofern bis Oktober 2015 ein FAG-Antrag eingereicht werden kann.
Die Festlegung ob und wie viel Grundstücksfläche nach einer Neuordnung des Berufsschulgeländes zur Verfügung steht kann erst im Laufe der konkreten Planung erfolgen. Die Verwaltung hält eine konkrete Festlegung auf eine Wohnnutzung von freiwerdenden Flächen zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht, wobei eine Wohn-/ Mischnutzung vorrangiges Ziel sein sollte. Eine Nutzungsfestlegung kann sachlich begründet erst erfolgen, wenn eine konkrete Grundstücksfläche bekannt ist. Dabei sind auch städtebauliche Aspekte zu beachten.
Der Bedarf zur Unterbringung auswärtiger Berufsschüler über die vorhandenen Plätze hinaus. wird von der Verwaltung noch geprüft. Sollten sich andere Unterbringungsmöglichkeiten eröffnen, müssten diese auch nicht zwingend auf dem Berufsschulgelände liegen.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Im Haushaltsentwurf für 2014
sind für den Werkstättentrakt auf der IVP 231A.401 erstmals 200.000,- Euro für
2017 und nachfolgend 8.285.000,- Euro für die Durchführung veranschlagt.
Zur Durchführung des vorgenannten Maßnahmenkonzeptes wären zur Beauftragung von Gutachten und des Masterplans in 2014 ein Betrag i.H.v. 150.000 € notwendig
Investitionskosten: |
150.000
€ |
bei IPNr.:
231A.401 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag SPD 154/2013 vom 08.10.2013
Lageplan Berufsschule