Betreff
Mountainbiken im Landschaftsschutzgebiet Meilwald;
Hinweise und weiteres Vorgehen der Verwaltung
Vorlage
31/248/2013
Aktenzeichen
III/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Seit mehreren Monaten werden von Bürgern Hinweise an die Verwaltung gerichtet, wonach im Landschaftsschutzgebiet Meilwald besonders an den Wochenenden größere Gruppierungen von Mountainbikern „downhill“ unterwegs sind. Die Folge sind - besonders bei ungünstiger Witterung -Schäden an Natur und Landschaft; auch fühlen sich Spaziergänger und Senioren aus dem Wohnstift Rathsberg oftmals verängstigt, weil die Biker zum Teil mit hohen Geschwindigkeiten und außerhalb zugelassener Wege unterwegs sind und ein Ausweichen oftmals nahezu unmöglich wird.

Das Radfahren im Wald ist außerhalb zugelassener Wege aufgrund der Bestimmungen des Bayer. Naturschutzgesetzes verboten.

 

 

Die eingangs genannten Hinweise wurden durch die städt. Naturschutzwacht und die Stadtförsterei bestätigt. Die untere Naturschutzbehörde (Umweltamt) wird die Problematik in einem gemeinsamen Gespräch mit den Radsportlern, der Naturschutzwacht und den Mitgliedern des Naturschutzbeirates am 13.01.2014 (17.30 Uhr, Konferenzraum EG Schuhstraße 40) erörtern. Nachdem die meisten Biker offensichtlich nicht in einem Verein organisiert sind, wird die Einladung auf Handzetteln an abgestellte Fahrzeuge im Meilwald (Parkplätze sind bekannt) angebracht.
In einem zweiten Schritt wird eine Beschilderung vor Ort ins Auge gefasst.

 

Der Naturschutzbeirat wurde in seiner Sitzung am 25.11.2013 über die geplante Vorgehensweise der Verwaltung informiert und sieht diese positiv.

 

 

 


Anlagen:        Handzettel an Biker