Die beantragte Verlegung des Schulwegs vom Röthelheimpark
zum Ohmgymnasium in die Straße Am Röthelheim ist nicht zu veranlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung zur Errichtung einer Mittelinsel
im Bereich der Gebbertstraße/Am Röthelheim zu erstellen und das Ergebnis dem
Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Fraktionsantrag der SPD Fraktion Nr. 76/2013 vom 7.5.2013 ist damit
bearbeitet.
Mit Schreiben vom 7.5.2013 beantragt die SPD Fraktion die
Verlegung des Schulwegs in die Straße Am Röthelheim und die Errichtung einer
Querungshilfe oder einer "Druckampel" zur Querung der Gebbertstraße
(Anlage 1).
Die Schulwegführung vom Röthelheimpark zum Ohmgymnasium und
zurück ist wie folgt vorgesehen:
Röthelheimpark - Doris-Ruppenstein-Straße – Schenkstraße mit Überquerung der
Hartmannstraße an der dortigen "Druckknopfampel". Im weiteren Verlauf
der Schenkstraße können die Gebbertstraße und die Zeppelinstraße an den dort
befindlichen Kreuzungssignalisierungen sicher überquert werden. Nach dem Überqueren
der Zeppelinstraße können Schulkinder dann sicher auf dem westlichen Weg der
Zeppelinstraße entweder zum Hintereingang des Gymnasiums bzw. über die Straße
Am Röthelheim bzw. Memelstraße zur Schule gelangen.
Der von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagene Schulweg
wurde von der Polizei mit dem Leitfaden "Sichere Schulwege"
abgeglichen. Sowohl aus polizeilicher Sicht als auch nach Einschätzung der
Verwaltung ist dieser Schulweg mit den Überquerungen an Lichtsignalanlagen an
den vielbefahrenen Kreuzungen/ Einmündungen für die kindgerechte Mobilität die
zweckmäßigste und sicherste Wegeführung. Von der angrenzenden Infrastruktur
gibt es keine bessere Alternative als kindgerechten Schulweg anzubieten. Eine
Verlegung würde zu Lasten der Schulwegsicherheit gehen und ist daher nicht anzustreben.
Im Zuge der Prüfung des Schulweges wurde auch der
Kreuzungsbereich Gebbertstraße/Am Röthelheim näher untersucht. Nach den
vorliegenden Zähldaten empfiehlt das Diagramm "Einsatzbereiche für
Überquerungsanlagen" aus der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
die Planung einer Mitteltrennung (Anlage 2). Die Verwaltung ist der Auffassung,
dass die Errichtung von Mittelinseln im betreffenden Kreuzungsbereich die
richtige Maßnahme zur Vereinfachung der Querungsmöglichkeit darstellt und
folglich zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger beitragen würde. Eine erste
Überprüfung hat ergeben, dass an der Örtlichkeit der Einbau von Mittelinseln
möglich sein müsste. Nach Abschluss der Planungen werden die Ausschussmitglieder
über das Ergebnis informiert.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 76/2013 (Anlage 1)
Diagramm
"Einsatzbereiche von Überquerungsanlagen" (Anlage 2)