Betreff
Heimaufsicht Gerontofachkraft;
Fraktionsanträge Nr. 199/2013 der SPD, Nr. 208/2013 der Grünen Liste und Nr. 213/2013 der Stadträte Grille/Jarosch, Stellenplanvorlage vom 4.11.2013 S. 8/9 Ziffer 22
Vorlage
112/106/2013
Aktenzeichen
OBM/ZV/112
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Rahmen der laufenden Organisationsuntersuchung bei Amt 32 hat die externe Beraterfirma folgende rechtliche / fachliche Einschätzung hierzu abgegeben:

 

Aus organisatorischer Sicht ist die bisher bestehende Aufgabenverteilung zwischen dem Gesundheitsamt des Landratsamtes und der Heimaufsicht bei Amt 32 sinnvoll. Ersterem obliegt dabei die Einbringung der ärztlichen, pflegerischen und hygienischen Fachkompetenz. Folglich hat der Leiter des Gesundheitsamtes auch die fachliche Aufsicht. Der Einsatz einer (zusätzlichen) Gerontofachkraft müsste daher beim Gesundheitsamt des Landratsamtes erfolgen.

 

Diese Einschätzung wird auch in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt durch Amt 32 geteilt.
Eine diesbezügliche Stellenschaffung bei der Stadt Erlangen ist daher nicht zielführend.