Die Verwaltung wird beauftragt die nächsten Planungsschritte zur Machbarkeit der städtebaulichen Entwicklung des Großparkplatzes durchzuführen.
Die Anträge 065/2013 der CSU-Fraktion und 066/2013 der SPD-Fraktion sind damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit innovativen Projekten will die Stadt ihre Funktion in der
Metropolregion sichern und ihre stadträumliche Identität stärken.
Entwicklungspotenzial zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen bieten Flächen,
die im Zuge des Strukturwandels freigesetzt werden oder aufgrund von
Mindernutzung in Teilbereichen disponibel sind. Nachverdichtungsmöglichkeiten
in integrierten Lagen bieten enormes städtebauliches, ökonomisches und ökologisches
Potenzial. Aufgrund ihrer vorhandenen Infrastruktur und Nähe zum Zentrum sind
derartige Schlüsselgrundstücke von hohem Wert für die Stadtentwicklung. Eine
solche Fläche stellt der Großparkplatz dar.
Für die Stadt Erlangen eröffnet sich mit der Umnutzung des
Großparkplatzes die seltene Chance einer großflächigen Stadterweiterung im
direkten Innenbereich. Die Ansiedlung von innenstadtrelevanten Gewerbe- und
Dienstleistungseinrichtungen sowie ergänzenden Forschungs- oder Wohnstandorten
bedeuten für die Stadt eine massive Aufwertung des Bahnhofsumfelds und der
gesamten Innenstadt. Hinzu kommt die wesentliche Gelenkfunktion des Quartiers
im Bezug auf die Verknüpfung von Innenstadt und dem Naherholungsraum
Regnitzgrund.
Als übergeordnetes Ziel wird die Schaffung eines neuen urbanen
Stadtquartiers mit hoher Aufenthaltsqualität und eigener Adresse angestrebt,
das sich optimal mit der bestehenden Kernstadt vernetzt und einen bestehenden
Stadteingang neu definiert.
Folgende Ziele zur Entwicklung des Großparkplatzes sollen erreicht
werden:
§
Entwicklung
eines gemischt genutzten Quartiers von Handel, Gewerbe-, Dienstleistungs-,
Technologie- und Bildungseinrichtungen sowie ergänzenden Wohnangeboten zur
Stärkung des Standorts Erlangen
§
Bessere
Vernetzung der Stadtquartiere und Freiräume durch Ergänzung neuer Zugänge und
Aufwertung bestehender Verbindungen
§
Bauliche
Neudefinition des Stadteingangs als Impulswirkung und zur Adressbildung des
neuen Quartiers
§
Ausbildung
räumlicher Qualitäten durch Wahrung des „Erlanger Maßstabs“ und Ausbildung
klarer Raumkanten zu den Lärmemissionsquellen (DB-Gleisanlagen und BAB 73)
§
Aufwertung
der Mobilitätsdrehscheibe und Stärkung des Standorts durch Konzentration und
Ergänzung der bestehenden Funktionen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Um den Großparkplatz seinem Wert entsprechend in den
Stadtentwicklungsprozess einzugliedern, erfordert die Komplexität des Projekts
das schrittweise Annähern von ursprünglichen Bauzielen an die machbare
Umsetzung.
Folgende Fragestellungen sollen beantwortet werden:
§
Wie
sind die Flächen in der Innenstadt zu bewerten und mit welchem Profil soll
deren Entwicklung vorangetrieben werden?
§
Über
welches Nutzungsgefüge kann der Bezug zur Innenstadt unter Berücksichtigung
städtebaulicher, ökonomischer und ökologischer Aspekte hergestellt werden?
§
Welche
baulichen und städtebaulichen Veränderungen begünstigen die Gelenkfunktion des
Gebiets zwischen der Erlanger Innenstadt und der Erholungslandschaft
(Regnitzgrund) westlich des Stadtzentrums?
§
Besteht
die Möglichkeit, Synergieeffekte mit einer möglichen Landesgartenschau
herzustellen?
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die ersten konzeptionellen Planungen bilden mit der räumlichen Ausarbeitung und Darstellung wichtiger Grundsätze und Zielvorstellungen die Grundlage für das weitere Planungsverfahren die zur Sicherung der städtebaulichen Qualität und dienen.
Mögliche planerische Meilensteine bei der Entwicklung des Großparkplatzes:
- Erstellung einer Machbarkeitsstudie (Mitte 2014)
- Diplomarbeit (WS 2013/2014 - Ergebnisse April/Mai 2014)
- Rahmenplan Großparkplatz (2014 bis 2015)
- Städtebaulicher Wettbewerb (2015)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
130.000 € |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden (2015)
Anlagen: Anlage 1: Fraktionsantrag der CSU 065/2013
Anlage 2: Fraktionsantrag der SPD 066/2013