Betreff
Anpassung der Einkommensgrenze für den Zuschuss zum Bau und zum Erwerb von Familieneigenheimen und Eigentumswohnungen für kinderreiche Familien (Kinderreichenzuschuss), hier: Bearbeitung des Protokollvermerks vom 15.10.2013
Vorlage
232/035/2013/1
Aktenzeichen
VI/23
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1.  Die Richtlinien der Stadt Erlangen für den Bau und den Erwerb von Familieneigenheimen und
     Eigentumswohnungen für kinderreiche Familien (Kinderreichenzuschuss) werden dahin-
     gehend geändert, dass die Einkommensgrenze nach § 4 der Richtlinien auf die geltende Ein-
     kommensgrenze des Bayer. Wohnungsraumförderungsgesetzes angehoben wird.

 

2. Die Richtlinien werden zusätzlich wie folgt geändert:
    Der Zuschuss beträgt einheitlich (unabhängig vom Objekt) 2.600 € je Kind.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten in Erlangen soll der Bau und der Erwerb von Wohneigentum erleichtert werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die derzeit geltende Einkommensgrenze der bestehenden städtischen Richtlinien für den Bau und den Erwerb von Familieneigenheimen und Eigentumswohnungen soll angehoben werden. Maßstab soll zukünftig Art. 11 des Bayer. Wohnraumförderungsgesetzes in der jeweils gültigen vollen Höhe sein. 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Stadt Erlangen fördert den Bau bzw. Erwerb von Familieneigenheimen und Eigentumswohnungen für kinderreiche Familien im Stadtgebiet. Die Förderung soll diesen Familien die Schaffung von Wohnungseigentum ermöglichen oder erleichtern.

Gefördert werden Familien mit drei und mehr im Haushalt des Antragstellers lebenden Kindern, für die dem Antragsteller oder seinem Ehegatten Kindergeld gewährt wird. Der Zuschuss beträgt nach den derzeit gültigen Richtlinien bei einem Familieneigenheim je Kind 2.600,-- € und bei einer Eigentumswohnung je Kind 2.100,-- €.

 

 

Gemäß § 4 der derzeit gültigen Zuschussrichtlinien der Stadt Erlangen wird der Zuschuss nur unter der Voraussetzung gewährt, wenn das Jahresgesamteinkommen der begünstigten Familie, das ist das Einkommen aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder, 62% der Einkommensgrenze des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) nicht übersteigt.

 

In Zahlen stellt sich dies derzeit folgendermaßen dar:

 

                                                   EK-Grenze                                      EK-Grenze                  
                                                       nach städt. Richtlinien:                    nach Art. 11 BaWoFG          

                                                              (62% der EK-Grenze          
                                                              des BayWoFG)

Familien mit 3 Kindern:                                31.930 €                                                     51.500 €

Familien mit 4 Kindern:                                36.580 €                                                     59.000 €

Alleinstehend mit 3 Kindern:                        27.900 €                                                     45.000 €

 

 

In nahezu allen Fällen wird der Zuschuss ergänzend zu den staatlichen Förderprogrammen beantragt, um damit eine bessere Tragbarkeit der Belastung zu erreichen. Das städtische Förderprogramm gibt jedoch deutlich engere Grenzen vor, als es die staatlichen Förderrichtlinien bei der Einkommensgrenze für die Eigenwohnraumförderung vorsehen

 

Viele Antragsteller erhalten in Erlangen wegen der Überschreitung der Einkommensgrenze keine bzw. keine zusätzliche städtische Förderung und erreichen somit keine gesicherte Finanzierung für ein Bauobjekt. Der städtische Zuschuss für kinderreiche Familien wird in die in den Förderbestimmungen geforderte Eigenkapitalquote eingerechnet. Die Eigenkapitalquote muss mindestens 15 % der Gesamtfinanzierung betragen. Der Zuschussbetrag leistet damit für einkommensschwächere Familien einen wichtigen Beitrag, um die geforderte Eigenkapitalquote zu erreichen.  

 

Die bestehende Einkommensgrenzenregelung der städtischen Richtlinien stammt aus dem Jahr  1981. Neben (redaktionellen) Anpassungen, die aufgrund der Änderung der gesetzlichen Vorgaben gemacht wurden, erfolgte seitdem keine inhaltliche Änderung bzgl. der Einkommensgrenzen.

Die mittlerweile aufgrund früher bestehender gesetzlicher Einkommensgrenzen historisch gewordene Beschränkung der Einkommensgrenze für den Kinderreichenzuschuss ist heute nicht mehr zeitgerecht und bildet die Fördervoraussetzungen angesichts einer angespannten Wohnungssituation, die es einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen bei der Entwicklung des Marktes (d.h. einer stetig steigenden Kaufpreis- und Baulandpreisentwicklung) gerade in Erlangen zunehmend schwerer macht, Wohneigentum in Erlangen zu erwerben, nicht mehr angemessen ab.

 

Den Schwellenhaushalten mit drei und mehr Kindern, die kaum bezahlbaren Mietwohnraum in ausreichender Größe in Erlangen finden können, wird somit zunehmend die Möglichkeit verwehrt, Wohneigentum im Stadtgebiet Erlangen zu erwerben. Dies hat sich bereits in der Vergangenheit gezeigt, nachdem die Anzahl förderfähiger Anträge bei der Verwaltung aufgrund der geltenden Bestimmungen tendenziell abnimmt und die bereitgestellten Mittel zum Teil nicht mehr ausgezahlt werden konnten. Für das Haushaltsjahr 2014 sind die Mittel (in Höhe von 20.000,-- Euro) deshalb gänzlich eingezogen worden.

 

Die Richtlinien selbst bestehen noch. Mit diesem Beschluss soll der Zuschuss deshalb unter veränderten Voraussetzungen weitergeführt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, § 4 Abs. 1 Satz 1 der Zuschussrichtlinien von derzeit 62 % der Einkommensgrenze an die Bestimmungen nach Art. 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) anzupassen.

 

Die Änderung der Richtlinien soll mit Wirkung ab dem 01.01.2014 in Kraft treten.

 

Die Richtlinien sehen grundsätzlich vor, dass die Zuschussbewilligung von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig ist. Damit die Änderung der Richtlinien auch tatsächlich in der Praxis angewandt werden können, sind entsprechende Mittel erforderlich und sollen noch in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 aufgenommen werden. 

 

Die Verwaltung schlägt vor, 40.000,-- € pro Jahr in den Haushalt einzustellen. Mit dieser Summe können rd. fünf Erlanger Familien gefördert werden, was in etwa der durchschnittlichen Anzahl von förderfähigen Antragstellern pro Jahr (unter den neuen Konditionen) entspricht.

 

In der Sitzung des Ausschusses vom 15.10.2013 wurde angeregt die je nach Objekt unterschiedlichen Zuschusshöhen zu vereinheitlichen.

 

Die Verwaltung schlägt vor die Zuschusshöhe zu vereinheitlichen, da in der Vergangenheit eine Bezuschussung kinderreicher Familien fast ausschließlich für den Erwerb von Eigenheimen erfolgte. Die Neuregelung erscheint sinnvoll  um eine Gleichbehandlung von Wohnungseigentum und Einfamilienhaus zu erreichen.

 

Die Einbringung der zur Auszahlung erforderlichen Finanzmittel in die Haushaltberatungen 2014 wurde in der UVPA-Sitzung am 15.10.2013 bereits einstimmig beschlossen.

 

Dieser Bestandteil des Antrags der Vorlage vom 15.10.2013 ist damit erledigt.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 40.000,--

bei IPNr.: 522.881

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


 

 

Anlagen:        Anlage 1  Richtlinien
      
                 Anlage 2  Protokollvermerk zur Vorlage 232/035/2013 aus der UVPA-Sitzung vom
                                       15.10.2013