1. Eine Information der Stadtratsmitglieder über geplante Veranstaltungen des religiös motivierten Totalitarismus wird mangels Relevanz nicht eingeführt.
2. Der Antrag von Herrn Stadtrat Heinze vom 18.08.2013 (137/2013) ist damit bearbeitet.
Herr Stadtrat Heinze hat eine umgehende
Information über geplante Veranstaltungen seitens religiös motivierter totalitärer
Gruppierungen beantragt.
Nach Auskunft der Kriminalpolizei Erlangen
sind in letzter Zeit außer den Salafisten keine der im Antrag genannten oder
andere, diesem Spektrum zuzurechnenden Gruppierungen aktiv gewesen.
Die Koranverteilungsaktionen im Zusammenhang
mit der Aktion „Lies! Aufklärung über den Koran“, die der salafistischen Szene
zugerechnet werden, verliefen in Erlangen bislang ohne Störungen, für ein
Verbot der Informationsstände gibt es keine rechtliche Grundlage. Stadtverwaltung
und Polizei befinden sich hier im regelmäßigen Austausch.
Eine Information der Stadtratsmitglieder
analog der Vorgehensweise bei Veranstaltungen
rechtsextremer Parteien und Gruppierungen erscheint daher nicht geboten.
Es bleibt bei der Beschlusslage des Stadtrates vom 26.06.2008, wonach die Stadtratsmitglieder über geplante Versammlungen, Umzüge, Demonstrationen, Informationsstände und ähnliche Veranstaltungen rechtsextremer Parteien und Gruppierungen zu informieren sind.
Anlage: Antrag von Herrn Stadtrat Heinze vom 18.08.2013 (137/2013)