Betreff
EB 77: Finanzielle Situation und Entwicklung für das Wirtschaftsjahr 2014
Vorlage
771/024/2013/1
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Beschlussvorlage

1.    Der  EB 77 bringt grundsätzlich Mehrungen im Grünflächenunterhalt gem. Beschlüssen des Stadtrats oder seiner Gremien sowie tarifliche Veränderungen im jeweiligen Wirtschaftsplan in Ansatz. Für 2014 sind daher zusätzlich 57.000 € in die Haushaltsberatungen einzubringen.

2.    Der EB 77 rechnet mit der Kämmerei außergewöhnliche Witterungsverhältnisse mit dem Ziel der mittelfristigen Kostendeckung des Betriebes ab.

  1. Die Verrechnungen für die Kosten der Wiederbesetzungssperre unterbleiben seitens der Stadt rückwirkend ab 2011 und in den Jahren 2012 und 2013.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

1.   Erhaltung der dauernden technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des EB 77 gem. § 6 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV).

2.   Angemessene Vergütung der Leistungen des EB 77 durch die Stadt gem. § 7 EBV.

3.   Vermeidung des zwangsweisen Ausgleichs des Verlustvortrags des EB 77 (§ 8 EBV) durch die Stadt.

Erläuterung:

Wie bereits im Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2013 im Juli dargestellt, weist die Bilanz des EB 77 zum 31.12.2012 einen Verlustvortrag i.H.v. -494.624,46 € auf (Vorjahr -450.464,94 €).
Die Ursachen hierfür sind:

·         Unzureichender/verzögerter Ausgleich für Mehrungen im Grünflächenunterhalt (Beschlüsse des Stadtrats und seiner Gremien wurden nur verzögert oder anteilig anerkannt).
Fortgeschriebenes Ergebnis der Sparte Stadtgrün 2002-2012: -639.296,99 €

·         Nur anteiliger Ausgleich für Extrem-Winter wie 2010 (500.000 € statt 1,2 Mio. €)
Fortgeschriebenes Ergebnis der Sparte Winterdienst 2002-2012: -1.296.497,98 €

Zusammen mit dem Überschuss der Nichtgebührenanteile der Stadtreinigung ergibt sich für die Abrechnung der durch den Globalzuschuss finanzierten Sparten des Betriebs ein fortgeschriebenes Defizit i.H.v. -999.249,19 €. Bilanziell kompensiert wird dieser Betrag noch durch Überschüsse im Bereich Werkstätten/Lager, sodass in Summe der oben genannte Verlustvortrag entsteht.

Nach § 8 EBV ist dieser Verlustvortrag von der Stadt spätestens nach 5 Jahren auszugleichen.

Durch die Aufstockung der Ansätze für 2013 war geplant, dass sich diese Situation nicht weiter verschärft. Allerdings weckt der extrem lang anhaltende Winter im Frühjahr Zweifel, ob das laufende Jahr kostendeckend abgeschlossen werden kann.

Für 2014 ist es deshalb zwingend notwendig, dass die Leistungen des EB 77 für die Stadt weiterhin mindestens kostendeckend entgolten werden, damit sich der Verlustvortrag nicht weiter vergrößert bzw., dass nach Möglichkeit Mittel zu dessen Reduzierung abfallen.

Ausgehend vom bereinigten Vorjahresergebnis i.H.v. 8.107.000 EUR sind nach Ermittlung des
EB 77 folgende Aufstockungen im Wirtschaftsjahr 2014 für ein kostendeckendes Ergebnis erforderlich:

Ausgangsbetrag

8.107.000 EUR

Tarifsteigerungen

80.200 EUR

Erhöhter Aufwand aufgrund Dienstanweisung Spielplatzkontrolle

35.000 EUR

Flächenmehrungen Grünflächenunterhalt lt. Beschlüssen des Stadtrats / von Ausschüssen

49.100 EUR

Einmalbetrag für Verkehrssicherheit BP/GOP 209 (Gewerbepark Frauenaurach Kraftwerk) lt. Beschluss

16.500 EUR

Überarbeitung Grünkonzept Erlangen

30.000 EUR

Zwischensumme (=für Kostendeckung erforderlich)

8.317.000 EUR

Stellenplanänderungen 2014 lt. Absprache zwischen Ref. I/ZV und Ref. III/EB77 (werden nach Beschlussfassung im Stadtrat ergänzt)

233.000 EUR

 

Da im Haushaltsentwurf 2014 lediglich 8.260.000 € vorgesehen sind, besteht momentan ein Fehlbetrag von 57.000 €. Für 2014 sind daher zusätzlich 57.000 € in die Haushaltsberatungen einzubringen.

 

Wiederbesetzungssperre

Aufgrund der Wiederbesetzungssperre wurden der Abteilung Stadtgrün für das Jahr 2011 ein
Betrag von 15.750 EUR und für 2012 ein Betrag von 37.331 EUR in Rechnung gestellt, obwohl die Leistungen des Grünbereichs in diesen beiden Jahren nicht kostendeckend erstattet wurden (2011: Grün – 229.882 €, 2012: Grün -236.117 €).

Im Ergebnis wurde der EB 77 somit doppelt belastet.

Nachdem die Verrechnung der Wiederbesetzungssperre die in drei Jahren drohende Ausgleichszahlung der Stadt gem. § 8 EBV nur vergrößert, sollte sie für den EB 77 solange ausgesetzt werden, bis der Verlustvortrag des EB 77 ausgeglichen ist.

Der bislang für 2011 vom EB 77 bezahlte Betrag i.H.v. 15.750 € ist diesem wieder gutzubringen. Die Rechnung der Stadt Erlangen für 2012 über 37.331 € wurde vom EB 77 nicht bezahlt und ist zu stornieren. Für 2013 ist keine Rechnung an den EB 77 zu stellen.

 

 

 

2.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 57.000

bei Sachkonto: EB 77

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 

 

 


Anlagen: