1. Der EB 77 bringt grundsätzlich Mehrungen im Grünflächenunterhalt gem. Beschlüssen des Stadtrats oder seiner Gremien sowie tarifliche Veränderungen im jeweiligen Wirtschaftsplan in Ansatz. Für 2014 sind daher zusätzlich 57.000 € in die Haushaltsberatungen einzubringen.
2. Der EB 77 rechnet mit der Kämmerei außergewöhnliche Witterungsverhältnisse mit dem Ziel der mittelfristigen Kostendeckung des Betriebes ab.
- Die Verrechnungen für die Kosten der Wiederbesetzungssperre unterbleiben seitens der Stadt rückwirkend ab 2011 und in den Jahren 2012 und 2013.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
1. Erhaltung der dauernden technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des EB 77 gem. § 6 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV).
2. Angemessene Vergütung der Leistungen des EB 77 durch die Stadt gem. § 7 EBV.
3. Vermeidung des zwangsweisen Ausgleichs des Verlustvortrags des EB 77 (§ 8 EBV) durch die Stadt.
Erläuterung:
Wie
bereits im Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2013 im Juli dargestellt, weist
die Bilanz des EB 77 zum 31.12.2012 einen Verlustvortrag i.H.v. -494.624,46 €
auf (Vorjahr -450.464,94 €).
Die Ursachen hierfür sind:
·
Unzureichender/verzögerter Ausgleich für
Mehrungen im Grünflächenunterhalt (Beschlüsse des Stadtrats und seiner Gremien
wurden nur verzögert oder anteilig anerkannt).
Fortgeschriebenes Ergebnis der Sparte Stadtgrün 2002-2012: -639.296,99 €
·
Nur anteiliger Ausgleich für Extrem-Winter wie
2010 (500.000 € statt 1,2 Mio. €)
Fortgeschriebenes Ergebnis der Sparte Winterdienst 2002-2012: -1.296.497,98 €
Zusammen mit dem Überschuss der Nichtgebührenanteile der Stadtreinigung ergibt sich für die Abrechnung der durch den Globalzuschuss finanzierten Sparten des Betriebs ein fortgeschriebenes Defizit i.H.v. -999.249,19 €. Bilanziell kompensiert wird dieser Betrag noch durch Überschüsse im Bereich Werkstätten/Lager, sodass in Summe der oben genannte Verlustvortrag entsteht.
Nach § 8 EBV ist dieser Verlustvortrag von der Stadt spätestens nach 5 Jahren auszugleichen.
Durch die Aufstockung der Ansätze für 2013 war geplant, dass sich diese Situation nicht weiter verschärft. Allerdings weckt der extrem lang anhaltende Winter im Frühjahr Zweifel, ob das laufende Jahr kostendeckend abgeschlossen werden kann.
Für 2014 ist es deshalb zwingend notwendig, dass die Leistungen des EB 77 für die Stadt weiterhin mindestens kostendeckend entgolten werden, damit sich der Verlustvortrag nicht weiter vergrößert bzw., dass nach Möglichkeit Mittel zu dessen Reduzierung abfallen.
Ausgehend
vom bereinigten Vorjahresergebnis i.H.v. 8.107.000 EUR sind nach Ermittlung des
EB 77 folgende Aufstockungen im Wirtschaftsjahr 2014 für ein kostendeckendes
Ergebnis erforderlich:
Ausgangsbetrag |
8.107.000
EUR |
Tarifsteigerungen |
80.200 EUR |
Erhöhter
Aufwand aufgrund Dienstanweisung Spielplatzkontrolle |
35.000 EUR |
Flächenmehrungen
Grünflächenunterhalt lt. Beschlüssen des Stadtrats / von Ausschüssen |
49.100 EUR |
Einmalbetrag
für Verkehrssicherheit BP/GOP 209 (Gewerbepark Frauenaurach Kraftwerk) lt.
Beschluss |
16.500 EUR |
Überarbeitung
Grünkonzept Erlangen |
30.000 EUR |
Zwischensumme (=für Kostendeckung
erforderlich) |
8.317.000
EUR |
Stellenplanänderungen
2014 lt. Absprache zwischen Ref. I/ZV und Ref. III/EB77 (werden nach
Beschlussfassung im Stadtrat ergänzt) |
233.000 EUR |
Da im Haushaltsentwurf 2014 lediglich 8.260.000 € vorgesehen sind, besteht momentan ein Fehlbetrag von 57.000 €. Für 2014 sind daher zusätzlich 57.000 € in die Haushaltsberatungen einzubringen.
Wiederbesetzungssperre
Aufgrund
der Wiederbesetzungssperre wurden der Abteilung Stadtgrün für das Jahr 2011 ein
Betrag von 15.750 EUR und für 2012 ein Betrag von 37.331 EUR in Rechnung
gestellt, obwohl die Leistungen des Grünbereichs in diesen beiden Jahren nicht
kostendeckend erstattet wurden (2011: Grün – 229.882 €, 2012: Grün -236.117 €).
Im Ergebnis wurde der EB 77 somit doppelt belastet.
Nachdem die Verrechnung der Wiederbesetzungssperre die in drei Jahren drohende Ausgleichszahlung der Stadt gem. § 8 EBV nur vergrößert, sollte sie für den EB 77 solange ausgesetzt werden, bis der Verlustvortrag des EB 77 ausgeglichen ist.
Der bislang für 2011 vom EB 77 bezahlte Betrag i.H.v. 15.750 € ist diesem wieder gutzubringen. Die Rechnung der Stadt Erlangen für 2012 über 37.331 € wurde vom EB 77 nicht bezahlt und ist zu stornieren. Für 2013 ist keine Rechnung an den EB 77 zu stellen.
2. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 57.000 |
bei Sachkonto: EB 77 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: