Betreff
Darstellung der genauen Kosten der Wahlen und der Wahlkostenerstattung bei Zusammenlegung von Landtags-, Bezirks- und Bundestagswahl sowie der Volksentscheide 2013, Antrag Nr. 140/2013 von Frau Stadträtin Grille und Herrn Stadtrat Jarosch
Vorlage
331/017/2013
Aktenzeichen
III/33
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 140/2013 ist damit bearbeitet.


Der Termin für die Landtags- und Bezirkswahlen sowie für die Volksentscheide wird von der Bayerischen Staatsregierung, der Termin für die Bundestagswahl durch den Bundespräsidenten festgesetzt. Die Stadt Erlangen hat auf die Termingestaltung keinen Einfluss. Deshalb stellt sich die Frage nach der kostengünstigeren Lösung für die Stadt Erlangen in dieser Form nicht.

Hinzu kommt, dass eine Vergleichsrechnung schon deshalb nicht möglich ist, weil die Rahmenbedingungen für einen gemeinsamen Wahlsonntag sehr hypothetisch sind.

So kann insbesondere nicht beziffert werden, auf welche anteilige, also reduzierte, Kostenerstattung sich Bund und Freistaat Bayern bei einer Zusammenlegung geeinigt hätten. Hessen kann hier nicht als Anhaltspunkt dienen, weil das bayerische Landeswahlrecht erheblich komplizierter ist und auch noch Bezirkswahlen und Volksentscheide durchzuführen waren.

Unabhängig davon ist auch zu bezweifeln, dass bei der Stadt Erlangen durch eine Zusammenlegung überhaupt nennenswerte Synergieeffekte und Einsparungen entstanden wären. Die Bundestagswahl einerseits und die bayerischen Wahlen andererseits blieben rechtlich getrennte Wahlen, auch wenn sie an einem Tag stattfänden. So wären z. B. getrennte Wählerverzeichnisse zu führen und auch die Briefwahl wäre getrennt abzuwickeln. Eine Zusammenlegung hätte insbesondere im Wahlamt zu einem erheblich höheren Personal- und Raumbedarf geführt, weil viele organisatorischen Arbeiten tatsächlich zeitgleich doppelt angefallen wären. Nur durch das zeitliche Auseinanderfallen konnten Aufgaben, wie z. B. die Druckaufbereitung, das Zusammenstellen von Wahlunterlagen und die Wahlhelferschulungen, wenn auch unter erheblicher Belastung, aber immerhin zeitgerecht ineinander verzahnt und vom selben Personal erledigt werden.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Verweildauer des bayerischen Wählers in der Wahlkabine aufgrund der insgesamt 5 Stimmzettel auch ohne Bundestagswahl schon sehr lang war. In vielen Schulräumen können aufgrund des knappen Raumangebots keine zusätzlichen Wahlkabinen aufgestellt werden. Deshalb hätte bei einer Zusammenlegung der Wahlen vermutlich die Zahl der Wahlräume und Wahlvorstände erhöht werden müssen, um noch längere Wartezeiten in den Wahllokalen zu vermeiden. Für die Auszählung hätte in allen Wahlvorständen die Zahl der Wahlhelfer erhöht werden müssen. Die Briefwahlauszählung hätte ohnehin nicht verbunden werden können, so dass im Ergebnis wohl nur wenige Wahlhelfer hätten eingespart werden können. Auch hätten zusätzliche Wahlurnen und Wahlkabinen beschafft, gelagert und transportiert werden müssen. Alle diese Maßnahmen hätten einen erheblichen zusätzlichen Planungs- und Kostenaufwand bedeutet.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wären bei einer Zusammenlegung noch länger im Einsatz gewesen. Aufgrund der Volksentscheide waren die Wahlvorstände am 15.09.2013 auch ohne Bundestagswahl teilweise bis nach Mitternacht mit dem Auszählen der Stimmen beschäftigt und dadurch erheblich belastet. Deshalb kann man auch nicht davon ausgehen, dass die Wahlhelfergewinnung bei einer absehbaren Auszähldauer bis in die Morgenstunden leichter gewesen wäre, selbst wenn man kostenintensiv mehr Erfrischungsgeld und mehr Urlaub ausgelobt hätte.

Im Ergebnis ist ein Kostenvergleich aufgrund der vielen hypothetischen Annahmen kaum möglich. Organisatorisch waren die getrennten Termine jedenfalls zu bevorzugen, wenngleich sich die Wahlämter einen größeren Abstand zwischen den Wahlterminen gewünscht hätten. Und auch die Wählerinnen und Wähler dürften die getrennten Wahltermine aufgrund der Erfahrungen mit den 5 Volksentscheiden im Nachhinein begrüßt haben.

 

Die endgültige Abrechnung der Wahlkosten für die Landtags- und Bezirkswahl mit Volksentscheiden sowie für die Bundestagswahl erfolgt erst 2014. Bund und Freistaat Bayern übernehmen einen Teil der Erfrischungsgelder, die Portokosten für Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl sowie die sonstigen Sachkosten in Höhe von 0,65 € bzw. 0,74 € je Wahlberechtigten. Eine vollständige Kostendeckung wird dadurch voraussichtlich nicht erreicht.


Anlagen: ---