Nach § 6 Abs. 2 der Satzung für das Kommunalunternehmen
„KommunalBIT“ werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu
folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:
1.
Die Grundsätze zur verursachungsgerechten
Kalkulation der Kosten der zu erbringenden Leistungen für 2012 werden
anerkannt.
2.
Der Jahresabschluss 2012 wird wie vorgelegt
festgestellt. Da weder Gewinn noch Verlust vorliegen, braucht über die
Verwendung/Behandlung nicht entschieden werden.
3.
Der
Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2012 entlastet.
4.
Die Wirtschaftsprüfungs– und
Steuerberatungsgesellschaft Dünkel, Schmalzing und Partner, Fürth wird zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 und den Lagebericht für
das Geschäftsjahr 2013 von KommunalBIT bestellt. Die Prüfung hat sich auch auf
die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse
nach § 107 Abs. 3 S.2 GO i.V.m. § 53 Abs. 1 HGrG zu erstrecken.
1.
Allgemeines
Der Vorstand hat den Jahresabschluss mit Anhang sowie den Lagebericht fristgerecht aufgestellt und nach der Abschlussprüfung mit den entsprechenden Berichten dem Verwaltungsrat und den Beteiligten vorgelegt (§ 14 Abs. 3 der Satzung). Weiterhin hat der Vorstand die nach § 14 Abs. 4 der Satzung nötige Kosten- und Leistungsrechnung vorgelegt und die entsprechenden Grundsätze dieser Kalkulation beschrieben.
Die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, der Verwendung des Jahresgewinnes bzw. die Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung des Vorstands sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung Aufgaben des Verwaltungsrates, ebenso wie die Entscheidung über die Grundsätze zur verursachungsgerechten Kalkulation der Kosten der zur erbringenden Leistungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Satzung. In beiden Fällen unterliegen die Mitglieder des VR den Weisungen der jeweiligen Stadt (§ 6 Abs. 2 der Satzung).
Die Weisungen der Städte erfolgen in den entsprechenden Gremien der Städte Erlangen, Fürth und Schwabach. Die entsprechenden Entscheidungen sollen dann in der nächsten VR-Sitzung erfolgen.
2. Grundsätze der Kalkulation
Die „Grundsätze der Kalkulation“ sind in der Anlage 3 zur Vorlage beigegeben. Damit sind alle Kosten des KommunalBIT für die Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben in 2012 objektiv und wirtschaftlich den jeweiligen Städten belastet. Die Abrechnung der Leistungen über einen Warenkorb/Produktkatalog mit kalkulierten Preisen und die Menge der „abgenommen Dienste“ konnte bislang nicht umgesetzt werden.
Bei der Stadt Erlangen sind in den Abschlägen und den verrechneten Leistungen die Aufgabe der IT-Schulbetreuung enthalten.
Die in 2012 geleistete Überdeckung wurde entsprechend im Jahresabschluss 2012 berücksichtigt und ausgezahlt.
3. Geprüfter Jahresabschluss 2012
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für
das Geschäftsjahr 2012 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dünkel,
Schmalzing und Partner, Fürth, durchgeführt.
Auftragsgemäß wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2012 unter Einbeziehung der
Buchführung sowie des Lageberichts gemäß § 317 HGB geprüft. Der Auftrag
umfasste nach Art. 107 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung auch die
Prüfungen, die dem § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) entsprechen.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, insbesondere haben sich keine Beanstandungen ergeben, die Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geben könnten. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Nach Überzeugung der Wirtschaftsprüfer entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Der Lagebericht (siehe Anlage 4) steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Im Übrigen wird auf die Anlagen 1 (Bilanz) und 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) verwiesen.
Anlagen: Anlage 1: Bilanz zum 31.12. 2012
Anlage 2: Gewinn-
und Verlustrechnung
Anlage 3:
Leitfaden Kostenrechnung/Leistungsverrechnung 2012
Anlage 4: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012