Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen wird erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
181 |
Gebietscharakter: |
Mischgebiet (MI) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Festsetzung Nr. 4: bauliche Anlagen (Terrasse, Behindertenrampe)
außerhalb der überbaubaren Fläche, Geschossflächenzahl (GFZ) 1,33 statt
zulässig 1,1 |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die bestehende Garagenanlage entlang der Mozartstraße soll abgerissen werden. Es ist geplant, ein Mehrfamilienwohnhaus mit Tiefgarage im rechten Winkel parallel zur Mozartstraße an das bestehende Gebäude anzubauen. Es entstehen 13 neue Wohneinheiten. Die erforderlichen Stellplätze für den Neubau und den Bestand werden in der neu zu errichtenden Tiefgarage nachgewiesen.
Von Seiten der Verwaltung wird das Bauvorhaben befürwortet. Die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB sind vertretbar.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: wird zurzeit durchgeführt.
Anlage: Lageplan