Betreff
Errichtung von zwei Doppelhaushälften und eines Einfamilienwohnhauses, Gleiwitzer Straße 23 a, 23 b, 23 c, Fl.-Nr. 1946/262, Az.: 2013-757-VV, 2013-758-VV, 2013-759-VV
Vorlage
63/268/2013
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen wird erteilt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

188

Gebietscharakter:

Mischgebiet (MI)

Widerspruch zum Bebauungsplan:

2 Vollgeschosse statt zulässig 1 Vollgeschoss

Geschossflächenzahl (GFZ) 0,63 statt 0,5

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ein grenzständiges Wohngebäude wurde bereits abgerissen. Geplant ist die Neubebauung des Grundstückes mit je einem 2-geschossigen Doppelhaus und Einfamilienhaus, alle mit Flachdach. Für die insgesamt 3 neuen Wohneinheiten werden die erforderlichen Stellplätze oberirdisch auf dem Grundstück nachgewiesen.

 

Von Seiten der Stadtverwaltung werden die Befreiung von der Geschossanzahl und die Überschreitung der Geschossflächenzahl befürwortet, da dies städtebaulich vertretbar ist. Die nachbarschützenden Regelungen des Abstandsflächenrechts werden bei plangerechter Ausführung eingehalten. Somit ist eine ausreichend Belichtung und Belüftung der Nachbargrundstücke sichergestellt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: wurde durchgeführt; die westlichen Grundstücksnachbarn befürchten eine Minderung der Wohnqualität durch geringeren Licht- und Sonneneinfall und haben deshalb dem Bauvorhaben nicht zugestimmt.

 

 


Anlage:          Lageplan