Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wird erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
181 |
Gebietscharakter: |
Mischgebiet (MI) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Nein |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist, das bestehende Doppelhaus abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Es entstehen 8 neue Wohneinheiten. Die notwendigen Stellplätze werden oberirdisch und in einem Doppelparker nachgewiesen. Die Erschließung erfolgt über das Vordergrundstück (siehe die entsprechende Vorlage zum Bauantrag Nr. 2013-887-VV in der gleichen Sitzung) und ist durch öffentliche Widmung gesichert.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 181 werden eingehalten. Für die Fällung von zwei geschützten Fichten ist eine Befreiung vom Beseitigungsverbot der Baumschutzverordnung erforderlich, die unter der Auflage, Ersatzpflanzungen zu leisten, erteilt werden kann.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: wurde durchgeführt; Unterschriften liegen nicht vor.
Anlage: Lageplan