Betreff
Langfristige Verbesserung der Situation des ruhenden Verkehrs in der
Michael-Vogel-Straße;
hier: Fraktionsantrag der ödp Nr. 126/2013 vom 15. Juli 2013
Vorlage
232/034/2013
Aktenzeichen
VI/23
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der ödp-Fraktionsantrag 126/2013 ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nachverdichtung des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 1957/2 - Gemarkung Erlangen - durch wirtschaftliche bzw. bedarfsgerechte Nutzung der Stadt; diese nach Beendigung der derzeitigen Nutzung als Wohncontainerstellfläche für Asylbewerber.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Festlegung des dann aktuellen Bedarfs nach Beendigung der Nutzung als Wohncontainerstellfläche für Asylbewerber.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung kann prinzipiell bestätigen, dass in dem genannten Gebiet Michael-Vogel-Straße ein hoher Parkdruck besteht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die im Fraktionsantrag genannten Einrichtungen und Firmen (blaue Moschee, Sozialstation der AWO und Firma Moldan) seinerzeit im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die notwendigen Stellplätze nachgewiesen haben.

 

Das städtische Grundstück Fl.Nr. 1957/2 - Gemarkung Erlangen - mit einer Größe von 3.092 qm wird derzeit als Wohncontainerstellfläche für Asylbewerber genutzt. Die Baugenehmigung hierfür wurde (vorerst) bis 31. Dezember 2014 erteilt. Inwieweit eine Verlängerung der Nutzung bzw. Baugenehmigung angestrebt werden wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Dies hängt davon ab, ob kurzfristig ein (dauerhafter) Standort für die Unterbringung von Asylbewerbern gefunden wird.

 


Die Fläche steht nach aktuellem Kenntnisstand alternativ als möglicher Standort für eine Jugendeinrichtung (Jugendlernstube / Jugendsozialarbeit) im Bereich Anger in der Diskussion. Für diese Einrichtung wurde der Mietvertrag vom Vermieter gekündigt, so dass die Verwaltung nach einer Ersatzlösung im dortigen Umfeld suchen muss. Die Nutzung in einem Ersatzobjekt soll bereits 2015 beginnen.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 1957/2 - Gemarkung Erlangen - ist laut Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeingebrauch ausgewiesen und liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Es handelt sich dabei um eines der wenigen noch vorhandenen unbebauten städtischen Grundstücke, die eine breitgefächerte Nutzungsmöglichkeit zulassen. Eine Nachverdichtung  ist daher grundsätzlich sinnvoll und anzustreben. Von einer (teilweisen) Nutzung als Parkplatzfläche sollte Abstand genommen werden.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1 - ödp-Fraktionsantrag 126/2013 vom 15. Juli 2013

                        2 - Lageplan Grundstück Fl.Nr. 1957/2, Gemarkung Erlangen