1.
Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen
in Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 298 – Ebereschenweg West – der Stadt
Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom
12.03.2013 wird entsprechend ergänzt.
2. Dieser wird in geänderter Fassung vom 24.07.2013 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 298 wurde erstmals mit Beschluss vom 30.11.1988
mit der Bezeichnung – Südliche Rosenau – aufgestellt und überlagerte den
Geltungsbereich des rechtskräftigen Baulinienplanes Nr. 52 teilweise. Der
Planungsbereich umfasste die Flächen zwischen der Fürther Straße, Rosenau,
Tennenloher Straße, Eichholzstraße und der Bahnlinie Erlangen – Bruck –
Herzogenaurach.
Planungsziele waren u. a. die Abstimmung des Nebeneinanders von Sport
und Wohnen mit einer Ausweitung der Wohnbaufläche bei Reduzierung der
Sportplatzfläche des TV 1861 Erlangen-Bruck e.V. und die Sicherung der
Erschließung. Das Verfahren wurde wegen fehlender Realisierungsmöglichkeit
nicht weiter betrieben.
Die vorgenannten städtebaulichen Ziele, welche sich auch im wirksamen
FNP der Stadt Erlangen widerspiegeln, können heute umgesetzt werden. Denn die
fehlende Erschließung für die Umnutzung von Teilen der Sportplatzflächen des TV
1861 Erlangen-Bruck e. V. zu Wohnbauzwecken konnte durch den Zukauf weiterer
Flächen bis hin zum Ebereschenweg durch eine Bauträgerfirma sichergestellt
werden.
Vor diesem
Hintergrund bildet die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 298 eine geeignete
Maßnahme, um die brachliegenden Flächen und aufgelassenen Nutzungen als
Allgemeines Wohngebiet mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen und einer ausreichenden
Erschließung zu entwickeln.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 778/4, 779, 779/2,
779/4, 779/5, 780/1 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 757/19,
778/2 und 780
– Gemarkung Bruck –. Die Grundstücke befinden sich mit Ausnahme der
öffentlichen Verkehrsflächen (Flst.-Nr. 757/19) im Privatbesitz.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von
2003 ist der überwiegende Teil des Plangebietes als Wohnbaufläche dargestellt.
Da aber auch Teile der dargestellten Sportplatzfläche überplant werden, steht
der Bebauungsplan mit der geplanten Nutzung als Allgemeines Wohngebiet der
Darstellung im FNP entgegen.
Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich, um das Plangebiet vollständig als Wohnbaufläche darzustellen.
Die Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung des FNP gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 298 – Ebereschenweg West – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Erlanger Stadtrat hat am
21.03.2013 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 298 – Ebereschenweg West – in
der Fassung vom 12.03.2013 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom 13.05.2013 bis einschließlich 21.06.2013 öffentlich aus.
Im Auslegungszeitraum informierten sich ca. 20 Bürgerinnen und Bürger über die städtebaulichen Planungen im Geltungsbereich. Anregungen oder Einwände, die eine Planungsänderung erforderlich machen würden, wurden hierbei nicht vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 12.04.2013 von der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 13a Abs. 2 Nr.
1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 4a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Dieser
Verfahrensschritt wurde zeitversetzt im Vorfeld der öffentlichen Auslegung vom
15.04.2013 bis 17.05.2013 durchgeführt. Es wurden insgesamt 37 Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von
denen 8 eine abwägungsrelevante Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2
behandelt werden.
Da die sich hieraus
ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in
der Fassung vom 24.07.2013 als Satzung beschlossen werden.
Die Änderung des
Flächennutzungsplanes erfolgt als Anpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Prüfung der Stellungnahmen
Siehe Anlage 2
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€
500,00 pro Jahr |
Für
den Grünflächenunterhalt, Aufstockung des Betriebsführungszuschusses EB 77 |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit
Geltungsbereich
Anlage 2: Prüfung
der Stellungnahmen mit Ergebnis