Der Sachbericht der Verwaltung dient den Mitgliedern des Umwelt,- Verkehrs- und Planungsausschusses zur Kenntnis. Der Antrag 86/2013 der CSU-Stadtratsfraktion gilt hiermit als bearbeitet.
Sachbericht:
Am Sonntag, den 02.06.2013 wurde die Feuerwehr Erlangen durch die Integrierte Leitstelle (ILS) in den Stadtteil Eltersdorf alarmiert. Durch einen stetig ansteigenden Wasserstrom durch die Unterführung der Bahnstrecke Nürnberg – Bamberg drang in die Keller mehrerer Gebäude im Bereich der Flur- und der Sonnenstraße Wasser ein. Es war auf der östlichen Seite der Bahnstrecke im Bereich des Stadtweges zur Bildung mehrerer großer Wasserflächen gekommen, da der durch das Bauprojekt der Deutschen Bahn teilweise verrohrte Verlauf des Hutgrabens aufgrund von aktuellen Bauarbeiten weiter verengt worden war (dies wurde durch Bilder in Form einer PowerPoint-Präsentation im UVPA am 11.06.2013 bereits dargestellt). Durch das Ableiten des Wassers in nahegelegene Flutungsflächen, das Aufbauen eines Sandsackwalls in der Bahnunterführung sowie umfangreiche Pumparbeiten konnte die Lage nach und nach stabilisiert werden. Durch das Entfernen von eingebrachtem - mit Sandsäcken fixiertem - Schalmaterial, wurde der verengte Durchlass im östlichen Zulaufbereich zum - mit einer Rohrleitung DN 1000 - verrohrten Teilstück des Hutgrabens erweitert und das angestaute Wasser kontrolliert über den Hutgraben abgeleitet. Gegen 18.00 Uhr waren die Wasserstände so niedrig, dass keine Gefahr mehr bestand. Die betroffenen Anwohner haben sich bei der Bewältigung ihrer Schäden, dem Auspumpen der Keller, größtenteils selbst beholfen. Um 19.00 Uhr konnte die Einsatzstelle nach über 15 Stunden Einsatzdauer an den Notfallmanager der Deutschen Bahn übergeben werden.
Im Einsatz waren über 80 haupt-
und ehrenamtliche Kräfte der Ständigen Wache und mehrerer Freiwilliger
Feuerwehren Erlangens. Dazu Helfer des Technischen Hilfswerkes (THW) der
Ortsverbände Erlangen und Lauf, Mitarbeiter des
Zur Anfrage, in wieweit die Deutsche Bahn für den Schaden haftbar gemacht werden kann, wurde vom Rechtsamt folgende Stellungnahme abgegeben:
Nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) können die Gemeinden für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst Kostenersatz verlangen. Nach Art. 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayFwG ist zum Kostenersatz verpflichtet, wer die Gefahr, die zum Einsatz der Feuerwehr geführt hat, verursacht hat. Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Daher ist als Handlungsstörer die bauausführende Firma als Adressat des Kostenbescheides (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 BayFwG) der Stadt Erlangen heranzuziehen. Die Ansprüche Privater gegen die Deutsche Bahn oder die bauausführende Firma richten sich ausschließlich nach Privatrecht, insbesondere §§ 823 ff. BGB. Es handelt sich dabei um eine Rechtsfrage, die die Stadt Erlangen selbst nicht betrifft. Rechtsauskünfte in solchen Angelegenheiten sind nach § 2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) als Rechtsdienstleistung anzusehen. Da sie außerhalb des Aufgabenbereichs der Stadt Erlangen liegt, scheidet eine Rechtsauskunft hierzu aus (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 RDG).
Zu der Anfrage, in wieweit bei
zukünftigen Starkregenereignissen durch die weiterhin bestehenden Baumaßnahmen
wieder Hochwasser zu befürchten sind, bzw. wie erneute Überflutungen während
der Bauzeit verhindert werden können, wurde seitens des
Im Auftrag der Deutschen Bahn wird derzeit die Unterführung des
Eltersdorfer Baches/Hutgrabens durch den Bahndamm Richtung Osten verlängert;
zeitgleich wird die abgebrochene Überführung des parallel zum Bahndamm
verlaufenden Weges neu situiert. Die Vorgabe gemäß Planfeststellungsbeschluss,
dass "bei Durchlassverlängerungen die hydraulische Leistungsfähigkeit
beizubehalten ist" wird mit Fertigstellung bei beiden Bauwerken eingehalten.
Im Zulauf zur Baustelle wurde der Eltersdorfer Bach mit einer
Rohrleitung DN 1000 provisorisch verrohrt. Durch die
eigentliche Baustelle verläuft der Bach nur noch in einer Rohrleitung DN
400, d.h. der Abflussquerschnitt wurde hier nochmals deutlich reduziert. Die
Überleitung ist sohlgleich mit der Rohrleitung DN 1000 verbunden. Die
Rohrleitung DN 1000 ist ab Scheitel der Überleitung nach oben offen. Bei
Zuflüssen, die über das Fassungsvermögen der Überleitung DN 400 hinausgehen,
wird die Baustelle der DB geflutet. Das zulaufende Wasser wird dann über die
Baugrube durch den vorhandenen Bachdurchlass geordnet in das Bachbett
des Eltersdorfer Baches nach Westen abgeführt.
Nachdem die Maßnahme im Hinblick auf mögliche weitere Ereignisse im
zeitlichen Verlauf der Baustelle als nicht ausreichend einzustufen war, wurden
im Zuge des Ortstermins am 01.07.2013 weitere Anordnungen zur Sicherstellung
eines geordneten Abflusses des Eltersdorfer Baches getroffen. U.a. wurden die
Anordnung einer Flutmulde unmittelbar neben der Verrohrung im
Kreuzungsbereich mit der Baustraße und eine Erhöhung der nördlichen Böschung
des Grabens angeordnet. Damit sollen auch größere Zuflüsse des
Eltersdorfer Baches, die von der Rohrleitung DN 1000 nicht gefasst werden
können, über die Baustelle schadlos abgeleitet werden.
Die Ausführung der angeordneten Arbeiten wird laufend überwacht. Weitere
Auflagen und Anordnungen bleiben fallspezifisch vorbehalten. Die Situation hat
sich damit deutlich entspannt. Ein ausreichendes Maß an Sicherheit wird erst
wieder mit Rückbau der provisorischen Verrohrung DN 1000, insbesondere aber mit
Rückbau der Überleitung DN 400, eintreten.
Für die UVPA-Sitzung wurde ein Vertreter der Deutschen Bahn, der DB ProjektBau GmbH, eingeladen.
Anlagen: Antrag 086/2013