Betreff
Hochwasserereignis am 02.06.2013 im Stadtteil Eltersdorf - CSU-Fraktionsantrag vom 06.06.2013
Vorlage
37/036/2013
Aktenzeichen
I/37AL
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung dient den Mitgliedern des Umwelt,- Verkehrs- und Planungsausschusses zur Kenntnis. Der Antrag 86/2013 der CSU-Stadtratsfraktion gilt hiermit als bearbeitet.


Sachbericht:

 

Am Sonntag, den 02.06.2013 wurde die Feuerwehr Erlangen durch die Integrierte Leitstelle (ILS) in den Stadtteil Eltersdorf alarmiert. Durch einen stetig ansteigenden Wasserstrom durch die Unterführung der Bahnstrecke Nürnberg – Bamberg drang in die Keller mehrerer Gebäude im Bereich der Flur- und der Sonnenstraße Wasser ein. Es war auf der östlichen Seite der Bahnstrecke im Bereich des Stadtweges zur Bildung mehrerer großer Wasserflächen gekommen, da der durch das Bauprojekt der Deutschen Bahn teilweise verrohrte Verlauf des Hutgrabens aufgrund von aktuellen Bauarbeiten weiter verengt worden war (dies wurde durch Bilder in Form einer PowerPoint-Präsentation im UVPA am 11.06.2013 bereits dargestellt). Durch das Ableiten des Wassers in nahegelegene Flutungsflächen, das Aufbauen eines Sandsackwalls in der Bahnunterführung sowie umfangreiche Pumparbeiten konnte die Lage nach und nach stabilisiert werden. Durch das Entfernen von eingebrachtem - mit Sandsäcken fixiertem - Schalmaterial, wurde der verengte Durchlass im östlichen Zulaufbereich zum - mit einer Rohrleitung DN 1000 - verrohrten Teilstück  des Hutgrabens erweitert und das angestaute Wasser kontrolliert über den Hutgraben abgeleitet. Gegen 18.00 Uhr waren die Wasserstände so niedrig, dass keine Gefahr mehr bestand. Die betroffenen Anwohner haben sich bei der Bewältigung ihrer Schäden, dem Auspumpen der Keller, größtenteils selbst beholfen. Um 19.00 Uhr konnte die Einsatzstelle nach über 15 Stunden Einsatzdauer an den Notfallmanager der Deutschen Bahn übergeben werden.

 

Im Einsatz waren über 80 haupt- und ehrenamtliche Kräfte der Ständigen Wache und mehrerer Freiwilliger Feuerwehren Erlangens. Dazu Helfer des Technischen Hilfswerkes (THW) der Ortsverbände Erlangen und Lauf, Mitarbeiter des Umweltamtes und der Eigenbetriebe der Stadt Erlangen sowie der diensthabende Ansprechpartner der Führungsgruppe Katastrophenschutz. Die Gesamtkosten für den Einsatz der Feuerwehr und des THWs belaufen sich auf über 20.000 Euro. Zur Höhe des Gesamtschadens liegen keine belastbaren Zahlen vor. Sowohl die Deutsche Bahn als auch das bauüberwachende Ingenieurbüro verweisen im Zusammenhang mit Anfragen zur Übernahme der entstandenen Einsatzkosten als auch zur Regulierung der entstandenen Sachschäden der Anwohner an die bauausführende Firma.

 

 

 

Zur Anfrage, in wieweit die Deutsche Bahn für den Schaden haftbar gemacht werden kann, wurde vom Rechtsamt folgende Stellungnahme abgegeben:

Nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) können die Gemeinden für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst Kostenersatz verlangen. Nach Art. 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayFwG ist zum Kostenersatz verpflichtet, wer die Gefahr, die zum Einsatz der Feuerwehr geführt hat, verursacht hat. Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Daher ist als Handlungsstörer die bauausführende Firma als Adressat des Kostenbescheides (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 BayFwG) der Stadt Erlangen heranzuziehen. Die Ansprüche Privater gegen die Deutsche Bahn oder die bauausführende Firma richten sich ausschließlich nach Privatrecht, insbesondere §§ 823 ff. BGB. Es handelt sich dabei um eine Rechtsfrage, die die Stadt Erlangen selbst nicht betrifft. Rechtsauskünfte in solchen Angelegenheiten sind nach § 2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) als Rechtsdienstleistung anzusehen. Da sie außerhalb des Aufgabenbereichs der Stadt Erlangen liegt, scheidet eine Rechtsauskunft hierzu aus (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 RDG).

 

Zu der Anfrage, in wieweit bei zukünftigen Starkregenereignissen durch die weiterhin bestehenden Baumaßnahmen wieder Hochwasser zu befürchten sind, bzw. wie erneute Überflutungen während der Bauzeit verhindert werden können, wurde seitens des Umweltamtes folgende Stellungnahme abgegeben:

Im Auftrag der Deutschen Bahn wird derzeit die Unterführung des Eltersdorfer Baches/Hutgrabens durch den Bahndamm Richtung Osten verlängert; zeitgleich wird die abgebrochene Überführung des parallel zum Bahndamm verlaufenden Weges neu situiert. Die Vorgabe gemäß Planfeststellungsbeschluss, dass "bei Durchlassverlängerungen die hydraulische Leistungsfähigkeit beizubehalten ist" wird mit Fertigstellung bei beiden Bauwerken eingehalten.

Im Zulauf zur Baustelle wurde der Eltersdorfer Bach mit einer Rohrleitung DN 1000  provisorisch verrohrt. Durch die eigentliche Baustelle verläuft der Bach nur noch in einer Rohrleitung DN 400, d.h. der Abflussquerschnitt wurde hier nochmals deutlich reduziert. Die Überleitung ist sohlgleich mit der Rohrleitung DN 1000 verbunden. Die Rohrleitung DN 1000 ist ab Scheitel der Überleitung nach oben offen. Bei Zuflüssen, die über das Fassungsvermögen der Überleitung DN 400 hinausgehen, wird die Baustelle der DB geflutet. Das zulaufende Wasser wird dann über die Baugrube durch den vorhandenen Bachdurchlass geordnet in das Bachbett des Eltersdorfer Baches nach Westen abgeführt.

Nachdem die Maßnahme im Hinblick auf mögliche weitere Ereignisse im zeitlichen Verlauf der Baustelle als nicht ausreichend einzustufen war, wurden im Zuge des Ortstermins am 01.07.2013 weitere Anordnungen zur Sicherstellung eines geordneten Abflusses des Eltersdorfer Baches getroffen. U.a. wurden die Anordnung einer Flutmulde unmittelbar neben der Verrohrung im Kreuzungsbereich mit der Baustraße und eine Erhöhung der nördlichen Böschung des Grabens angeordnet. Damit sollen auch größere Zuflüsse des Eltersdorfer Baches, die von der Rohrleitung DN 1000 nicht gefasst werden können, über die Baustelle schadlos abgeleitet werden.

Die Ausführung der angeordneten Arbeiten wird laufend überwacht. Weitere Auflagen und Anordnungen bleiben fallspezifisch vorbehalten. Die Situation hat sich damit deutlich entspannt. Ein ausreichendes Maß an Sicherheit wird erst wieder mit Rückbau der provisorischen Verrohrung DN 1000, insbesondere aber mit Rückbau der Überleitung DN 400, eintreten.

 

Für die UVPA-Sitzung wurde ein Vertreter der Deutschen Bahn, der DB ProjektBau GmbH, eingeladen.


Anlagen: Antrag 086/2013