Betreff
Beschluss zur Findung des Kostenteilungsschlüssels an der Eisenbahnunterführung Bubenreuther Weg "Mausloch"
Vorlage
613/154/2013
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Kostenteilungsschlüssel, der auf aktuellen von der DB Projektbau zu erhebenden Verkehrszählungen basiert, wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Eisenbahnunterführung (EÜ) Bubenreuther Weg „Mausloch“ soll im Rahmen der Ausbaustrecke Nürnberg-Ebensfeld / S-Bahn Nürnberg-Forchheim gemäß Planfeststellungsbeschluss verlängert und verbreitert werden. Danach ist eine Breite von 10,20 Meter und eine Höhe von 3,80 Meter vorgesehen. Nach derzeitigem Kenntnisstand beträgt der kommunale auf Bubenreuth und Erlangen zu verteilende Anteil rund 2,4 Millionen Euro abzüglich der Zuschüsse.

Aus Sicht der Stadt Erlangen ist der verkehrliche Nutzen für die Gemeinde Bubenreuth durch den Ausbau (z.B. Pendlerbeziehungen, Linienbusverkehr, 2. schwerverkehrstaugliche Zufahrt im Havariefall, …) erheblich größer als für Erlangen. So pendeln laut aktueller Daten der Bundesagentur für Arbeit 854 Personen von Bubenreuth nach Erlangen, von Erlangen nach Bubenreuth nur 154. Daher wurden im Jahr 1996 vereinbart, dass die Gemeinde Bubenreuth 80 % der Kosten des Straßenbaulastträgers übernimmt. Ebenso wurde vertraglich festgelegt, dass die Gemeinde Bubenreuth federführend den Kontakt mit Bahn und Ingenieurbüros wahrnimmt.

Der o.g. Kostenschlüssel wurde in den vergangen Jahren durch Beschlüsse von beiden Seiten in Frage gestellt. Die Gemeinde Bubenreuth verwies hierbei insbesondere auf eine Knotenstromzählung der Stadt Erlangen aus dem Jahr 2008, nach der sich der Verkehr im „Mausloch“ zu etwa 60 / 40 auf die Ortsverbindung nach Bubenreuth bzw. die Rudelsweiherstraße verteilt. Bubenreuth wollte diese zur Grundlage für einen neuen Kostenteilungsschlüssel machen. Nach Einschätzung der Stadt Erlangen sind darin aber zum einen die Ursachen für die notwendige Erweiterung des Bauwerks, zum anderen die von beiden Gemeinden nicht erwünschten Durchgangsverkehr nicht ausreichend berücksichtigt.


 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In einem Spitzengespräch der Stadt Erlangen, der Gemeinde Bubenreuth und der DB Projektbau wurde nun einvernehmlich festgelegt, einen neuen Teilungsschlüssel für die Übernahme der Kosten durch den Ausbau des Mauslochs festzulegen. Vor dem Hintergrund der geplanten baulichen Realisierung des Projektes ab IV. Quartal 2013/ I. Quartal 2014 hat die die DB Projektbau als neutrale Institution angeboten, eine Verkehrszählung durchzuführen und einen auf dieser Erhebung und den vereinbarten Randbedingungen basierenden Kostenteilungsschlüssel zu ermitteln und diesen den beiden Gemeinden vorzuschlagen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Dieser Kostenteilungsschlüssel, der auch im Bubenreuther Gemeinderat am 30.07.2013 beschlossen werden soll, ist nachfolgend erläutert:

Grundlage für die Kostenverteilung ist die gemeindespezifische Zuordnung, welcher Verkehr von wem erzeugt wird und welche Baukosten dieser verursacht.

Die Ermittlung der Wertigkeiten der einzelnen Verkehrsarten über Flächenanteile oder ggf. auch über die Ermittlung des umbauten Raumes ist in Analogie zum Eisenbahnkreuzungsrecht als vereinfachtes Verfahren zu sehen. Eine Ermittlung an Hand der Kostenansätze (sog. Fiktiventwürfe und zugehörige Kostenanteile) ist in dem vorliegenden Fall kaum  zweckmäßig und mittels der vorliegenden Unterlagen derzeit nicht machbar (s. Anlage 1).

Maßnahme                                          Verkehrsart                                          Flächenanteil
Verbreiterung der Fahrbahn                MIV                                                       66 %
Ergänzung Geh-/Radweg                   Fußgänger / Radverkehr                     22 %
Erhöhung der Durchfahrt                    LKW / Bus                                            12 %

Die am Knotenpunkt Bubenreuther Weg / Rudelsweiherstraße für das Mausloch ermittelten Verkehrsmengen werden entsprechend ihrer Richtungsverteilungen und der Verkehrsart den beiden Gemeinden zugeordnet.

Ausnahmen bei diesen Verkehrsmengen sind der Durchgangsverkehr und der ÖPNV:

Als Durchgangsverkehr wird für den Kostenteilungsschlüssel der Verkehr verstanden, der zwischen den Landkreisen Erlangen-Höchstadt bzw. Forchheim und dem Mausloch die Rudelsweiherstraße bzw. Bubenreuth durchfährt. Diese Verkehre sollen unabhängig von ihrer Herkunft im Verhältnis 50 : 50 berücksichtigt werden.

Vom ÖPNV (Regionalbuslinie 253) profitieren beide Gemeinden durch Reduzierung des MIV, Bubenreuth aber in höherem Maße. Die gezählten Linienbusse werden daher im Verhältnis 75 : 25 beim Kostenteilungsschlüssel berücksichtigt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 


 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1: Ermittlung der Flächenanteile bei der Bauwerkserweiterung nach Verkehrsarten