Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Kostenteilungsschlüssel, der auf aktuellen von der DB Projektbau zu erhebenden Verkehrszählungen basiert, wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Eisenbahnunterführung (EÜ) Bubenreuther Weg „Mausloch“ soll im Rahmen der Ausbaustrecke Nürnberg-Ebensfeld / S-Bahn Nürnberg-Forchheim gemäß Planfeststellungsbeschluss verlängert und verbreitert werden. Danach ist eine Breite von 10,20 Meter und eine Höhe von 3,80 Meter vorgesehen. Nach derzeitigem Kenntnisstand beträgt der kommunale auf Bubenreuth und Erlangen zu verteilende Anteil rund 2,4 Millionen Euro abzüglich der Zuschüsse.
Aus Sicht der Stadt Erlangen ist der verkehrliche Nutzen
für die Gemeinde Bubenreuth durch den Ausbau (z.B. Pendlerbeziehungen, Linienbusverkehr, 2. schwerverkehrstaugliche
Zufahrt im Havariefall, …) erheblich größer als für Erlangen. So pendeln laut
aktueller Daten der Bundesagentur für Arbeit 854 Personen von Bubenreuth
nach Erlangen, von Erlangen nach Bubenreuth nur 154. Daher wurden im Jahr 1996 vereinbart, dass die Gemeinde Bubenreuth
80 % der Kosten des Straßenbaulastträgers übernimmt. Ebenso wurde
vertraglich festgelegt, dass die Gemeinde Bubenreuth federführend den Kontakt
mit Bahn und Ingenieurbüros wahrnimmt.
Der o.g.
Kostenschlüssel wurde in den vergangen Jahren durch Beschlüsse von beiden
Seiten in Frage gestellt. Die Gemeinde Bubenreuth verwies hierbei insbesondere
auf eine Knotenstromzählung der Stadt Erlangen aus dem Jahr 2008, nach der sich
der Verkehr im „Mausloch“ zu etwa 60 / 40 auf die Ortsverbindung nach
Bubenreuth bzw. die Rudelsweiherstraße verteilt. Bubenreuth wollte diese zur
Grundlage für einen neuen Kostenteilungsschlüssel machen. Nach Einschätzung der
Stadt Erlangen sind darin aber zum einen die Ursachen für die notwendige
Erweiterung des Bauwerks, zum anderen die von beiden Gemeinden nicht
erwünschten Durchgangsverkehr nicht ausreichend berücksichtigt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In einem Spitzengespräch der Stadt Erlangen, der Gemeinde
Bubenreuth und der DB Projektbau wurde nun einvernehmlich festgelegt, einen
neuen Teilungsschlüssel für die Übernahme der Kosten durch den Ausbau des
Mauslochs festzulegen. Vor dem Hintergrund der geplanten baulichen Realisierung
des Projektes ab IV. Quartal 2013/ I. Quartal 2014 hat die die DB Projektbau
als neutrale Institution angeboten, eine Verkehrszählung durchzuführen und
einen auf dieser Erhebung und den vereinbarten Randbedingungen basierenden
Kostenteilungsschlüssel zu ermitteln und diesen den beiden Gemeinden
vorzuschlagen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Dieser Kostenteilungsschlüssel, der auch im Bubenreuther Gemeinderat am 30.07.2013 beschlossen werden soll, ist nachfolgend erläutert:
Grundlage für die
Kostenverteilung ist die gemeindespezifische Zuordnung, welcher Verkehr von wem
erzeugt wird und welche Baukosten dieser verursacht.
Die Ermittlung der Wertigkeiten der einzelnen Verkehrsarten über Flächenanteile oder ggf. auch über die Ermittlung des umbauten Raumes ist in Analogie zum Eisenbahnkreuzungsrecht als vereinfachtes Verfahren zu sehen. Eine Ermittlung an Hand der Kostenansätze (sog. Fiktiventwürfe und zugehörige Kostenanteile) ist in dem vorliegenden Fall kaum zweckmäßig und mittels der vorliegenden Unterlagen derzeit nicht machbar (s. Anlage 1).
Maßnahme Verkehrsart Flächenanteil
Verbreiterung der Fahrbahn MIV 66
%
Ergänzung Geh-/Radweg Fußgänger
/ Radverkehr 22 %
Erhöhung der Durchfahrt LKW
/ Bus 12
%
Die am Knotenpunkt
Bubenreuther Weg / Rudelsweiherstraße für das Mausloch ermittelten
Verkehrsmengen werden entsprechend ihrer Richtungsverteilungen und der
Verkehrsart den beiden Gemeinden zugeordnet.
Ausnahmen bei diesen Verkehrsmengen sind der Durchgangsverkehr und der ÖPNV:
Als Durchgangsverkehr wird für den Kostenteilungsschlüssel der Verkehr verstanden, der zwischen den Landkreisen Erlangen-Höchstadt bzw. Forchheim und dem Mausloch die Rudelsweiherstraße bzw. Bubenreuth durchfährt. Diese Verkehre sollen unabhängig von ihrer Herkunft im Verhältnis 50 : 50 berücksichtigt werden.
Vom ÖPNV (Regionalbuslinie 253) profitieren beide Gemeinden durch Reduzierung des MIV, Bubenreuth aber in höherem Maße. Die gezählten Linienbusse werden daher im Verhältnis 75 : 25 beim Kostenteilungsschlüssel berücksichtigt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Ermittlung der Flächenanteile bei der Bauwerkserweiterung nach
Verkehrsarten