Den Verwaltungsvorschlägen zur Bezuschussung der vier Erlanger Naturschutzverbände Bund Naturschutz Kreisgruppe Erlangen e.V., Natur- und Umwelthilfe e.V., der Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V. und dem Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die vier Erlanger Naturschutzorganisationen Natur- und Umwelthilfe e.V.(NUH), Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. (BN), die Erlanger Kreisgruppe des Landesbund für Vogelschutz und die Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V.(NGE) haben wie im Vorjahr beantragt, im Jahr 2013 städt. Zuschüsse für ihre Naturschutzprojekte im Stadtgebiet zu erhalten (siehe Anlagen 1-4). Die vier Vereine haben die Verwendungsnachweise für die Zuschüsse des Jahres 2012 dem Umweltamt termingerecht vorgelegt. Die Prüfung der Verwendungsnachweise hat ergeben, dass die städt. Mittel sachgerecht verwendet wurden. Im lfd. Haushaltsjahr stehen im Budget des Umweltamtes wie im Vorjahr 35.800 EURO zur Verfügung. Die Summe sollte aus Sicht der Verwaltung zu gleichen Teilen, d.h. 8.950 EURO an jeden Verband gewährt werden.
Zu den vorliegenden Förderanträgen werden für das Jahr 2013 von der Verwaltung folgende Aussagen getroffen bzw. folgende Vorschläge unterbreitet:
Natur - und Umwelthilfe e.V. -NUH- (Antrag vom 15.03.2013):
Die Natur- und Umwelthilfe hat
sich seit langem um die Erlanger Storchenpopulation verdient gemacht; das
Umweltamt unterstützt die fachlich geeigneten und rechtlich zulässigen
Aktivitäten im Rahmen seiner personellen
und monetären Möglichkeiten. Bezogen auf den o.g. Förderantrag beurteilt die
Verwaltung die folgenden Positionen im Hinblick auf ihre Förderfähigkeit:
Pos. 1: Die positiven Effekte von Storchenfütterungen sind in der Fachwelt
umstritten; der Einsatz von städt. Fördermitteln sollte insofern hierfür nicht
in Erwägung gezogen werden.
Pos. 2: Biotop- und Gehölzpflege
auf ca. 12 ha Wiesen- und Gewässerfläche, z.B. Wartung des
Regnitzwasserradsystems, Gewässer- und Gehölzpflege an der Aurach, Langenau-
und Adergraben, wenn dies unter primärer Inanspruchnahme staatlicher Zuschussmittel
erfolgt und mit der Wasserrechtsbehörde abgestimmt ist.
Pos. 3: Schutzmaßnahmen für
heimische Vogelarten und Reinigungsarbeiten von Lebensstätten (z.B.
Trafohäusern) vgl. Förderantrag: Der Einsatz von Fördermitteln wird aus Sicht
der Verwaltung befürwortet.
Pos. 4: Die Feststellung enthält
keine zuschussrelevante Aussage.
Pos. 5: Pfarrer-Stählin-Biotop:
Der Einsatz der Mittel ist von vorherigen Abstimmungsprozessen mit der
Kommunalen Stelle für Wasserwirtschaft bzw. der Wasserrechtsbehörde (beide im
Umweltamt) abhängig. Gleiches gilt für den Damm am Langenaugraben. Derzeit bestehen
noch keine Verhandlungen.
Pos. 6: Obere Wiesen, Entfernen
des Sandbodens: Hier besteht seit dem
Jahr 2007 zur Realisierung eine Zusage des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg,
allerdings bislang ohne Durchführung. Aus Sicht der Verwaltung ist zunächst ein
erneuter Kontakt herzustellen; evtl. wäre auch zu prüfen, ob das Vorhaben aus
staatlichen Landschaftspflegemitteln gefördert werden kann.
Pos. 7: Die Beringung von
Störchen kann mit dem Einsatz städt. Fördermittel erfolgen, wenn dies mit der
unteren und Höheren Naturschutzbehörde abgestimmt ist.
Seitens
der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die genannten Vogel- und Biotopschutzmaßnahmen
einen Betrag in Höhe von 8.950 EURO zu gewähren. Voraussetzung hierfür ist,
dass die Projekte und Arbeiten vorher mit dem Umweltamt abgestimmt und
naturschutzfachlich positiv bewertet werden. Darüber hinaus wird dem Verein
zugestanden, im lfd. Jahr die Hälfte der Kosten für den im Jahr 2012
angeschafften Kleintransporter in Ansatz bringen zu können (2.350 EURO).
Bund Naturschutz, Kreisgruppe
Erlangen e.V. (BN - Antrag vom
24.03.2013)
Der vorliegende Antrag beinhaltet die Weiterführung von
Projekten der Flächenbetreuung auf städtischen Grundstücken sowie Ausgaben für
Veranstaltungen, die der Verein (z.B. im Rahmen des Holzweg-Aktionstages in
Büchenbach) der Erlanger Bevölkerung anbietet.
Auf dem Sektor des Arten- und Biotopschutzes sind zu nennen die Kosten für
Vortragsveranstaltungen, wie Plakatierung und Druckkosten,
Aufwandsentschädigungen für Referenten und Bürokosten.
Wie im Vorjahr soll die städt. Förderung auch auf einer von
der Stadt Erlangen angepachteten Streuobstwiese bei Atzelsberg für
Pflegemaßnahmen, Nachpflanzungen und die Neuanschaffung von Arbeitsgerät
verwendet werden. Das Grundstück wurde vom Bund Naturschutz inzwischen zu einem
Obstlehrgarten entwickelt.
Neben den Naturschutzprojekten wird der Stadtzuschuss noch
für folgende Planungen erbeten:
Die Fortführung des Projektes „Gärten in der Stadt“
umfasst in erster Linie die Anschaffung neuer Arbeitsgeräte und
Pflanzmaterialien.
Auf dem Gebiet des Energie- und Klimaschutzes
wird die städt. Förderung schwerpunktmäßig für Vortragsreihen und Demonstrationsobjekte
erbeten. Die Vortragsreihe 2013 ist dem Thema „Energiewende: Energieerzeugung
und –einsparung“ gewidmet.
Das Projekt „Umweltbildung“ umfasst div. Exkursionen
für Schulklassen zum Thema „Sehnsucht Wildnis“, Naturerlebnisführungen und ökologische
Kindergeburtstage. Das Projekt wird auch für Senioren angeboten, hier sollen
Infoblätter erstellt und neues Gerät angeschafft werden.
Das Projekt „Verbraucherschutz, Ernährung und Gesundheit“ beinhaltet
publikumswirksame Aktionen zur regionalen Vermarktung von Produkten und Erzeugnissen; hierfür sollen u.a. ein
Dörrapparat angeschafft und
Probieraktionen zum Thema „Essen mit Genuss“ durchgeführt werden.
Auf dem Gebiet der Verbraucherberatung erbringt der
BN in Ergänzung zu den städt. Beratungsstellen zusätzliche Serviceleistungen in
den Bereichen Bildung, Ernährung, Artenschutz, Garten, Energiesparen und
Gesundheit, die mit rd. 40 Arbeitsstunden./ jährlich beziffert werden. Hier
erbittet der BN die Übernahme der Personalkosten für ca. 60 Arbeitsstunden.
Zusammenfassung: Der BN
beantragt insgesamt einen Zuschuss von 8.950 EURO (wie im Jahr 2012). Für die
nachgenannten Projekte ergeht folgender Fördervorschlag (mit anrechnungsfähigen
Beträgen):
Arten- und
Biotopschutz auf städt. Flächen bis
8.450 EURO
Garten in der Stadt: bis 430 EURO
Energie und Klimaschutz: bis
1.920 EURO
Umweltbildung: bis
1.660 EURO
Verbraucherschutz, Gesundheit, Ernährung bis
2.820 EURO
Verbraucherberatung (Personalkosten, 40 Std.) bis
1.560 EURO
Die Planungen umfassen ein
Ausgabenvolumen in einer Gesamthöhe von 16.840 EURO. Seitens der Verwaltung
wird ein Förderbetrag in Höhe von insgesamt 8.950 EURO für die vorstehenden
Projekte vorgeschlagen.
Naturschutzgemeinschaft Erlangen
–NGE- (Antrag vom 24.03.2013)
Der
Verein bewirtschaftet wie bisher das städt. Weihergrundstück in Alterlangen.
Für das lfd. Jahr ist schwerpunktmäßig beabsichtigt, eine dauerhafte
Toilettenanlage zu installieren; die Gesamtkosten werden hierfür auf rd. 5.000
EURO veranschlagt. Das Vorhaben wird seitens der Verwaltung im Hinblick auf die
umfangreichen Führungen für Schulklassen für sinnvoll und notwendig erachtet.
Auf
dem Gelände sollen des weiteren Mulcharbeiten erfolgen, eine Hinweistafel am
Fahrradweg errichtet und neues Arbeitsgerät angeschafft werden. Der Verein
führt zudem seine landschaftspflegerischen Maßnahmen auf ökologisch
wertvollen Grundstücken beim Wasserwerk West weiter und organisierte im März
2013 erneut die Amphibienschutzmaßnahmen am Kuhwasen und dem Hellersweiher; die
Finanzierung der erstgenannten Pflegemaßnahmen erfolgt inzwischen durch die
Erlanger Stadtwerke AG).
Wie in den Vorjahren beantragt
die Naturschutzgemeinschaft die Bezuschussung der Personalstelle für eine
pädagogische Kraft mit einem Anteil in Höhe von 3.000 EURO, die die zahlreichen
Schulklassenführungen auf dem Weihergrundstück auch in diesem Jahr durchführen
wird. Das Umweltamt vertritt hierzu die Auffassung, dass der Verein damit einen
wichtigen Beitrag zur familien- und kinderfreundlichen Stadt Erlangen leistet,
alljährlich finden hier mehr als 30 Veranstaltungen statt.
Insgesamt werden für das
Weihergrundstück, die Landschaftspflegemaßnahmen und für die Personalstelle
9.750 EURO als städt. Zuschuss erbeten, der im Hinblick auf das Budget des
Umweltamtes zum Großteil gewährt werden kann. Es ergeht daher folgender
Vorschlag zur Verwendung des Zuschusses:
Weiterer Ausbau des
Weihergrundstücks und
Aufwendungen für landschaftspflegerische Maßnahmen: 5.950 EURO
Zuschuss für die
Personalkostenaufwendungen für Führungen 3.000
EURO
Die Verwaltung schlägt somit
eine Förderung in einer Gesamthöhe von 8.950 EURO vor.
Landesbund für Vogelschutz,
Kreisgruppe Erlangen (Antrag vom 27.03.2013)
Die örtliche Kreisgruppe des LBV
hat mit dem sich in der Anlage befindlichen Schreiben einen Zuschuss in Höhe
von 28.750 EURO beantragt. Die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter planen auch 2013 rd. 15 naturkundliche Führungen im Bereich
des Erlanger Stadtgebietes, u.a. bei der „Rädli“ und dem Büchenbacher
„Holzweg-Aktionstag“ im Juni 2013. Der Verein beteiligt sich zudem am
Ferienprogramm und dem der Jugendkunstschule der Stadt Erlangen.
Das im Jahr 2008 begonnene Gebäudebrüterprojekt
soll im lfd. Jahr weiter ausgebaut werden. Näheres kann unter der Internetseite
www.gebaeudebrueter-erlangen.de in Erfahrung gebracht werden.
Der Verein kooperiert hier im Besonderen mit dem Erlanger Gymnasium
Friedericianum und dem Albert-Schweitzer-Gymnasium.
Auch die vom LBV in Erlangen
angebrachten Nisthilfen bedürfen weiterer Pflege und müssen ggf. ersetzt
und ausgebaut werden. Zudem hat der Verein die alljährliche Amphibienschutzaktion
des Umweltamtes unterstützt.
Ein weiteres Augenmerk legt der
Verein auf das Thema „Vogelschlag an Glasflächen“, hier sollen Hilfen bei
entsprechender Gebäudearchitektur angeboten werden.
Die Verwaltung schlägt im
Hinblick auf die im Budget des Umweltamtes enthaltene Summe eine Förderung in
einer Gesamthöhe von 8.950 € vor.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung unter dem Aspekt der vorgelegten Förderanträge und der Stellungnahme der Verwaltung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Vorprüfung der Zuschussanträge durch die Verwaltung; Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise; eine Bezuschussung im Folgejahr ist nur bei einer sachgerechten Verwendung der Vorjahresmittel möglich.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Im Budget des Umweltamtes
stehen hierfür
35.800 EURO zur Verfügung. Der Betrag soll zu gleichen Teilen an die
Naturschutzverbände gewährt werden.
Investitionskosten: |
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bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 310090/ 55410031/ 530101
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Zuschussantrag Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erlangen e. V.
Zuschussantrag Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen
Zuschussantrag Naturschutzgemeinschaft Erlangen
Zuschussantrag Natur- und Umwelthilfe e. V.