Betreff
Zwischenbericht Wirtschaftsjahr 2013 hier: Mitteilung zur Kenntnis über den Geschäftsgang, insbesondere über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Finanzplanes gemäß § 19 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) i. V . m. § 8 Abs. 1 Betriebssatzung
Vorlage
EBE-B/060/2013
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb vom 16.05.1995 i. d. F. v. 21.01.2013 i. V. m. § 19 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist der EBE verpflichtet, den Werkausschuss, den Oberbürgermeister sowie das Finanzreferat halbjährlich über den Geschäftsgang, insbesondere über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Finanzplanes anhand schriftlicher Unterlagen zu unterrichten.

 

Nachdem der EBE seine Bücher gemäß § 9 Abs. 1 Betriebssatzung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung führt, erfolgt dies anhand des Zwischenberichtes zum 30.06.2013 bestehend aus:

 

-          Zwischenbilanz

-          Gewinn- und Verlustrechnung

-          Betriebsergebnis

-          Finanzmittel Anlagen im Bau

 

Zur Zwischenbilanz ist anzumerken, dass diese auf den Jahresabschluss 2012 zum 31.12.2012 aufbaut, der von der Rödl & Partner GmbH geprüft, in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 18.06.2013 begutachtet sowie in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 04.07.2013 beschlossen und in die Stadtratssitzung am 25.07.2013 zur Feststellung und Entlastung der Werkleitung eingebracht wird.

 

An die Mitglieder des BWA´s wurde vorab ein Exemplar (Kurzfassung) verteilt.

 

Die ausführliche Fassung des Halbjahresabschlusses kann beim EBE, Abteilung Buchhaltung / Organisation, eingesehen werden.

 


Anlagen: