Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den
Entwässerungsbetrieb vom 16.05.1995 i. d. F. v. 21.01.2013 i. V. m. § 19
Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist der EBE verpflichtet, den Werkausschuss,
den Oberbürgermeister sowie das Finanzreferat halbjährlich über den
Geschäftsgang, insbesondere über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen
sowie die Abwicklung des Finanzplanes anhand schriftlicher Unterlagen zu
unterrichten.
Nachdem der EBE seine Bücher gemäß § 9 Abs. 1
Betriebssatzung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung führt,
erfolgt dies anhand des Zwischenberichtes zum 30.06.2013 bestehend aus:
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Zwischenbilanz
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Gewinn- und Verlustrechnung
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Betriebsergebnis
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Finanzmittel Anlagen im Bau
Zur Zwischenbilanz ist anzumerken, dass diese auf
den Jahresabschluss 2012 zum 31.12.2012 aufbaut, der von der Rödl & Partner
GmbH geprüft, in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 18.06.2013
begutachtet sowie in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom
04.07.2013 beschlossen und in die Stadtratssitzung am 25.07.2013 zur
Feststellung und Entlastung der Werkleitung eingebracht wird.
An
die Mitglieder des BWA´s wurde vorab ein Exemplar (Kurzfassung) verteilt.
Die ausführliche Fassung des Halbjahresabschlusses
kann beim EBE, Abteilung Buchhaltung / Organisation, eingesehen werden.
Anlagen: