Betreff
Protokollvermerk aus der Sitzung des BWA am 18.06.2013, hier: Anfrage Frau StRin Lange betr. Sachstandsmitteilung zum Projekt Schaffung eines beleuchteten Fuß- und Radweges zwischen Schenkstraße und Staudtstraße
Vorlage
66/231/2013
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen ob eine naturschutzrechtliche Ausnahme für eine Beleuchtung des Fuß- und Radweges zwischen Schenkstraße und Staudtstraße möglich ist und sollte diese ggf. dann auch beantragen.

In einem ersten Schritt wurden Vorgespräche mit der für die Befreiung von den naturschutzrechtlichen Auflagen zuständigen höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Mittelfranken geführt. Auch wenn in den Gesprächen geringe Begeisterung für diese Vorhaben erkennbar war, konnten dennoch Randbedingungen abgestimmt werden, welche eine Befreiung wahrscheinlicher machen würden. Den Antrag auf Befreiung will die Regierung von Mittelfranken lt. eigenen Aussagen jedoch durch den Naturschutzbeirat der höheren Naturschutzbehörde prüfen lassen.

Die Anforderungen an diese Wegebeleuchtung liegen darin, sowohl die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes als auch die Anforderungen an eine verkehrssichere Beleuchtung des Schulweges zu erfüllen. Dies soll durch eine bedarfsgerechte Lichtsteuerung in Verbindung mit modernsten LED-Leuchten erreicht werden. Hierzu wurde eine umfangreiche Marktanalyse und Gespräche mit diversen Herstellern durchgeführt. Mittlerweile konnten mehrerer Systeme ermittelt werden die den Anforderungen für die angestrebte Lösung entsprechen.

Die Verwaltung wird noch im Juli 2013 einen Antrag auf Befreiung von den naturschutzrechtlichen Auflagen für die Errichtung einer Wegebeleuchtung bei der Regierung von Mittelfranken einreichen.

Im Anschluss an die Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken, kann die Verwaltung die entsprechenden Planungen erstellen und die erforderlichen Haushaltsmittel beantragen.

Die noch ausstehende Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer wird ebenfalls nach der Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken abgeschlossen.


Anlagen:        Protokollvermerk