Betreff
EB 77: Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2013
Vorlage
771/023/2013
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung i.V.m. § 19 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) hat die Werkleitung den Werkausschuss, den Oberbürgermeister und das Finanzreferat über den Geschäftsgang, insbesondere die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Finanzplanes zu unterrichten. Dies erfolgt anhand der Gewinn- und Verlustrechnung und der Übersicht über die Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum 01.01.2013 bis 30.06.2013.

 

 

Entwicklung des Erfolgsplans – Gewinn- und Verlustrechnung vom 30.06.2013

Zum 30.06.2013 besteht ein Defizit i.H.v. -127 T€ (Schätzung auf Basis vorliegender Daten):


Zur Situation des Eigenbetriebs

Zum 31.12.2012 ist die Eigenkapitalausstattung des EB 77 negativ (- 324 T€), was insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen ist:

-       Verpflichtend vorgeschriebener Ausweis von Gebührenüberdeckungen als Rückstellungen und nicht mehr als zweckgebundene Rücklagen (Vorgabe des IDW – Institut der Dt. Wirtschaftsprüfer). Damit ist dieser Posten ab sofort als Fremdkapital auszuweisen (Geld des Bürgers als Gebührenzahler – dies war schon immer die Auffassung des EB 77).

-       Verzögerter oder nur anteilig anerkannter Ausgleich für die Pflege neuer Grünflächen nach Fertigstellung im Bereich Grünflächenunterhalt.

-       Kein vollständiger Ausgleich für Extrem-Winter wie 2010.

Ausgehend von den beiden Eigenkapitalposten des EB 77 (Stammkapital und Allgemeine Rücklage) liegt hier eine Kostenunterdeckung i.H.v. 495 T€ vor, die die Stadt dem Eigenbetrieb gem. § 7 EBV zu erstatten hätte.

Durch die Aufstockung der Ansätze für 2013 war geplant, dass sich diese Situation nicht weiter verschärft.

Der extrem lang anhaltende und heftige Winter im Frühjahr weckt allerdings erhebliche Zweifel, ob das laufende Jahr im Bereich Winterdienst kostendeckend abgeschlossen werden kann.

Verschärft wird die Lage außerdem durch die Wiederbesetzungssperre, die für den EB 77 zu einem Mitteleinzug i.H.v. über 50.000 EUR führt. Ein Teil der Stellen bezieht sich auf notwendige Wiederbesetzungen im Bereich Baumpflege, also einem absolut sicherheitsrelevanten Bereich der Abteilung Stadtgrün (u.a. zuständig für die Baumsicherheit bei der Bergkirchweih und dem Schlossgartenfest).

 

In diesem Zusammenhang muss auf die gesetzlichen Regelungen der §§ 7 und 8 EBV hingewiesen werden. So sind gem. § 7 alle Leistungen zwischen einem Eigenbetrieb und der Stadt „angemessen zu vergüten“.

Als Untergrenze ist hier die mittel- bis langfristige Kostendeckung anzusetzen, da ansonsten ggf. der Pflichtausgleich gem. § 8 Abs. 2 S. 3 EBV zur Anwendung kommt. Nach dieser Vorschrift muss die Stadt einen nach fünf Jahren bestehenden Verlustvortrag durch Haushaltsmittel ausgleichen, wenn – wie im Fall des EB 77 – keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.

Für die kommenden Jahre ist daher anzustreben, dass die Kostenunterdeckungen in den Bereichen Stadtgrün und Winterdienst ausgeglichen werden um diesen Pflichtausgleich zu vermeiden.

 

Investitionen / Finanzplan

Die Ausgaben für Sachanlagen liegen noch deutlich hinter dem Plan zurück, nachdem der Haushalt erst Anfang Juni genehmigt wurde.

Aufgrund personeller Engpässe beim GME können die Planungen für die Erneuerung bzw. Sanierung des alten Verwaltungsgebäudes erst 2014 fortgesetzt werden.

Verzögerungen sind aufgrund einer Elternzeit auch bei der Fahrzeugbeschaffung zu erwarten, sodass die Planansätze wohl nicht erreicht werden.

 

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Anlagen: