Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Gemäß § 8 Abs. 1
der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und
Straßenreinigung i.V.m. § 19 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) hat die
Werkleitung den Werkausschuss, den Oberbürgermeister und das Finanzreferat über
den Geschäftsgang, insbesondere die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie
über die Abwicklung des Finanzplanes zu unterrichten. Dies erfolgt anhand der
Gewinn- und Verlustrechnung und der Übersicht über die Entwicklung des
Vermögensplans für den Zeitraum 01.01.2013 bis 30.06.2013.
Entwicklung des Erfolgsplans – Gewinn- und Verlustrechnung vom
30.06.2013
Zum 30.06.2013 besteht ein Defizit i.H.v. -127 T€ (Schätzung auf Basis
vorliegender Daten):
Zur Situation des
Eigenbetriebs
Zum 31.12.2012 ist die Eigenkapitalausstattung des EB 77 negativ (- 324
T€), was insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen ist:
- Verpflichtend vorgeschriebener Ausweis von
Gebührenüberdeckungen als Rückstellungen und nicht mehr als zweckgebundene
Rücklagen (Vorgabe des IDW – Institut der Dt. Wirtschaftsprüfer). Damit ist
dieser Posten ab sofort als Fremdkapital auszuweisen (Geld des Bürgers als
Gebührenzahler – dies war schon immer die Auffassung des EB 77).
- Verzögerter oder nur anteilig anerkannter
Ausgleich für die Pflege neuer Grünflächen nach Fertigstellung im Bereich
Grünflächenunterhalt.
- Kein vollständiger Ausgleich für
Extrem-Winter wie 2010.
Ausgehend von den beiden Eigenkapitalposten des EB 77 (Stammkapital und
Allgemeine Rücklage) liegt hier eine Kostenunterdeckung i.H.v. 495 T€ vor, die
die Stadt dem Eigenbetrieb gem. § 7 EBV zu erstatten hätte.
Durch die Aufstockung der Ansätze für 2013 war geplant, dass sich diese
Situation nicht weiter verschärft.
Der extrem lang anhaltende und heftige Winter im Frühjahr weckt
allerdings erhebliche Zweifel, ob das laufende Jahr im Bereich Winterdienst
kostendeckend abgeschlossen werden kann.
Verschärft wird die Lage außerdem durch die Wiederbesetzungssperre, die
für den EB 77 zu einem Mitteleinzug i.H.v. über 50.000 EUR führt. Ein Teil der
Stellen bezieht sich auf notwendige Wiederbesetzungen im Bereich Baumpflege,
also einem absolut sicherheitsrelevanten Bereich der Abteilung Stadtgrün (u.a.
zuständig für die Baumsicherheit bei der Bergkirchweih und dem
Schlossgartenfest).
In diesem Zusammenhang muss auf die gesetzlichen Regelungen der §§ 7 und
8 EBV hingewiesen werden. So sind gem. § 7 alle Leistungen zwischen einem
Eigenbetrieb und der Stadt „angemessen zu vergüten“.
Als Untergrenze ist hier die mittel- bis langfristige Kostendeckung
anzusetzen, da ansonsten ggf. der Pflichtausgleich gem. § 8 Abs. 2 S. 3 EBV zur
Anwendung kommt. Nach dieser Vorschrift muss die Stadt einen nach fünf Jahren
bestehenden Verlustvortrag durch Haushaltsmittel ausgleichen, wenn – wie im
Fall des EB 77 – keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Für die kommenden Jahre ist daher anzustreben, dass die
Kostenunterdeckungen in den Bereichen Stadtgrün und Winterdienst ausgeglichen
werden um diesen Pflichtausgleich zu vermeiden.
Investitionen / Finanzplan
Die Ausgaben für Sachanlagen liegen noch deutlich hinter dem Plan
zurück, nachdem der Haushalt erst Anfang Juni genehmigt wurde.
Aufgrund personeller Engpässe beim GME können die Planungen für die
Erneuerung bzw. Sanierung des alten Verwaltungsgebäudes erst 2014 fortgesetzt
werden.
Verzögerungen sind aufgrund einer Elternzeit auch bei der
Fahrzeugbeschaffung zu erwarten, sodass die Planansätze wohl nicht erreicht
werden.
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Anlagen: