Betreff
Adalbert-Stifter-Schule - Einbau einer Hausalarmanlage und Erweiterung der ELA-Anlage - Beschlussfassung nach DABau 5.5.3
Vorlage
242/314/2013
Aktenzeichen
VI/242
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Dem Einbau einer Hausalarmanlage und die Erweiterung der ELA-Anlage für die Adalbert-Stifter-Schule wird zugestimmt. Die weiteren Schritte zur Ausführung sind zu ergreifen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die ELA-Zentrale der Schule wurde 2009 im Rahmen einer Notmaßnahme erneuert (Totalausfall). Jedoch sind die Klassenzimmer bisher nicht getrennt anrufbar. Außerdem ist keine Hausalarmanlage vorhanden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die ELA-Anlage wird im Zuge mit der Anbaumaßnahme erweitert bzw. umgebaut. Desweiteren wird, ebenfalls zusammen mit dem neuen Anbau, eine Hausalarmanlage aufgebaut.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erweiterung der ELA-Anlage und Einbau einer Hausalarmanlage. Vorgesehen ist eine Ausführung ab den Sommerferien.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 82.000.-

bei Sachkonto: Budget 24/BT 521112

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                         sind nicht vorhanden

 

Anmerkung: Die Vorentwurfsplanung für die Maßnahme wurde auf Grund des Umfangs dem Bauausschuss nicht vorgelegt.

 

Bearbeitungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

 

             Folgende Entwurfsplanungsunterlagen haben dem RPA vorgelegen und sind Grundlage des Beschlusses:
Entwurfspläne vom 16.04.2013; Kostenberechnung vom 23.11.2012.
Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

                                                                                                          02.07.2013      gez. Steinwachs