Betreff
Umgebungslärmrichtlinie, Sachstand
Vorlage
31/229/2013
Aktenzeichen
III/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Umgebungslärm-Richtlinie legt fest, dass Lärmkartierungen und Maßnahmenplanungen durchzuführen sind. Weiterhin werden die zu untersuchenden Gebiete, Straßen, Schienenstrecken, Industrieanlagen, Schiffs- und Flughäfen und die Berechnungsverfahren für die Lärmkartierung festgelegt.

Es ist hervorzuheben, dass ausschließlich Lärmemissionen von Verkehrswegen und großen Industrieanlagen zu beurteilen sind. Sonstige Gewerbe, Gaststätten, Sport, Nachbarschaft, Veranstaltungen und Baustellen werden im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie nicht betrachtet. Bürgeranregungen zu diesen Themen werden daher nicht mit der Umgebungslärmrichtlinie bearbeitet, sondern an die zuständigen Verwaltungsstellen weitergeleitet.

Eine Umsetzung der Planungen ist nicht zwingend vorgeschrieben. Diese sind aber eine gute Grundlage für eine Prioritätenbewertung.

 

Die Stadt Erlangen soll, wie weitere Städte ihrer Größe, bis 18. Juli 2013 einen Aktionsplan zur Lärm-Sanierung von Verkehrslärmquellen in ihrer Zuständigkeit und soweit erforderlich von großen Industrieanlagen (in Erlangen sind drei Anlagen potentiell betroffen) vorlegen.
Schienenlärm und Fluglärm sind Gegenstand gesonderter Verfahren und werden im Verfahren der Stadt Erlangen ebenfalls nicht berücksichtigt. Die Autobahnen wird die Regierung von Mittelfranken bearbeiten.

Als Grundlage hat das LfU Lärmkarten und Tabellen geliefert.
Wegen der Verzögerungen bei der Richtlinien-Umsetzung in nationales Recht, bei der Klärung der Zuständigkeiten und der finanziellen Fragen kann kaum eine Kommune die Aufgabe im Zeitplan erfüllen.

Der Aktionsplan für die Stadt Erlangen ist in Arbeit. Den Termin im Juli 2013 wird allerdings auch Erlangen nicht einhalten können. Die Regierung von Mittelfranken und das bayerische Landesamt für Umwelt wurde hierüber informiert. Aufgrund der vorhandenen personellen Möglichkeiten ist eine Erstellung bis Mitte 2014 realistisch.

 

Die nächsten Aufgaben der Stadtverwaltung Erlangen:

·         Die Arbeitsgruppe (Ämter 23, 31, 32, 61, 63, 66, Autobahndirektion Nordbayern in Einzelfällen) wird Vorschläge zur Lärmreduzierung in den betroffenen Straßenzügen ausarbeiten. Es müssen weiterhin ruhige Gebiete definiert und Maßnahmen zu ihrem Schutz erarbeitet werden. Die Stadt Erlangen ist nur für die Straßen in Ihrer Baulast verantwortlich und darf daher nur Maßnahmen an diesen Straßen planen.

·         Amt 31 bindet Öffentlichkeit über ein Internetportal ein. Daneben sind aber auch alle konventionellen Beteiligungsformen wie Bürgerversammlungen, schriftliche oder mündliche Eingaben vorzusehen.

 

Der Stadtverwaltung stehen mittlerweile folgende für die Arbeit wesentlichen Materialen zur Verfügung, die allen Arbeitgruppenmitgliedern zugänglich sind:

  1. Karte mit allen von Stadtstraßenlärm belasteten Gebäuden mit Pegeln über 67/57 dB(A) tags/nachts
  2. Tabelle mit Anzahl der Bewohner in den belasteten Gebäuden
  3. Liste der zu bearbeitenden Straßenzüge
  4. 2 Übersichten der denkbaren Maßnahmen (sicher nicht vollständig )
  5. Ballungsraum Erlangen: Betroffenenstatistik

 

 

1     Informationen über andere Lärmquellen des Verkehrs, die in diesem Aktionsplan nicht behandelt werden: Autobahnlärm, Schienenlärm und Fluglärm

1.1   Informationen zum Thema Lärm des bayerischen Landesamtes für Umwelt

http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/laerm/index.htm

1.2   Informationen über Autobahn-Lärmsanierung

Planfeststellungsunterlagen A3 von Kosbach bis Tennenlohe

http://www.abdnb.bayern.de/imperia/md/content/stbv/abdnb/autobahndirektion/aktuelles/a3_planfeststellung_aurach_erlangen/2013_06_03_planfeststellung_a3.swf

Unterlagen zur gegenwärtigen Lärmsituation A 3 und A 73

http://www.erlangen.de/Portaldata/1/Resources/080_Stadtverwaltung/dokumente/broschueren/31imsch_p_laermminderungsplan_karte.pdf

Dies ist eine Gesamtlärmbetrachtung Verkehr Erlangen.

Für die A 3 wurde kürzlich ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Wann die Planung baulich umgesetzt werden wird, ist nicht bekannt.

Die A 73 ist zwar im Bundesverkehrswegeplan als „mit Planungsrecht“ eingetragen, die Planungen sind allerdings noch nicht über grundsätzliche Überlegungen hinaus gediehen.

1.3   Informationen über Bahn-Lärmsanierung

Freiwillige Lärmsanierung bei der Deutschen Bahn

http://www.deutschebahn.com/de/nachhaltigkeit/oekologie/laermminderung/laermsanierungsprogramm.html;jsessionid=4AD43A595CD375C3F1BB7AC3EC7FDF84.ecm-ext-cae-slave1-berka

Eisenbahn-Bundesamt zur Umgebungslärmrichtlinie

http://www.eba.bund.de/nn_201954/DE/Fachthemen/Umgebungslaermkartierung/laermkartierung__node.html

Bahnlärmkarte Erlangen

http://www.eba.bund.de/cln_031/nn_204518/DE/Fachthemen/Umgebungslaermkartierung/Ergebnisse/ergebnisse__inhalt.html

Sie gehen zum Kartenservice der Haupt- und Parallelstrecken, zoomen das Erlanger Stadtgebiet heran und wählen dort die einschlägige pdf-Datei.

1.4   Fluglärm Flughafen Nürnberg

Internetseite des Flughafens Nürnberg
http://www.airport-nuernberg.de/schallschutz

Internetseite der Fluglärmschutzgemeinschaft Nürnberg
http://www.fluglaerm-schutzgemeinschaft.de/home.dhtml

Internetseite der Deutschen Flugsicherung
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/

Bei Interesse: Zum Herunterladen der aktuellen Flugverläufe bitte unter Flugverläufe den Namen Nürnberg anklicken und dann Stanly Track Flughafen Nürnberg starten.

 


Anlagen:        keine