Betreff
Fraktionsantrag der SPD 218/2012, Anpassung der Sitzbänke im Freien auf eine Sitzhöhe von 50 cm
Vorlage
773/037/2013
Aktenzeichen
III/77
Art
Beschlussvorlage

1.   Der EB77 montiert zukünftig bei Neuaufstellung bzw. im Austausch (alt gegen neu) unter Beachtung der geltenden Einbauvorschriften generell Bänke mit einer Sitzhöhe von 50 cm.

2.   Der Fraktionsantrag Nr. 218/2012 ist damit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Erlanger Seniorinnen und Senioren haben um eine Erhöhung der Sitzbänke im Stadtgebiet auf eine Sitzflächenhöhe von 50 cm gebeten. Eine zu geringe Höhe der Sitzbänke erschwere es Menschen mit Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates, sich zu setzen und wieder aufzustehen.

Der EB 77 betreut im Erlanger Stadtgebiet ca. 1.350 Bänke, von denen ein Großteil nach den bisher gültigen Einbauvorschriften mit einer Sitzhöhe von ca. 45 cm montiert ist. Eine nachträgliche Umrüstung der Bänke auf eine Sitzflächenhöhe von 50 cm entspräche vielfach nicht den Einbauvorschriften der Hersteller und könnte die Standfestigkeit negativ beeinflussen. Besonders dann, wenn, wie vielfach zu beobachten ist, junge Menschen auf der Rückenlehne sitzen und ihre Füße auf der Sitzfläche abstellen, kann es durch die vergrößerte Hebelwirkung zu Lockerungen in der Bodenverankerung bzw. Fundamentierung kommen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Nachträgliche Änderungen der Sitzhöhen wären nur in Rücksprache mit den Herstellern möglich und entsprechend aufwendig.

Die im Stadtgebiet Erlangen am meisten verbreitete Bank älteren Typs von der Fa. Nusser, ´Typ Bremen´ mit Betonsockel würde bei einer Anpassung der Sitzhöhe auf 50 cm, Kosten in Höhe von ca. 330,- €/Stück verursachen. Für die Umgestaltung in der Wasserturmstraße sind bereits erhöhte Sitzbänke vorgesehen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In Rücksprache mit Amt 61 schlägt der EB 77 vor, künftig bei allen Neubänken eine Sitzhöhe von 50 cm zu beachten. Es bleibt jedoch zu bedenken, dass kleinere Personen und Kinder höhere Sitzflächen schlechter nutzen können.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      x                sind nicht vorhanden


Anlagen: