Betreff
Ausbau Memelstraße zwischen Nürnberger Straße und Zeppelinstraße
Vorlage
66/225/2013
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungsleistungen für den Ausbau der Memelstraße zwischen Nürnberger Straße und Zeppelinstraße zu veranlassen. Die erforderlichen Investitionsmittel sind zum Haushalt bzw. Investitionsprogramm 2014 anzumelden, damit die bauliche Umsetzung in 2015 möglich ist.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Ausbau der Memelstraße zwischen Nürnberger Straße und Zeppelinstraße (s. Anlage 1) soll in 2015 durchgeführt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Zuge der ursprünglich wegen des schlechten Fahrbahnzustandes (s. auch Anlage 2) geplanten Fahrbahndeckensanierung in der Memelstraße zwischen Nürnberger Straße und Zeppelinstraße wurden im Vorfeld die Straßenentwässerungseinrichtungen auf mögliche Schäden untersucht. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass nahezu sämtliche Straßenablaufleitungen massiv geschädigt sind und eine Sanierung nicht mehr möglich bzw. unwirtschaftlich ist.
Da durch die undichten Ablaufleitungen die Gefahr fahrlässiger, nach WHG bzw. BayWG unzulässiger Grundwasser-Verunreinigung mit entsprechenden möglichen strafrechtlichen Konsequenzen besteht, bedeutet dies, dass für die Straßenentwässerungseinrichtungen ein grundlegender und dringender Handlungsbedarf gegeben ist.
Da sich darüber hinaus auch die Schichtdicken des Fahrbahnbelags lediglich zwischen 4 und
8 cm bewegen (s. Anlage 3) und die Fahrbahn durch ca. 12 - 14 Aufgrabungen im Zuge der Erneuerung der Straßenablaufleitungen massiv in der Homogenität beeinträchtigt wird, muss eine grundlegende Erneuerung der Verkehrsflächen unter Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung vorgenommen werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

- Beschluss der beschriebenen Vorgehensweise durch den BWA

- Durchführung von Planungsleistungen
- Anmeldung der erforderlichen HH-Mittel zum HH bzw. Investitionsprogramm 2014

Die Anlieger werden im Verlauf der weiteren Planungen zu gegebener Zeit entsprechend informiert bez. beteiligt.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

- 2014 Planungskosten

- 2015 Baukosten

 

ca.   15.000 €

ca. 390.000 €

bei IPNr.: 541.XXX

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

KAG-Beiträge

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden und werden mit einer Höhe von insgesamt ca. 405.000 € zum
                        Haushalt bzw. Investitionsprogramm 2014 angemeldet.


Anlagen:        Umgriff Erneuerungsbedarf
                        Auszug aus der Zustandsbewertung (Stand: 2011)
                        Photodokumentation Bohrkerne