Betreff
Änderung der Personalkostenbudgetierung für das Haushaltsjahr 2014
Vorlage
11/124/2013
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage

Die Budgetierungsregeln für das Jahr 2014 werden im Abschnitt 3.1 „Einbeziehung der Personalkosten in die Budgetierung“ entsprechend Anlage 1 geändert.

 

Die weiteren Budgetierungsregeln für das Jahr 2014 werden im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Um verschiedene Problemfelder zu lösen wurde im Herbst 2012 eine Projektgruppe mit der Aktualisierung der Personalkostenbudgetierung beauftragt.

Die Ergebnisse der Projektgruppe wurden innerhalb der Verwaltung abgestimmt und alle Referatsleitungen, Dienststellenleitung und Budgetverantwortlicher informiert.

 

In der aktualisierten Personalkostenbudgetierung behalten die Dienststellen ihre bestehende Eigenverantwortung bei der Personalbewirtschaftung und ihre Steuerungsmöglichkeiten bei den beeinflussbaren Personalkosten. Ein getrenntes Amtsbudget nur für Personalkosten im bisherigen Sinne gibt es jedoch nicht mehr.

Bei Bestellung von Leistungen über den Stellenplan hinaus, werden die Kosten der jeweiligen Dienststelle am Quartalsende entzogen, indem der Ansatz bei den Sachkosten in entsprechender Höhe reduziert wird. (Personalkosten - Lastschrift).

Bei Einsparung von Leistungen gegenüber dem Stellenplan, werden die eingesparten Kosten in die Sonderrücklage der jeweiligen Dienststelle eingebucht (Personalkosten - Gutschrift).

Die nicht steuerbaren Personalkostenanteile werden vom Personal- und Organisationsamt in einem zentralen Budget bewirtschaftet. Die Personalkosten für OBM, BMs und Referenten (inkl. Geschäftszimmer und Stabsstellen) sind auch zukünftig im zentralem Budget enthalten und keinem Dienststellenbudget zugeordnet.

Die Wiederbesetzungssperre und die pauschale Budgetkürzung entfallen.

Da der Stellenplan jedoch nicht mehr auszufinanzieren ist und die Planung der Personalkosten auf den Rechnungsergebnissen basiert, reduziert sich die Kreditaufnahme und erleichtert die Haushalts-Genehmigung.

Vier Quartalsabrechnungen und getrennte Personalkostenaufstellungen führen zu einer transparenteren, gerechteren und zeitnäheren Personalkostenbudgetierung.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Personal- und Organisationsamt meldet bis 12.07.2013 die Personalkostenansätze 2014 an die Kämmerei.

Ab 2014 bewirtschaftet Amt 11 das zentrale Personalkostenbudget und erstellt für die Dienststellen Personal-Ist-Kosten-Aufstellungen und Personalkostenabrechnungen der Gut- und Lastschriften.

Amt 20 verbucht die Ergebnisse der Personalkostenabrechnungen durch Eintragung der Personalkosten – Gutschriften in die Sonderrücklage für Budgetüberschüsse bzw. durch Belastung der Sachmittelbudgets der Dienststellen bei Personalkosten – Lastschriften.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Budgetierungsregeln Abschnitt „Einbeziehung der Personalkosten in die Budgetierung“