Die repräsentativen Bürgerbefragungen sollen von der Abteilung Statistik und Stadtforschung im zweijährigen Turnus weiterhin durchgeführt werden.
Der Stadtrat hat am 25.02.2010 auf Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) (im Paket) u. a. beschlossen, dass die regelmäßigen Bürgerbefragungen nicht mehr von der Statistikabteilung durchgeführt werden sollen. Als Alternativen werden eigene Umfragen der verschiedenen Fachbereiche oder die Beauftragung von Instituten vorgeschlagen. Das Sachmittelbudget des Amtes 30 wurde anteilig gekürzt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In der „Satzung über die
Kommunalstatistik der Stadt Erlangen“ vom 4. Oktober 1989 wird die Vorbereitung
und Durchführung statistischer Erhebungen als eine Aufgabe der
Statistikabteilung aufgeführt. Am 18.10.2000 hatte der HFPA die
Statistikabteilung mit regelmäßig durchzuführenden Befragungen beauftragt. Ebenso werden in der „Satzung
über die Haushalts- und Wohnungserhebungen der Stadt Erlangen“ vom 15. März
2001 „in periodischen Abständen“ durchzuführende Haushalts- und
Wohnungserhebungen der Statistikabteilung zugewiesen.
Als abgeschottete kommunale Statistikstelle darf sie – im Gegensatz zu allen
anderen städtischen oder externen Stellen – die Einzelergebnisse aus den
Befragungen aufbewahren, miteinander im Zeitverlauf vergleichen und für
verschiedene Zwecke auswerten.
Die Beauftragung von externen
Instituten würde nach Einschätzung der Verwaltung keine Kostenersparnis
bringen, sondern vielmehr unverhältnismäßig hohe Kosten und / oder einen
Qualitätsverlust bei der Stichprobe bedeuten.
Ebenso würden Befragungen durch einzelne Ämter nur eine
Kostenverlagerung bedeuten; zudem sollten unkoordinierte Befragungen wegen der
damit verbundenen Mehrfachbelastung der Bürgerinnen und Bürger vermieden
werden. Mehrthemenbefragungen erzielen im Übrigen höhere Rücklaufquoten und
sind wirtschaftlicher als Spezialbefragungen zu einem bestimmten Thema;
demografische oder persönliche Merkmale z. B. müssen nur einmal abgefragt
werden, um mit allen Fragestellungen in Beziehung gesetzt werden zu können.
Da eine bürgerorientierte Verwaltung bei vielen Handlungsfeldern die
Bedürfnisse und Prioritäten der Einwohner berücksichtigen muss, sollten die
dazu notwendigen Erhebungen nicht durch unkoordinierte oder eingekaufte
Befragungen durchgeführt werden, sondern durch die fachlich dafür zuständige
Dienststelle der Stadtverwaltung. Zudem besteht bei den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Statistikabteilung aufgrund deren Ausbildung und ihrer
bisherigen Erfahrungen mit zahlreichen Befragungen ein umfangreiches Methoden-
und Praxiswissen, das bei den anderen Fachbereichen nicht vorhanden ist.
Die Befragungen sollten auch
nicht ersatzlos wegfallen. Für die Stadt als Dienstleisterin ist eine
repräsentative Erhebung der Bürgerwünsche und Bürgerbedürfnisse unentbehrlich.
Regelmäßige Befragungen ermöglichen die Beobachtung von Veränderungen, z. B. als
Resultate von Verwaltungshandeln. Neben den in großen Zeitabständen durchgeführten
Volkszählungen bieten nur die Bürgerbefragungen die Möglichkeit, bestimmte Strukturmerkmale
der Bevölkerung festzustellen, z. B. Bildungsstand und Erwerbstätigkeitsverhalten.
Fragen zu Mobilitätsverhalten, Pkw-Besitz oder persönlichem Sicherheitsempfinden
sind Basis umfangreicher Auswertungen z. B. für die Stadtplanung, für die Erlanger
Stadtwerke oder für die Polizei. Die in den Befragungen erhobenen Einkommensklassen
sind Grundlage für die Sozialberichterstattung.
So lieferten die Ergebnisse der bisherigen
Bürgerbefragungen den städtischen Dienststellen und Töchtern wertvolle
Anregungen oder Anleitungen zu Verbesserungen.
Hierfür seien nur einige Beispiele genannt:
·
Ordnungs- und
Straßenverkehrsamt: Die häufigen Beschwerden über die Situation im Bereich
„Bahnhofplatz“ führten zu einer konsequenten Umsetzung der
„Fahrrad-Abschlepp-Aktion“ und zu Gesprächen mit der Bahn AG über gestalterische
Maßnahmen.
·
Tiefbauamt: Die Kritik
an zu vielen unkoordinierten Baumaßnahmen im Stadtgebiet waren Anlass,
frühzeitiger als bisher in Gesprächen mit der Autobahndirektion Nordbayern und
dem staatlichen Bauamt die geplanten Baumaßnahmen im Bereich der Stadt Erlangen
miteinander abzustimmen.
·
EB 77: Das häufig
genannte Problem „Hundekot“ brachte eine Ausweitung des Verbots von
Verunreinigung durch Tiere auf öffentliche Straßen und die Aufnahme der
Beseitigungspflicht dieser Verunreinigung in die Straßenreinigungsverordnung.
·
Erlanger Stadtwerke:
Nach Klagen über schlecht ausgeleuchtete Haltestellen wurde die Beleuchtung an
den beanstandeten Stellen verbessert.
·
Amt für
Stadtentwicklung und Stadtplanung: Für das Projekt „Leben findet Innenstadt“
wurde im Abstand von acht Jahren kontrolliert, ob die von der Projektgruppe
vorgenommenen Veränderungen die Lebensqualität der Innenstadtbewohner
verbessern konnten.
·
Abteilung
Verkehrsplanung: Die modelltheoretisch erzeugten Ergebnisse zur Verkehrsverteilung
in der Stadt werden auf der Basis des in den Umfragen ermittelten
Verkehrsverhaltens geeicht.
·
Stadtbibliothek: Die
in der alten Stadtbücherei noch vermissten Einzelarbeitsplätze werden in der
neuen Bibliothek sehr viel zahlreicher angeboten.
· In vielen Dienststellen werden die Befragungsergebnisse für die Bearbeitung von Bürgeranfragen verwendet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Wie bei den bisher durchgeführten Bürgerbefragungen sollen von der Statistikabteilung weiterhin in Koordination mit den Dienststellen der Stadtverwaltung repräsentative Mehrthemenbefragungen durchgeführt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die regelmäßigen Bürgerbefragungen sollen in zweijährigem Abstand durchgeführt werden. Diese Befragungen müssen bezüglich Fragenprogramm, Stichprobenauswahl und Zeitplan mit anderen Erhebungen abgestimmt werden.
Zur personellen Unterstützung in der Statistikabteilung können Praktikantinnen und Praktikanten eingesetzt werden, z. B. Fachoberschüler oder Teilnehmer der MAut-Kurse (Bildungsmaßnahmen für Menschen mit Autismus) bei der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi), so dass die Kosten so gering wie möglich gehalten werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
7.500
€ alle 2 Jahre, jeweils im Jahr
der Befragung |
bei
Sachkonto: 527198 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
X sind nicht vorhanden, da das Sachmittelbudget um 5000,- € jährlich gekürzt wurde.
Anlagen: ----