Betreff
Eröffnungstermin der Erlanger Waldweihnacht
Vorlage
322/023/2013
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage

1. Der Eröffnungstermin der Erlanger Waldweihnacht wird für 2013 und die Folgejahre auf den Freitag vor dem ersten Advent festgelegt.

2. Der FDP-Fraktionsantrag Nr. 20/2013 vom 19.02.2013 ist damit bearbeitet.


Mit Antrag vom 19.02.2013 beantragt die FDP-Fraktion die Vorverlegung der Eröffnung der
Erlanger Waldweihnacht auf einen Termin von Montag bis Mittwoch und damit vor die Eröffnung der entsprechenden Veranstaltungen in den Nachbarstädten Nürnberg und Fürth. Hintergrund ist die Hoffnung auf eine stärkere Darstellung in den Medien und ein „Wettbewerbsvorteil“ gegenüber den entsprechenden Veranstaltungen in den Nachbarstädten Nürnberg und Fürth.

Die Stadt Erlangen betreibt den Weihnachtsmarkt, der seit 2012 unter dem neuen Konzept „Erlanger Waldweihnacht“ betrieben wird, als öffentliche Einrichtung (§ 1 der Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen). Gem. Ziff. 4 Buchst. b der Anlage zur Marktsatzung findet der Weihnachtsmarkt im Zeitraum vom Freitag vor dem ersten Advent bis zum 24. Dezember statt.

Die Verwaltung spricht sich gegen eine Vorverlegung des Eröffnungstermins aus. Nach Rücksprache mit den örtlichen Kirchen wird großer Wert auf die Beibehaltung des festgesetzten Eröffnungstermins „Freitag vor dem ersten Advent“ gelegt. Die Stadt Erlangen hat dabei als Veranstalterin und gleichzeitig Genehmigungsbehörde für eine Vielzahl privat organisierter Veranstaltungen eine große Vorbildwirkung. Es war bislang immer Bestreben der Stadt, die Veranstaltungen im Advent in einem einheitlichen Zeitraum ablaufen zu lassen. Ein früherer Beginn der Stadt würde also das gesamte adventliche Geschehen in Erlangen vorverlegen.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat mit ihrer Aktion „Alles hat seine Zeit! Advent ist im Dezember“ in Übereinstimmung mit den anderen christlichen Kirchen auf die Bedeutung der Adventszeit hingewiesen. Eine der Kernaussagen lautet: „Die Adventszeit beginnt am vierten Sonntag vor dem 25. Dezember.“ Die Adventszeit dient der Vorbereitung auf Weihnachten und deckt sich insofern mit dem Zweck sogenannter „Weihnachtsmärkte“. Bereits der Beginn von Weihnachtsmärkten am Freitag vor dem 1. Advent ist so gesehen ein Zugeständnis, wird aber überwiegend in Süddeutschland so praktiziert, während Weihnachtsmärkte weiter nördlich in Deutschland ein zusehends kommerzielleres Gepräge haben. Allerdings macht es nach Auffassung der Verwaltung wenig Sinn, wenn die Märkte untereinander in Wettbewerb treten. Der Nürnberger Markt hat z. B. eine vollkommen andere Ausrichtung, Tradition und Geschichte und daraus folgernd wiederum eine andere überregionale Bedeutung.

Der Erlanger Markt hat im vergangenen Jahr bereits viel – auch überregionale – Aufmerksamkeit auf sich gezogen und aufgrund seines gut durchdachten Konzeptes sehr positive Medienwirksamkeit entfaltet. Dieses positive Bild nach außen sollte nun nicht durch eine negative Diskussion über einen verfrühten Beginn gefährdet werden, die jedenfalls von den Kirchen geführt werden würde.

Investitionskosten:

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Sachkosten:

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Folgekosten

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Korrespondierende Einnahmen

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Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Antrag Nr. 02/2013 der FDP-Fraktion vom 19.02.2013