Betreff
Rechnungsprüfung im Seniorenamt, Abteilung 504
Vorlage
50/127/2013
Aktenzeichen
V/50/VO001 T.2249
Art
Beschlussvorlage

Die Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses, das Seniorenamt der Stadt aufzulösen, bzw. die Aufgaben des Seniorenamtes gegen einen Festzuschuss an einzelne Wohlfahrtsverbände extern zu vergeben, wird zurückgewiesen. Diesem Vorschlag soll nicht gefolgt werden.


Im Zeitraum Mai bis September 2012 fand eine Rechnungsprüfung des Amtes 14 im Seniorenamt, Abteilung 504, statt. Im Prüfungsbericht des Amtes 14 wird hierzu ausgeführt:

 

„aus Sicht der Rechnungsprüfung sollte überlegt werden, ob eine Übertragung der Aufgaben des Seniorenamtes ganz oder teilweise auf einen Träger der freien Wohlfahrtspflege nicht wirtschaftlicher wäre. Nach Artikel 106 Absatz 1 Nr. 4 Gemeindeordnung (GO) soll die Rechnungsprüfung insbesondere auch darauf hin wirken, ob die Aufgaben auf andere Weise wirksamer erledigt werden können. Der absehbare Übertritt der Abteilungsleitung in den Ruhestand schafft in dieser Hinsicht neue Gestaltungsmöglichkeiten.“

 

In seiner Sitzung vom 13.03.2013 hat der Rechnungsprüfungsausschuss diese Anregung des Rechnungsprüfungsamtes aufgegriffen und das Sozialamt beauftragt im Seniorenbeirat und im Sozialausschuss eine Stellungnahme zu diesem Vorschlag einzuholen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Rechungsprüfungsamt verkennt seinen gesetzlichen Auftrag. Die Aufgabe, auf eine wirksamere Aufgabenerledigung hinzuwirken, wird vom Rechnungsprüfungsamt missverstanden und auf eine bloß „billigere“ oder „kostengünstigere“ Aufgabenerledigung verkürzt. Wenn dieses einseitige Aufgabenverständnis des Rechnungsprüfungsamtes richtig wäre, müsste man das Seniorenamt (und nicht nur das Seniorenamt!) ersatzlos auflösen, weil dann noch weniger Geld aufzuwenden wäre. Das hätte dann aber nichts mehr mit dem gesetzlichen Auftrag der Rechnungsprüfung zu tun, auf eine wirksamere Aufgabenerledigung hinzuwirken.

 

Die in einigen Jahren bevorstehende Ruhestandsversetzung der Abteilungsleitung zum Anlass für derartige Überlegungen zu nehmen, ist nicht zielführend. Außerdem sind ab der Jahresmitte alle bisher vakanten Stellen im Seniorenamt wieder neu besetzt.

 

Der Vorschlag der Rechnungsprüfung wird damit begründet, dass allgemeine Beratungsstellen und das Angebot von Seniorenreisen auch heute schon von einzelnen Wohlfahrtsverbänden in Erlangen angeboten werden. Dabei wird von der Rechnungsprüfung völlig übersehen, dass die Angebote des Seniorenamtes neutral und trägerunabhängig sind und gerade deshalb von vielen Seniorinnen und Senioren besonders geschätzt werden. Gerade im „Beratungsgeschäft“ ist die Trägerunabhängigkeit der Beratung von besonderer Wichtigkeit.

 

Darüber hinaus zeigt diese Begründung, dass der Rechungsprüfung der tatsächliche Umfang der Angebote und Dienstleistungen im städtischen Seniorenamt nicht wirklich geläufig ist. Denn mit der Pflegeberatungsstelle, mit der Pflegeplatzbörse, mit den Dienstleistungen der sieben Seniorenberaterinnen in den Stadtteilen, mit der Holzwerkstatt in Bruck, mit diversen Sport-, Schwimm- und Bewegungsangeboten für Senioren, mit der Organisation diverser städtischer Seniorenveranstaltungen (z.B. Senioren am Berg), mit den Demenztagen oder mit den künftigen Seniorentagen und mit der Geschäftsführung für den Seniorenbeirat oder mit der Abwicklung der städtischen Jubilarehrungen werden im Seniorenamt weit mehr Aufgaben und Dienstleistungen erfüllt, als das Rechnungsprüfungsamt offenbar bei diesem Punkt im Blick hatte.

 

Im Übrigen erscheint der Vorschlag der Rechnungsprüfung angesichts des demografischen Wandels und der immer mehr steigenden Bedeutung der älteren Generation auch strategisch völlig verfehlt. Es wäre ein katastrophales Signal der Stadt, wenn sie das öffentliche Signal aussenden würde, die Stadt „hat nichts mehr übrig für die immer wichtiger werdende ältere Generation in Erlangen“. Zusammenfassend erscheint der Vorschlag der Rechnungsprüfung aus Sicht der Verwaltung kurzsichtig, unüberlegt und kontraproduktiv. Der Vorschlag sollte deshalb vom SGA abgelehnt werden.

 

Stellungnahme des Seniorenbeirats:

 

Der Vorschlag der Rechnungsprüfung wurde pflichtgemäß auch in der letzten Sitzung des Seniorenbeirats am 13.05.2013 zur Diskussion gestellt. Der Seniorenbeirat hat den Vorschlag der Rechnungsprüfung einstimmig zurückgewiesen und abgelehnt.


Anlagen:        Protokollvermerk aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.03.2013